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Auf dem Grundstück der ehem. Gärtnerei Lülf und den angrenzenden Flächen soll entsprechend dem städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes 229 im hinteren Bereich der [[Castroper Straße]] ein kleines, zusammenhängendes Wohnquartier entstehen. | |||
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Die dort geplanten Ein- und Zweifamilienhäuser gruppieren sich dabei um eine kleine grüne Angerfläche. Sie soll den Eindruck des gemeinschaftlichen Wohnens um eine zentrale, grüne Freifläche vermitteln. Für die demnächst dort wohnenden Kinder bietet sich diese Fläche zudem hervorragend als wohnungsnahe Spielfläche an. <ref>Stadt Herne</ref> | |||
Die dort geplanten Ein- und Zweifamilienhäuser gruppieren sich dabei um eine kleine grüne Angerfläche. Sie soll den Eindruck des gemeinschaftlichen Wohnens um eine zentrale, grüne Freifläche vermitteln. Für die demnächst dort wohnenden Kinder bietet sich diese Fläche zudem hervorragend als wohnungsnahe Spielfläche an.<ref> | |||
Der Begriff Anger (mhd. anger, ahd. angar, germanisch noch Vangr) bezeichnet ein meist grasbewachsenes Land oder einen Dorfplatz in Gemeinbesitz, der von allen Bewohnern der Stadt oder des Dorfes genutzt werden konnte (Allmende). Dies reicht bis in die germanische Zeit zurück, als er meist noch vor oder nahe bei einer Siedlung lag. Dort war er Ort für Feste (z. B. Osterfeuer), für gemeinschaftliche Aktivitäten (Dorfbackofen, gemeinschaftl. Schlachten) und konnte auch einen heiligen Kultplatz, Ort für Ratsversammlungen (Thing) oder als Richtplatz für das germanische Stammesrecht dienen.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Anger</ref> | Der Begriff Anger (mhd. anger, ahd. angar, germanisch noch Vangr) bezeichnet ein meist grasbewachsenes Land oder einen Dorfplatz in Gemeinbesitz, der von allen Bewohnern der Stadt oder des Dorfes genutzt werden konnte (Allmende). Dies reicht bis in die germanische Zeit zurück, als er meist noch vor oder nahe bei einer Siedlung lag. Dort war er Ort für Feste (z. B. Osterfeuer), für gemeinschaftliche Aktivitäten (Dorfbackofen, gemeinschaftl. Schlachten) und konnte auch einen heiligen Kultplatz, Ort für Ratsversammlungen (Thing) oder als Richtplatz für das germanische Stammesrecht dienen.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Anger</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 1. November 2021, 13:59 Uhr
Auf dem Grundstück der ehem. Gärtnerei Lülf und den angrenzenden Flächen soll entsprechend dem städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes 229 im hinteren Bereich der Castroper Straße ein kleines, zusammenhängendes Wohnquartier entstehen.
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Historie
Die dort geplanten Ein- und Zweifamilienhäuser gruppieren sich dabei um eine kleine grüne Angerfläche. Sie soll den Eindruck des gemeinschaftlichen Wohnens um eine zentrale, grüne Freifläche vermitteln. Für die demnächst dort wohnenden Kinder bietet sich diese Fläche zudem hervorragend als wohnungsnahe Spielfläche an. [2]
Der Begriff Anger (mhd. anger, ahd. angar, germanisch noch Vangr) bezeichnet ein meist grasbewachsenes Land oder einen Dorfplatz in Gemeinbesitz, der von allen Bewohnern der Stadt oder des Dorfes genutzt werden konnte (Allmende). Dies reicht bis in die germanische Zeit zurück, als er meist noch vor oder nahe bei einer Siedlung lag. Dort war er Ort für Feste (z. B. Osterfeuer), für gemeinschaftliche Aktivitäten (Dorfbackofen, gemeinschaftl. Schlachten) und konnte auch einen heiligen Kultplatz, Ort für Ratsversammlungen (Thing) oder als Richtplatz für das germanische Stammesrecht dienen.[3]
Lesen Sie auch
Quellen
- ↑ Foto: Gerd Biedermann †
- ↑ Stadt Herne
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Anger