1708: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
__NOTOC__
{{Jahresreihe}}
== Ereignisse ==
'''12. April'''
* Pastor J. Voß in Eckel erklärt, dass er niemals den von der [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Freifrau von Strünckede]] zur Dorneburg in der [[Johanneskirche (Eickel)|Eickelsche Kirche]] angelegten Bau einer neuen Begräbnisstätte, das Niederreißen der alten Sakristei, vielweniger den Wiederaufbau einer anderen an einem anderen, ganz unbequemen Ort gebilligt habe.
: Er verlange mit den [eingepfarrten) Adeligen, Kirchmeistern, Vorstehern und Gemeinheitseingesessenen, dass die unternommenen Neuerungen rechtlicher Gebühr nach wieder abgestellt und alles in den vorigen Stand gesetzet werden möge.<ref>Urkunde 1708 April 12</ref>
'''11. Juli'''
* [[Strünkede (Adelsgeschlecht)|Johann Conrad Freiherr von Strünckede]], Gerichtsherr zu Strünckede, Herne, Sodingen, Marnix etc., Königlich Preußischer und Clev.-Märkischer Geheimer Regierungsrat, Verwalter des Amtes Bochum und des Gerichts Castrop etc., vermittelt die Beilegung eines zwischen den eingepfarrten Adeligen und der [[Johanneskirche (Eickel)|evangelisch - lutherischen Gemeinde zu Eckel]] einerseits, und der Witwe Freifrau von Strünckede zur [[Haus Dorneburg|Dorneburg]] andererseits, wegen des von letzterer errichteten neuen Begräbnisstätte etc. ausgebrochenen Streites dahin, dass die jetzige Begräbnisstätte denjenigen Leuten, denen die alte genommen, zu ewigen Zeiten unentgeltlich bleiben soll. : Witwe Freifrau von Strünckede zahlt als Abfindung 25 Rtlr. an die Gemeinde. Die Prozesskosten werden auf das ganze Kirchspiel umgelegt, mit Ausnahme der Bauerschaft Holsterhausen und der in Eickel gelegenen Kötter des Hauses Dorneburg.
: Die Eickelsche Gemeinde wird noch im Laufe des Sommers das auf dem Chor stehende Sakramentshäuschen abbrechen. Sie schenkt dieses, damit es im Kirchspiel bleibt, der [[St. Marien (Eickel)|römisch-katholischen Gemeinde]] daselbst, welche die Kosten des Abbruchs zu tragen hat.
: Alles übrige soll im status quo ante verbleiben.<ref>Urkunde 1708 Juli 11</ref>
== Gestorben ==
== Quellen==
<references/>
----
Das Jahr '''{{PAGENAME}}''' wird in folgenden Artikeln erwähnt:
Das Jahr '''{{PAGENAME}}''' wird in folgenden Artikeln erwähnt:


{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}}}
{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}|Limit:500|namespace=0}}


[[Kategorie:Zeitachse]]
[[Kategorie:Zeitachse]]

Aktuelle Version vom 1. März 2021, 15:58 Uhr

Was geschah 1708?

Weitere Jahresartikel:

◄◄ | | 1704 | 1705 | 1706 | 1707 | 1708 | 1709 | 1710 | 1711 | 1712 | | ►►

Ereignisse

12. April

  • Pastor J. Voß in Eckel erklärt, dass er niemals den von der Freifrau von Strünckede zur Dorneburg in der Eickelsche Kirche angelegten Bau einer neuen Begräbnisstätte, das Niederreißen der alten Sakristei, vielweniger den Wiederaufbau einer anderen an einem anderen, ganz unbequemen Ort gebilligt habe.
Er verlange mit den [eingepfarrten) Adeligen, Kirchmeistern, Vorstehern und Gemeinheitseingesessenen, dass die unternommenen Neuerungen rechtlicher Gebühr nach wieder abgestellt und alles in den vorigen Stand gesetzet werden möge.[1]

11. Juli

  • Johann Conrad Freiherr von Strünckede, Gerichtsherr zu Strünckede, Herne, Sodingen, Marnix etc., Königlich Preußischer und Clev.-Märkischer Geheimer Regierungsrat, Verwalter des Amtes Bochum und des Gerichts Castrop etc., vermittelt die Beilegung eines zwischen den eingepfarrten Adeligen und der evangelisch - lutherischen Gemeinde zu Eckel einerseits, und der Witwe Freifrau von Strünckede zur Dorneburg andererseits, wegen des von letzterer errichteten neuen Begräbnisstätte etc. ausgebrochenen Streites dahin, dass die jetzige Begräbnisstätte denjenigen Leuten, denen die alte genommen, zu ewigen Zeiten unentgeltlich bleiben soll. : Witwe Freifrau von Strünckede zahlt als Abfindung 25 Rtlr. an die Gemeinde. Die Prozesskosten werden auf das ganze Kirchspiel umgelegt, mit Ausnahme der Bauerschaft Holsterhausen und der in Eickel gelegenen Kötter des Hauses Dorneburg.
Die Eickelsche Gemeinde wird noch im Laufe des Sommers das auf dem Chor stehende Sakramentshäuschen abbrechen. Sie schenkt dieses, damit es im Kirchspiel bleibt, der römisch-katholischen Gemeinde daselbst, welche die Kosten des Abbruchs zu tragen hat.
Alles übrige soll im status quo ante verbleiben.[2]


Gestorben

Quellen

  1. Urkunde 1708 April 12
  2. Urkunde 1708 Juli 11

Das Jahr 1708 wird in folgenden Artikeln erwähnt: