Streik der städtischen Arbeiter in Herne - Oktober 1919

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel e. V.
Hauptverwaltung des Herner Gaswerkes

Der Streik der städtischen Arbeiter und Arbeiterinnen in Herne im Oktober 1919 war ein einwöchiger Arbeitskampf in den kommunalen Betrieben der Stadt. Er begann am 11. Oktober 1919 und endete am 19. Oktober. Auslöser waren keine Lohnforderungen, sondern ein Konflikt zwischen der städtischen Arbeiterschaft und der Leitung der Gas- und Elektrizitätswerke über die Behandlung von Mitgliedern des Arbeiterausschusses und das Vorgehen eines Vorgesetzten. Der Herner Anzeiger bezeichnete den Ausstand zeitgenössisch als „Generalstreik“.[1]

Der Konflikt gehört in die politische und soziale Umbruchszeit nach der Novemberrevolution von 1918. In den kommunalen Betrieben hatten sich nach dem Ende des Ersten Weltkrieges die Erwartungen der Beschäftigten an Mitbestimmung und die Rechte der Arbeiterausschüsse erheblich verstärkt. Zugleich bestanden zwischen der Stadtverwaltung und der Arbeiterschaft unterschiedliche Auffassungen darüber, wie betriebliche Konflikte auszutragen waren.

Vorgeschichte

Im Mittelpunkt des Konflikts standen Vorgänge in den städtischen Gas- und Elektrizitätswerken. Eine zentrale Rolle spielte der dort beschäftigte Installationsmeister Henrich. Mitglieder des Arbeiterausschusses warfen ihm vor, Aufzeichnungen über angebliche Pflichtverletzungen von Beschäftigten zu führen und damit Material gegen Mitglieder der Arbeitervertretung zu sammeln.[2]

Die Auseinandersetzung verschärfte sich im Oktober 1919. Mehrere Mitglieder des Arbeiterausschusses gerieten mit der Betriebsleitung in Konflikt und wurden entlassen. Die Arbeiterschaft betrachtete insbesondere die Behandlung ihrer Vertreter als Eingriff in die Rechte des Arbeiterausschusses.

Am 10. Oktober 1919 kam es schließlich im Dienstzimmer des Installationsmeisters Henrich zu einem Zwischenfall. Arbeitervertreter verlangten Einsicht beziehungsweise die Herausgabe eines von Henrich geführten Notizbuches. Bei dem Versuch, das Buch zu erhalten, wurde ein Schreibtischfach gewaltsam geöffnet. Die Stadtverwaltung erstattete daraufhin Strafanzeige und entließ mehrere beteiligte Arbeitervertreter.[3]

Die Arbeiterseite bestritt die Darstellung der Vorgänge durch die Stadtverwaltung. Sie verwies insbesondere auf die Aufzeichnungen Henrichs, die sie als Beleg für eine systematische Sammlung belastenden Materials gegen Beschäftigte und Arbeiterausschussmitglieder betrachtete. Eine Überprüfung des Notizbuches durch die Redaktion des Herner Anzeigers ergab, dass darin tatsächlich zahlreiche Vorgänge über angebliche Pflichtverletzungen städtischer Arbeiter verzeichnet waren. Die Bewertung dieser Aufzeichnungen blieb zwischen den Konfliktparteien jedoch umstritten.[4]

Beginn des Streiks

Am Abend des 10. Oktober fand im Saal des Gastwirtes Kampmeier im Hause Shamrockstraße 44 eine Versammlung der städtischen Arbeiter und Arbeiterinnen statt. Dort wurde beschlossen, am folgenden Tag die Arbeit niederzulegen. Am 11. Oktober 1919 traten daraufhin die Beschäftigten sämtlicher städtischer Betriebe in den Streik.[5]

Der Arbeitskampf erfasste unter anderem die Beschäftigten von

  • Hochbau und Tiefbau,
  • Fuhrpark,
  • Gaswerk,
  • Elektrizitätswerk,
  • Wasserwerk,
  • Friedhofsverwaltung und
  • Gartenverwaltung.[6]

Die Stadtverwaltung bezeichnete den Ausstand als wilden Streik, weil die tarifvertraglich vorgesehenen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten nicht eingehalten worden seien. Die Streikleitung widersprach dieser Auffassung. Nach ihrer Darstellung handelte es sich um eine örtliche Auseinandersetzung, die nicht die tariflichen Lohnfragen betraf und deshalb nicht unter die entsprechenden Schlichtungsbestimmungen fiel.[7]

Auswirkungen auf die Stadt

Da der Streik nahezu alle städtischen Betriebe erfasste, waren zahlreiche kommunale Dienstleistungen betroffen. Die Stadtverwaltung versuchte, besonders wichtige Aufgaben mit technischen Beamten und anderen Arbeitskräften aufrechtzuerhalten. Dazu gehörten unter anderem Arbeiten an der Straßenbeleuchtung, im Gaswerk und dringende Reparaturen.[8]

Besonders unmittelbar wurden die Auswirkungen bei der Friedhofsverwaltung sichtbar. Mehrere Beerdigungen konnten während des Streiks nicht wie vorgesehen durchgeführt werden. Die Angehörigen wurden deshalb aufgefordert, Särge vorübergehend in den Leichenhallen aufzubewahren.[9]

Die Stadtverwaltung schrieb während des Streiks die frei gewordenen Stellen in den städtischen Betrieben öffentlich aus. Bereits nach kurzer Zeit meldeten sich zahlreiche Bewerber beim städtischen Arbeitsnachweis.[10]

Verhandlungen und Verschärfung des Konflikts

Am 12. Oktober 1919 versuchte die Stadtverwaltung, über den Gewerkschaftssekretär Heinz eine Beendigung des Streiks zu erreichen. Die Stadt verwies dabei auf den bestehenden Tarifvertrag. Dessen § 11 sah für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis ein Schlichtungsverfahren vor und bestimmte, dass während eines solchen Verfahrens keine Arbeitsniederlegung erfolgen sollte.[11]

Die Streikenden lehnten den Vorschlag ab, den Streik zunächst zu beenden und die Angelegenheit einem Schlichtungsausschuss zu übergeben. Sie bestanden weiterhin auf der Wiedereinstellung der entlassenen Arbeitervertreter und forderten zunächst auch die Entlassung des Installationsmeisters Henrich.[12]

Im weiteren Verlauf nahm die Stadtverwaltung eine zunehmend entschiedene Haltung ein. Am 14. Oktober legte der Magistrat seine Bedingungen für eine Beendigung des Konflikts fest. Er war bereit, die Strafanzeige zurückzunehmen und die entlassenen Arbeiterausschussmitglieder wieder einzustellen. Diese sollten jedoch zunächst nur als Arbeiter beschäftigt werden und ihre Funktion im Arbeiterausschuss für ein Jahr nicht ausüben. Eine Bezahlung der Streiktage wurde abgelehnt.[13]

Die Streikversammlung wies diese Bedingungen zurück. Sie verlangte weiterhin, dass die entlassenen Mitglieder bei ihrer Wiedereinstellung auch ihre Funktionen im Arbeiterausschuss ausüben konnten. Außerdem hielt sie zunächst an der Forderung nach der Entlassung Henrichs und der Bezahlung der Streiktage fest. Der Streik wurde deshalb fortgesetzt.[14]

Der Konflikt unter dem Belagerungszustand

Die Auseinandersetzung fiel in eine Zeit, in der im Ruhrgebiet weiterhin der Belagerungszustand bestand. Dadurch verfügten die staatlichen Stellen über weitreichende Möglichkeiten, in Arbeitskämpfe und das öffentliche Leben einzugreifen.

Am 16. Oktober 1919 forderte der Magistrat die streikenden Beschäftigten unter Berufung auf eine Anordnung des zuständigen Generalkommandos zur Durchführung von sogenannten Notstandsarbeiten auf. Sie sollten sich am folgenden Morgen wieder an ihren bisherigen Arbeitsplätzen einfinden. Für die Nichtbefolgung wurden strafrechtliche Folgen angedroht.[15]

Die Aufforderung führte nicht zur Beendigung des Streiks. Stattdessen wandten sich sowohl die Stadtverwaltung als auch die Streikenden an den Reichs- und Staatskommissar Carl Severing mit der Bitte um Vermittlung.[16]

Carl Severing 1919. Bild: Bundesarchiv Bild 183-R11405[17]

Vermittlung durch Carl Severing

Am 17. Oktober 1919 fand im Sitz des zuständigen Generalkommandos in Münster ein Vermittlungsgespräch statt. Für die Stadt Herne nahmen Oberbürgermeister Georg Sporleder und Stadtbaurat Knöll teil. Die Arbeiterschaft wurde unter anderem durch den örtlichen Gewerkschaftsvorsitzenden Paul Michelsen und den Gewerkschaftssekretär beziehungsweise Vertreter der Arbeiterschaft vertreten. Auch Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren beteiligt.[18]

Die Vermittlung führte zu einem Kompromiss. Die entlassenen Mitglieder des Arbeiterausschusses sollten wieder eingestellt werden und ihre Funktionen im Arbeiterausschuss behalten können. Im Gegenzug verzichtete die Arbeiterschaft auf die Bezahlung der Streiktage und auf die Forderung nach der Entlassung Henrichs. Weitere Maßregelungen sollten unterbleiben. Die beteiligten Arbeitervertreter erklärten außerdem ihr Bedauern über das gewaltsame Vorgehen im Dienstzimmer Henrichs.[19]

Ende des Streiks

Am 18. Oktober 1919 wurde die getroffene Vereinbarung in der Herner Stadtverordnetenversammlung erörtert. Die Aussprache zeigte, dass die Bewertung des Arbeitskampfes zwischen den politischen Gruppen und der Stadtverwaltung weiterhin umstritten war. Oberbürgermeister Sporleder verteidigte das Vorgehen der Stadtverwaltung und betonte deren rechtliche Position. Gleichzeitig wurde die Wiedereinstellung der entlassenen Arbeiterausschussmitglieder als Bestandteil der erzielten Verständigung bestätigt.[20]

Am 19. Oktober 1919 nahmen die städtischen Arbeiter und Arbeiterinnen ihre Tätigkeit wieder auf. Damit endete der Streik nach acht Tagen.[21]

Bedeutung

Der Streik der städtischen Beschäftigten von 1919 war in erster Linie ein Konflikt um die Stellung der Arbeiterschaft innerhalb der kommunalen Betriebe. Anders als bei vielen Arbeitskämpfen der Nachkriegszeit standen keine tariflichen Lohnforderungen im Mittelpunkt. Entscheidend waren vielmehr die Behandlung von Arbeiterausschussmitgliedern, die innerbetriebliche Mitwirkung und die Frage, auf welchem Weg Konflikte zwischen Beschäftigten und Stadtverwaltung ausgetragen werden sollten.[22]

Der Arbeitskampf zeigt zugleich die Spannungen, die sich nach der Novemberrevolution zwischen den neu gestärkten Ansprüchen der Arbeiterschaft auf betriebliche Mitwirkung und den bestehenden Verwaltungs- und Rechtsstrukturen entwickelten. Die kommunalen Betriebe waren dabei ein besonders sensibles Feld, weil ein Arbeitskampf unmittelbar die Versorgung und die öffentlichen Dienstleistungen einer Stadt beeinträchtigen konnte.

Die zeitgenössische Bezeichnung „Generalstreik von Herne“ ist deshalb mit einer Einschränkung zu verwenden. Es handelte sich nicht um einen allgemeinen politischen Generalstreik der gesamten Herner Bevölkerung, sondern um die gemeinsame Arbeitsniederlegung der Beschäftigten der städtischen Betriebe. Der Begriff geht auf die zeitgenössische Berichterstattung zurück.[23]

Literatur und Quellen

  • Herner Anzeiger, Ausgaben vom 11., 13., 14., 15., 18. und 20. Oktober 1919.
  • Die Gewerkschaft – Organ des Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 23. Jahrgang, Nr. 45, Berlin, 9. November 1919, S. 923.
  • Norbert Kozicki: Der „Generalstreik“ von Herne.

Lesen Sie auch

Einzelnachweise

  1. ↑ Herner Anzeiger, 11. Oktober 1919; Die Gewerkschaft, Organ des Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 23. Jahrgang, Nr. 45, 9. November 1919, S. 923.
  2. ↑ Die Gewerkschaft, 23. Jahrgang, Nr. 45, 9. November 1919, S. 923.
  3. ↑ Herner Anzeiger, 11. Oktober 1919; Herner Anzeiger, 20. Oktober 1919.
  4. ↑ Herner Anzeiger, 14. Oktober 1919; Die Gewerkschaft, 23. Jahrgang, Nr. 45, 9. November 1919, S. 923.
  5. ↑ Herner Anzeiger, 11. Oktober 1919.
  6. ↑ Herner Anzeiger, 11. Oktober 1919.
  7. ↑ Herner Anzeiger, 13. und 15. Oktober 1919; Die Gewerkschaft, 23. Jahrgang, Nr. 45, 9. November 1919, S. 923.
  8. ↑ Herner Anzeiger, 13. Oktober 1919.
  9. ↑ Herner Anzeiger, 14. Oktober 1919.
  10. ↑ Herner Anzeiger, 14. Oktober 1919.
  11. ↑ Herner Anzeiger, 13. Oktober 1919.
  12. ↑ Herner Anzeiger, 13. und 14. Oktober 1919.
  13. ↑ Herner Anzeiger, 15. Oktober 1919.
  14. ↑ Herner Anzeiger, 15. Oktober 1919.
  15. ↑ Die Gewerkschaft, 23. Jahrgang, Nr. 45, 9. November 1919, S. 923.
  16. ↑ Die Gewerkschaft, 23. Jahrgang, Nr. 45, 9. November 1919, S. 923.
  17. ↑ https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_183-R11405,_Carl_Severing.jpg
  18. ↑ Die Gewerkschaft, 23. Jahrgang, Nr. 45, 9. November 1919, S. 923.
  19. ↑ Die Gewerkschaft, 23. Jahrgang, Nr. 45, 9. November 1919, S. 923; Herner Anzeiger, 20. Oktober 1919.
  20. ↑ Herner Anzeiger, 20. Oktober 1919.
  21. ↑ Herner Anzeiger, 20. Oktober 1919; Die Gewerkschaft, 23. Jahrgang, Nr. 45, 9. November 1919, S. 923.
  22. ↑ Die Gewerkschaft, 23. Jahrgang, Nr. 45, 9. November 1919, S. 923.
  23. ↑ Herner Anzeiger, 11. Oktober 1919.


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