Kreisverkehr Westring / Forellstraße: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Kreisverkehr Westring Forellstraße 2 Thorsten Schmidt 20170501.jpg|250px|miniatur|links|Am 01.05.2017]] | |||
Der Knotenpunkt Westring / Forellstraße war damals als vierarmige Kreuzung ausgebaut. Die Kreuzung hatte jeweils eine Geradeausspur und eine Linksabbiegerspur. Somit änderte sich durch den Kreisverkehr nicht viel. Richtung Recklinghausen wird die Einfahrt in den Kreisverkehr einspurig verengt, von Recklinghausen aus kommend auf zwei Spuren erweitert. Die Radspur wird ausserhalb des Kreisverkehrs angeordnet. | Der Knotenpunkt Westring / Forellstraße war damals als vierarmige Kreuzung ausgebaut. Die Kreuzung hatte jeweils eine Geradeausspur und eine Linksabbiegerspur. Somit änderte sich durch den Kreisverkehr nicht viel. Richtung Recklinghausen wird die Einfahrt in den Kreisverkehr einspurig verengt, von Recklinghausen aus kommend auf zwei Spuren erweitert. Die Radspur wird ausserhalb des Kreisverkehrs angeordnet. | ||
Aktuelle Version vom 9. Februar 2018, 12:36 Uhr
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Der Knotenpunkt Westring / Forellstraße war damals als vierarmige Kreuzung ausgebaut. Die Kreuzung hatte jeweils eine Geradeausspur und eine Linksabbiegerspur. Somit änderte sich durch den Kreisverkehr nicht viel. Richtung Recklinghausen wird die Einfahrt in den Kreisverkehr einspurig verengt, von Recklinghausen aus kommend auf zwei Spuren erweitert. Die Radspur wird ausserhalb des Kreisverkehrs angeordnet.
Nach einer Verkehrszählung entschied die Bezirksvertretung Herne-Mitte in der Ausschusssitzung am 6. Mai 2004 die Durchführung der Baumassnahme.
Der Umbau zum Kreisverkehrsplatz verursachte Investitionskosten in Höhe von 130.000 Euro. Diesen Kosten stehen Einsparungen im bereich der Signaltechnik gegenüber. Durch den Wegfall der Lichtsignalanlage lassen sich jährliche Unterhaltskosten in Höhe von 6.000 € einsparen. Aus Kostengründen wurde auf den gepflasterten Innenring verzichtet.
Die Planung des Kreisverkehrsplatzes beinhaltete die folgenden Entwurfsgrundlagen:
- Außendurchmesser: 36,50 m
- Breite der Kreisfahrbahn: 7,00 m
- Breite der Fahrstreifen in den Zufahrten: 3,75 m - 3,90 m
- Breite der Fahrstreifen in den Ausfahrten: 3,75 m - 4,10 m [1]
Lesen Sie auch
Einzelnachweise
- ↑ Aus der Beschlussvorlage 2004/0266 vom 06.05.2004