Urkunde 1677 März 26: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
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Witwe Greta Stöcker bekundet für sich, ihren ältesten Sohn Johan Stöcker und sämtliche Erben, von dem Schäfer Henrich Reusinck zu [[Haus Gosewinkel|Gosewinckel]] ein Darlehn von 27 1/2 Rtlr. erhalten zu haben. Zur Sicherheit verpfändet sie ein Stück Land, 3 1/2 Viertelsaat, schießend mit einem Ende auf [[Göddenhoff|Göddenhoffs]] Garten, mit dem anderen auf den Grimbergschen Notweg, welches der Gläubiger von Jacobi 1678 an frei benutzen kann. <br />
Witwe Greta Stöcker bekundet für sich, ihren ältesten Sohn Johan Stöcker und sämtliche Erben, von dem Schäfer Henrich Reusinck zu [[Haus Gosewinkel|Gosewinckel]] ein Darlehn von 27 1/2 Rtlr. erhalten zu haben. Zur Sicherheit verpfändet sie ein Stück Land, 3 1/2 Viertelsaat, schießend mit einem Ende auf [[Göddenhoff|Göddenhoffs]] Garten, mit dem anderen auf den Grimbergschen Notweg, welches der Gläubiger von Jacobi 1678 an frei benutzen kann. <br />
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== Anmerkungen ==
==Einzelnachweise==
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 13:16 Uhr


Urkundentext

26. März 1677, Bochumb
Witwe Greta Stöcker bekundet für sich, ihren ältesten Sohn Johan Stöcker und sämtliche Erben, von dem Schäfer Henrich Reusinck zu Gosewinckel ein Darlehn von 27 1/2 Rtlr. erhalten zu haben. Zur Sicherheit verpfändet sie ein Stück Land, 3 1/2 Viertelsaat, schießend mit einem Ende auf Göddenhoffs Garten, mit dem anderen auf den Grimbergschen Notweg, welches der Gläubiger von Jacobi 1678 an frei benutzen kann.
Die Ablösung der Schuld kann nach 6 Jahren erfolgen, vorbehaltlich beiden Teilen freistehender vierteljährlicher Kündigung.
Zeugen: Jürgen Plassman und Gerth Wacker zu Eckel.
Auf Bitten beider Parteien unterschreibt Pastor Johannes Voss zu Eckel.
Original.
Kaufbriefe von denen, dem Frhrn. v. Düngelen zustehenden Bauernhöfen und Kotten, volumen I. Fol. 102.

Quelle

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise