Urkunde 1407 Juni 19 - Essen
Ausstellungsort Essen
Aussteller Johann der Swarte
Aufbewahrungsort Essen Stadtarchiv Signatur: Rep. 1 / Urkunden Essen, Nr. 134
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Urkundentext
19. Juni 1407: (des vrydages vor sent Johans daghe to middensomer)
Johan dye Swarte, Richter to Essinde, bekennt, daß vor ihm Geryt Schimmel myt opgerichten lyffliken vingheren gestavedes eides lyffliken over dye heligen geschworen habe, daß ihm Bernd van Strunkede nicht binnen Essinde habe lohnen noch schatzen lassen und er ihm auch kein Geld binnen Essinde bezahlt habe von der Schatzungen wegen.
Zeugen: Everd oppen Berghe, Godert Vrye, Rutger Peghe, Johan Pasie.,
auf das Spatium gedrücktes Siegel des Richters (Schild im Dreipaß; oben Prame, unten 2 + 1 Rosen; Unterschrift iohanni (s) Swartte).
Art der Ausführung: Ausf. Pergament
Erklärung
Der Richter Johan dye Swarte hält in dieser Urkunde eine offizielle rechtliche Aussage (einen Reinigungseid) fest:
- Der Vorwurf: Es stand offenbar im Raum, dass Bernd van Strunkede den Geryt Schimmel innerhalb des Gerichtsbezirks von Essen heimlich oder unrechtmäßig bestochen, entschädigt oder finanziell unterstützt hatte („lohnte noch schatzte“ bzw. ihm Geld wegen einer Schatzung/Steuer zahlte).
- Der Eid: Um diesen Verdacht zu entkräften, hat Geryt Schimmel vor dem Gericht einen feierlichen Eid abgelegt. Im Text wird dies sehr anschaulich beschrieben: Er hat mit „aufgerichteten leiblichen Fingern“ (also erhobenen Fingern) und einem „gestaveten Eid“ (einem formgerechten, feierlichen Rechtseid) auf die Heiligen geschworen.
- Das Ergebnis: Mit diesem Eid hat Geryt geschworen, dass Bernd van Strunkede ihm niemals innerhalb von Essinde Geld bezahlt oder ihn dort auf diese Weise entschädigt/unterstützt hat. Der Vorwurf war damit vor Gericht offiziell ausgeräumt.
Siehe auch
Quelle
- Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv - Rep. 1 / Urkunden Essen, Nr. 134
