Urkunde 1524 Juli 7
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
7. Juli 1524:
Die Klevischen Räte scheiden die Vettern und Brüder Hinrich, Dierich und Hinrich von Eickell einer- und Joh. von Viermonde als Erbfolger des Hauses Blaederenhorst anderseits wegen derer von Dungelen:
- betrifft Quittung vom verstorbenen Berndt Dungelen über seinen Anteil an einer Verschreibung von 2 Malter Korn und 1 Fuder Holz; Anteil an der Storcks wysche bei Blaederenhorst, Rente von 1 1/2 Scheffel Gerste und 1 Huhn aus dem Eueskamp, ein Teil an 2 Heuplätzen in Bornycker brocke;
- betrifft das Gehölz, genannt dat Schiltken, 7 Scheffel Snatland mit den 3 Kotten an den Ducker verpfändet;
- betrifft Heyermans Gut zu Bosinckhuysen;
- betrifft Jahresrente aus dem Hof zu Berninckhuysen;
- betrifft das Land to Oesterich den Duyckeren verpfändet;
- betrifft das Gut zu Holthuysen, worauf Risch zu wohnen pflegte;
- betrifft 2 Güter zu Roxsell, 2 Güter zu Bernynckhuysen, worauf Herm. Hecker wohnt, Lodichs Gut zu Boedinckhuysen, welche an die von Dungelen verkauft oder verpfändet waren;
- betrifft seinen Kotten zu Holthuysen und den Zehnten zu Holthuysen, Bernynckhuysen usw.;
- betrifft dat Herentrey;
- betrifft den Zehnten über das Feld zu Luydinckhuysen;
- betrifft einen Zaun zwischen beiden Parteien Höfen zu Oesterich.
Nachschrift: betrifft die Wulffes Strate und Stinne Valscheidt.
Material : Papier
Überlieferung : Original [1]
Siehe auch
Quelle
- ↑ Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 462 I Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 1113 http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&verzguid=Vz_347404a2-7893-4ea6-8d3d-b56dadc682f1