Urkunde 1707 Juni 6: Unterschied zwischen den Versionen
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Wilhelm Moritz [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Freiherr von Strünckede]] bekundet, von Doktor Paul Adolph Grolman, Richter der Herrlichkeit Strünckede, zu seiner nötigen Ausrüstung (equipage) ein Darlehn von 100 Rtlr. erhalten zu haben. Zur Sicherheit verpfändet er seinen bei seinem Bruder Johan Conradt Freiherrn von Strünckede noch ausstehenden Kindesteil. <br /> | Wilhelm Moritz [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Freiherr von Strünckede]] bekundet, von Doktor Paul Adolph Grolman, Richter der Herrlichkeit Strünckede, zu seiner nötigen Ausrüstung (equipage) ein Darlehn von 100 Rtlr. erhalten zu haben. Zur Sicherheit verpfändet er seinen bei seinem Bruder Johan Conradt Freiherrn von Strünckede noch ausstehenden Kindesteil. <br /> | ||
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 00:53 Uhr
Urkundentext
6. Juni 1707, Schloss Strünkede
Wilhelm Moritz Freiherr von Strünckede bekundet, von Doktor Paul Adolph Grolman, Richter der Herrlichkeit Strünckede, zu seiner nötigen Ausrüstung (equipage) ein Darlehn von 100 Rtlr. erhalten zu haben. Zur Sicherheit verpfändet er seinen bei seinem Bruder Johan Conradt Freiherrn von Strünckede noch ausstehenden Kindesteil.
Er bittet seinen Bruder, diesen Betrag entweder bar auszuzahlen oder, falls dieses jetzt noch nickt angängig sei, die Zinsen zu zahlen und diese von seinem Kindesteil abzuziehen.
Der Aussteller siegelt und unterschreibt.
Johan Conradt Freiherr von Strünckede verspricht, bei Verpfändung seiner Güter, die übernommene Schuld mit den landläufigen Zinsen nach 1 Jahr zurückzuzahlen.
Unterschrift.
Kopie.
Loses Biatt.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 185f., Nr. 414
- Werbeck 1999
Siehe auch