1524: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
(Die Seite wurde neu angelegt: „Das Jahr '''{{PAGENAME}}''' wird in folgenden Artikel erwähnt: {{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}}} Kategorie:Zeitachse“)
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Das Jahr '''{{PAGENAME}}''' wird in folgenden Artikel erwähnt:
__NOTOC__
{{Jahresreihe}}


{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}}}
== Ereignisse ==
* 1524 erhielt Jobst von Strünkede und seine Begleitung, um Streitigkeiten zu schlichten, einen Geleit- oder Sicherheitsbrief von der Stadt Recklinghausen. In dem Schlichtungsverfahren ging es tumultartig zu, wobei Jobst dem Bürger Christopher Steinweg an seinem Bart zog! Das war natürlich eine schwere Beleidigung, nicht nur für Christopher Stein weg, sondern für sämtliche Bürger der Stadt Recklinghausen! Die Sturmglocke wurde geläutet, die Bürger bewaffneten sich und bedrohten den Jobst, der eiltgst mit seinen Begleitern die Flucht ergriff - das Beste, was er in diesem Falle tun konnte. Er mag zum Viehtor, dem südlich gerichteten Tor der Stadt geeilt sein. Unterwegs ritt er, möglicherweise sogar unbeabsichtigt, in eine städtische Schafherde, wobei einige Tiere getötet wurden. Auf jeden Fall entkam Jobst mit seinen Leuten. In zwei Briefen an Recklinghausen beschwerte sich Jobst anschließend, die Recklinghäuser hätten das Geleitwort gebrochen und ihn verfolgt. Unbeabsichtigt sei er dabei in eine Schafherde geritten. <ref>Herne - unsere Stadt, März 1966, S.14</ref>
 
 
'''5. Februar'''
* Herman Bachuis to Hoffsteden und Tele, Eheleute, verkaufen für eine Summe Geldes 2 schepelsse landz gehörend in oer guyt to Hoffstedenn, geheyssen dat Bachyss guyt, wy  dat gelegenn benedenn Hoffsteden und schetenn myt eynem ende up die beck und myt den anderen ende schetenn up den Eschwech und ist geheytenn dat Peskenn stück, scholtvry, teyntvry und alles geldens vry los ledich an die Eheleute Johan Rensinckhoff. Das Wiederverkaufsrecht bleibt gegen Zahlung von 9 Goldgulden jährlich up sunte Petrus dach ad Cathedram, 8 Tage vor oder nach, vorbehalten. Die Verkäufer bitten [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Johan vanne Dungellenn]] und Hinrich, Eheleute, ihre Lehnsherrschaft, um Einwilligung und Weiterbelehnung.<ref>Urkunde 1524 Februar 5</ref>
 
'''7. Juli'''
* Die Klevischen Räte scheiden die Vettern und Brüder [[Von Eickel (Adelsgeschlecht)|Hinrich, Dierich und Hinrich von Eickell]] einer- und Joh. von Viermonde als Erbfolger des Hauses Blaederenhorst anderseits wegen derer [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Dungelen]]. (siehe [[Urkunde 1524 Juli 7]])
 
== Quellen==
<references/>
----
Das Jahr '''{{PAGENAME}}''' wird in folgenden Artikeln erwähnt:
 
{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}|Limit:500|namespace=0}}


[[Kategorie:Zeitachse]]
[[Kategorie:Zeitachse]]

Aktuelle Version vom 21. Februar 2021, 18:23 Uhr

Was geschah 1524?

Weitere Jahresartikel:

◄◄ | | 1520 | 1521 | 1522 | 1523 | 1524 | 1525 | 1526 | 1527 | 1528 | | ►►

Ereignisse

  • 1524 erhielt Jobst von Strünkede und seine Begleitung, um Streitigkeiten zu schlichten, einen Geleit- oder Sicherheitsbrief von der Stadt Recklinghausen. In dem Schlichtungsverfahren ging es tumultartig zu, wobei Jobst dem Bürger Christopher Steinweg an seinem Bart zog! Das war natürlich eine schwere Beleidigung, nicht nur für Christopher Stein weg, sondern für sämtliche Bürger der Stadt Recklinghausen! Die Sturmglocke wurde geläutet, die Bürger bewaffneten sich und bedrohten den Jobst, der eiltgst mit seinen Begleitern die Flucht ergriff - das Beste, was er in diesem Falle tun konnte. Er mag zum Viehtor, dem südlich gerichteten Tor der Stadt geeilt sein. Unterwegs ritt er, möglicherweise sogar unbeabsichtigt, in eine städtische Schafherde, wobei einige Tiere getötet wurden. Auf jeden Fall entkam Jobst mit seinen Leuten. In zwei Briefen an Recklinghausen beschwerte sich Jobst anschließend, die Recklinghäuser hätten das Geleitwort gebrochen und ihn verfolgt. Unbeabsichtigt sei er dabei in eine Schafherde geritten. [1]


5. Februar

  • Herman Bachuis to Hoffsteden und Tele, Eheleute, verkaufen für eine Summe Geldes 2 schepelsse landz gehörend in oer guyt to Hoffstedenn, geheyssen dat Bachyss guyt, wy dat gelegenn benedenn Hoffsteden und schetenn myt eynem ende up die beck und myt den anderen ende schetenn up den Eschwech und ist geheytenn dat Peskenn stück, scholtvry, teyntvry und alles geldens vry los ledich an die Eheleute Johan Rensinckhoff. Das Wiederverkaufsrecht bleibt gegen Zahlung von 9 Goldgulden jährlich up sunte Petrus dach ad Cathedram, 8 Tage vor oder nach, vorbehalten. Die Verkäufer bitten Johan vanne Dungellenn und Hinrich, Eheleute, ihre Lehnsherrschaft, um Einwilligung und Weiterbelehnung.[2]

7. Juli

Quellen

  1. Herne - unsere Stadt, März 1966, S.14
  2. Urkunde 1524 Februar 5

Das Jahr 1524 wird in folgenden Artikeln erwähnt: