Ludwig Bösser

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Ludwig Bösse (*18. Dezember 1852 in Schwalmstadt-Ziegenhain, † 23. August 1914 in Herne) war ein Unternehmer und umstrittener Lokal-Politiker in Herne der Jahrhundertwende um 1900.

Ludwig Conrad Georg Gotthelf Heinrich Bösser wurde am 18. Dezember 1852 im Hause Nr. 8 in Zigenhain in Nordhessen geboren. Seine Eltern waren der aus alter Ziegenhainer Familie stammende Schlossermeister Johann Heinrich B. und dessen Ehefrau Marie Elisabeth Reinemann. Am 9. Januar 1853 erfolgte seine Taufe im Hause des Vaters.[1].
Am 8. Dezember 1877 heiratete der 24jährige Bergmann in der Hauptkirche Hernes die damals 41jährige Witwe des Maurermeisters Friedrich Sehrbruch (1835-1870), Dorothea Oberback gen. Hohage (1838-1916). Sie war 5fache Mutter und beide bekamen noch ein Mädchen (Auguste Johanna) 1878 dazu.
Im Adressbuch von 1890 ist er erstmals als Fuhrunternehmer auf der Höfestraße 1 erwähnt. 1892 auch als der Eigentümer. Es war das Haus des ersten Ehemanns. Als Mitglied der Nationalliberalen Partei wurde er in die erste Stadtverordneten Versammlung 1897 gewählt. Bis zu seinem Tode blieb er Mitglied des Rates. Als vereidigter Trichinenbeschauer[2] war er ebenfalls tätig.

Er scheint eine ganz besondere Person gewesen zu sein, sind doch zahlreiche Beleidigungsprozesse bekannt.
Vgl.:

Aus dieser ganzen Reihe ging er zuerst als freier Mann hervor, im Januar 1902 erhielt er 9 Monate Gefängnis.

Noch im selben Jahr 1902, Mitte April: „Stadtverordneter Bösser, welcher kürzlich wegen Beleidigung zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, hat den Bürgermeister Schaefer um Verzeihung gebeten. Diese ist ihm gewährt worden. Wie es heißt, soll der Strafantrag zurückgezogen werden. Es ist dies möglich, weil sich die Angelegenheit im Revisionsverfahren befindet und das Urteil somit noch nicht rechtskräftig geworden ist.“

Auch bei einem weiteren Prozess kam es in einem Vergleich dazu, dass Bösser „verspricht, den Herrn Schäfer fernerhin nicht zu beleidigen und“ die Kosten zu übernehmen. [3] Im abschließenden Prozess am 1. Oktober 1902 wurde er erneut wegen seiner erkannten geistigen Beschränktheit freigesprochen. Und dennoch wurde Ihm zugesetzt:

Ludwig Bösser aus Herne bittet uns um Abdruck folgender Schriftstücke:[4]
I.
Herrn Ludwig Bösser in Herne bescheinige ich auf Grund eingebender Untersuchung seines Geisteszustandes, daß er vollständig imstande ist, seinen Posten als amtlicher Fleischbeschauer auch weiterhin auszuüllen.
Essen, 3. Dezember 1902. Dr. Racine, Kreisphysikus. II. Der Posten als Fleischbeschauer ist mir an 31. Oktober 1902 entzogen, worden. Ich überlast es meinen Mitmenschen, sich ein Urteil über die Angelegenheit zu bilden. Herne, 25. April 1903. Ludwig Bösser, Stadtverordneter.
Herne, 3. Dezbr. 1903 (Allerlei vom Tage.) Wie verlautet, ist die Wahl des Herrn Ludwig Bößer zum Kirchenrepräsentanten höheren Ortes nicht bestätigt. Mithin beginnt der Wahlkampf von neuem. Bei der vor kurzem vorgenommenen Wahl erhielt Ludwig Bößer 334 Stimmen.[5]

Herne, 5. Dezember. 1903 Der neue Fall Bösser[6].
Ein gelegentlicher Mitarbeiter schreibt dem„Rhein.=Westf. Tagebl.“: Ganz kommt unsere Stadt aus der Aufregung nicht mehr heraus. Unsere Leser erinnern sich der vielfachen Prozesse die Herr Ludwig Bösser in den letzten Jahren zu bestehen gehabt hat. Dieselben haben die Folge gehabt, daß Herr Bösser allmählich aus seinen hiesigen Aemtern hinausgeschoben wurde. So hat er u. a. sein ziemlich einträgliches Amt als Fleischbeschauer verloren und auch sonst manche Zurücksetzung erfahren müssen. Natürlich ist der ohnedies schwer erregte Mann noch mehr erbittert worden. — Seit einiger Zeit führt er einen Konflikt in der ärztlichen Vertretung. Er beruft sich darauf, es sei seinerzeit beschlossen worden: sobald für HerneStadt noch ein neuer Pfarrer angestellt werden müsse, solle der jetzt in einem Außenamt amtierende Geistliche genommen werden. Das sei zu Unrecht unterblieben. Infolge seiner fortlaufenden Opposition wurden Stimmen laut, seine Wiederwahl in den Kirchenvorstand müsse verhindert werden. Also stellte man bei der letzten Kirchenwahl einen anderen für ihn als Kandidaten auf. Herr Bösser aber setzte sich auf die Hinterbeine, und als der Tag der Wahl kam, wurde er mit großer Majorität wiedergewählt. Nunmehr trug er sich mit dem Gedanken, in Herne eine reformierte Kirchengemeinschaft zu gründen. Am Dienstag hatte er eine große Versammlung einberufen, die zahlreich besucht war. Er schilderte mit Erfolg seine Kämpfe und fand in der Versammlung lebhaften Anklang. Die Aussprache ging dahin, daß man von der Gründung einer besonderen Kirchengemeinschaft dann absehen wolle, wenn für die Partei Bösser die Pastorierung durch den erwähnten Geistlichen des Außenbezirks zugestanden werde. Inzwischen hat das Moderamen der Synode die erfolgte Neuwahl des Herrn Bösser zum Kirchenpräsidenten nicht bestätigt. Daraus wird natürlich neue Aufregung erwachsen."

Bösser hatte weiterhin seine Anhänger: "Herne. Nov. (Zur Stadtverordnetenwahl.) In der Versammlung der 3. Abteilung wurde nach längerer Debatte beschlossen, dem Vorschlage des Reichsvereins auf Neuabschluß des Wahlbündnisses mit dem Zentrum beizutreten. Als Kandidat wurde mit Mehrheit Herr Rentner Ludwig Bösser bestimmt. Herr Bösser wies es von sich, mit den Sozialdemokraten in Verbindung gebracht zu werden. Er wisse weder von deren Beschüssen, noch kehre er sich daran. Er halte nach wie vor treu zu Kaiser und Reich und rechne sich zur liberalen Partei. [...]"[7]

Im selben Jahr 1904 musste er sich erneut vor Gericht verantworten! Vgl.: Beleidigung Anno 1904

Auch ging er öffentlich gegen die Stadtverordnetenwahl vom November 1904 vor, da er selber nicht mehr aufgestellt wurde.

"Herne, 19. Febr. [1905] (Nachspiel zu den Stadtverordnetenwahlen in Herne.) Bei den letzten Stadtverordnetenwahlen in Herne stand die Bürgerschaft vor der Frage, ob der durch seine Beleidigungs= und Verleumdungsfeldzüge gegen den Ersten Bürgermeister und andere Mitglieder der Stadtbehörden bekannt gewordene Rentner und frühere Fleischbeschauer Ludwig Bösser wiedergewählt werden solle oder nicht. Bösser ist in seinen Prozessen mehrmals zuerst bestraft und dann in der Berufungsinstanz wegen Geistesgestörtheit (Querulantenwahn) für straffrei erklärt worden, da die ärztlichen Sachverständigen annahmen, er habe sich in einem Zustande befunden, der die freie Willensbestimmung ausschloss. Die Landgerichte Bochum, Essen und Dortmund hatten sich seit 1900 fortgesetzt mit den Prozessen Bössers zu befassen. Wir haben selbst s. Zt. mehrfach darüber berichtet. Vor zwei Jahren verurteilte die Bochumer Strafkammer den Stadtv. Bösser wegen verleumderischer Beleidigung des Ersten Bürgermeisters Schaefer und anderer Amtspersonen zu 9 Monaten Gefängnis. Bösser bat deh= und wühmütig den Bürgermeister, den er aufs schmählichste herabgewürdigt, ja des Meineids bezichtigt und parteiischer Amtshandhabung, beschuldigt hatte, um Verzeihung. Sie wurde ihm, soweit unter solchen Umständen davon die Rede sein kann, gewährt. Trotzdem stellte er aber die Beleidigungen nicht ein, im Gegenteil. Ein Bochumer Urteil, das ihn wegen Beleidigung der meisten Mitglieder des Stadtverordneten=Kollegiums zu einer Geldstrafe verurteilte, ist inzwischen rechtskräftig geworden. Aber die oben angedeuteten 9 Monate sind ihm geschenkt, denn das als Revisionskammer angerufene Essener Gericht nahm wieder Geistesstörung an. Trotz alledem hatte er in der Stadt noch Anhänger. Er verstand es, sie zu sammeln und setzte es durch, dass er in einer schlecht besuchten Wählerversammlung richtig wieder als Kandidat aufgestellt wurde. In Herne haben Liberale und Zentrum einen kommunalen Wahlbund geschlossen. Da das Zentrum gegen Bössers Wiederwahl opponierte und in liberalen Kreisen die Abneigung gegen Bösser nicht geringer war, die Zeit zur Einberufung einer neuen Wählerversammlung nicht mehr reichte, erhob dann der Vorstand des liberalen Vereins einen anderen Kandidaten anstelle Bössers auf den Schild. Bösser unterlag denn auch bei der Wahl glänzend. Wegen eines Eingesandts und einer redaktionellen Bemerkung zu dem Eingesandt der Bösserfreunde, das sich mit dieser Wahlangelegenheit beschäftigte, hatte sich Freitag der Redakteur der Herner Zeitung, Max Flegel, vor dem Schöffengericht zu verantworten. Das Gericht verzichtete auf die Einforderung der Akten, sprach dem Beklagten vollständigen Schutz des § 193 als Redakteur sowohl, als auch als Wähler der 3. Abteilung und Bürger von Herne zu und hielt auch eine Beleidigung in der Form nicht für vorliegend. Der Beweis der Wahrheit sei als gelungen zu bezeichnen. Das Urteil lautete auf Freisprechung. Die Kosten wurden dem Privatkläger auferlegt."[8]

Bössers öffentlicher Widerspruch gegen die Stadtverordnetenwahl im November 1904.

Auch gegen die Wahl des Stadtverordneten Diekmann hatte er Einspruch erhoben. Die Stadtverordneten entschieden am 14. April 1905 allerdings anders: "Man trat sodann in die Tagesordnung ein und erklärte zunächst die Wahl des Herrn Rechtsanwalts Diekmann zum Stadtverordneten für gültig. Gegen die Wahl hatte Herr Ludwig Bösser Einspruch erhoben und zwar mit der Motivierung, daß man nach der Liste von 1902 hätte wählen müssen, wonach auch Herr Köster gewählt worden sei. Der Magistrat erklärte jedoch den Einspruch für unbegründet und das Stadtverordnetenkollegium schloß sich ihm an. Herr Erster Bürgermeister Schaefer verpflichtete Herrn Diekmann, der ja im Kollegium kein Unbekannter ist, durch Handschlag an Eidesstatt und hieß ihn im Namen der beiden städtischen Vertretungen herzlichst willkommen."[9]

1906 wurde er mit den meisten Stimmen der 3. Wahlklasse (1347) erneut in die Stadtverordnetenversammlung gewählt.[10]

Seinen Widerspruch gegen die Wahl von 1904 wurde 1906 vor dem Verwaltungsgericht in Berlin stattgegeben. "Herne, 14. Mai. In der Verwaltungsstreitsache der Stadtverordnetenversammlung zu Herne wider den Rentner Ludwig Bösser ist jetzt das Urteil des Oberveinaltungsgerichts Berlin erschienen. Danach wird die Entscheidung des Bezirksausschusses zu Arnsberg, wonach 11 Stadtverordnetenwahlen für ungültig erklärt werden, bestätigt. [...]"[11]

1907 wurde er Tätlich angegriffen; Die Dortmunder Zeitung berichtet: "Herne, 23. März. Auf dem Heimwege wurde der Stadtverordnete Ludwig Bösser von hier kurz vor seiner Wohnung von einer noch unbekannten Person überfallen und mit einem harten Gegenstande über den Kopf geschlagen, so daß er besinnungslos zusammenbrach. Bösser erlitt eine (1)8 cm lange schwere Kopfwunde davon."[12][13]

Auch 1910 gab es einen Revisonsprozess Bösser vers. Stadtverordneten Fuchs:

Bochum, 25. April. 1910 (Der Stadtverordnete Ludwig Bösser) von Herne war wegen Beleidigung des Stadtverordneten Fuchs zu 100 Mk. Geldstrafe verurteilt worden. Bösser wie auch Fuchs legten gegen das Urteil Berufung ein. Bösser ist vor Jahren wegen Beleidigung des Ersten Bürgermeisters Schäfer von der Strafkammer mit einem Monat Gefängnis belegt worden. Die höhere Instanz erklärte ihm aber straffrei, weil sie in Bösser einen Querulanten erblickte. Der Vorfall der vorliegenden Klage spielte sich in einer Sitzung der städtischen Baudeputation vom 16. August 1910 ab. Bösser stellte die Behauptung auf, dass der Magistrat die reichen Leute insbesondere die Mitglieder der Gesellschaft Erholung vor den kleinen Leuten in Straßenbauangelegenheiten bevorteile.
Erster Burgermeister Dr. Büren legte gegen diese Behauptung Verwahrung ein. Stadtverordneter Fuchs rief zu Bösser gewendet: „Das ist gemein!" Als Bösser erwidern wollte, wurde ihm vom Vorsitzenden das Wort entzogen.
Am 21. August richtete Bösser an Fuchs, den früheren städtischen Baumeister, einen Brief, in welchem er diesem eine niederträchtige Gesinnung vorwarf, gegenüber den Mitgliedern der Gesellschaft Erholung, aber mit brutaler Gesetzesverletzung sprach, die sich die Bürger der Stadt Herne nicht gefallen ließen. Fuchs nannte er außerdem einen Heuchler und Augendiener, weil er bei einer Feier im evangelischen Vereinshause, an der auch Katholiken teilgenommen, das Bild Luthers habe von der Wand nehmen lassen. Bösser nahm für sich in der Berufungsinstanz den § 193 des Str.= G.=B.(Wahrung berechtigter Interessen) in Anspruch. Um sich zu rechtfertigen, habe er das Schreiben gegen Fuchs verfasst. In dem Stadtverordnetenkollegium habe er einen harten Stand, weil er sich den Interessen der kleinen Leute nachdrücklichst annähme. Seit 1895 werde er von dem Stadtverordneten Fuchs verfolgt, der ihn auch in seiner Eigenschaft als Stadtbaumeister zu schädigen versucht habe. In allen Konflikten, die Bösser mit den städtischen Behörden hatte, sei Fuchs schuld gewesen.
Das Berufungsgericht fand den Schritt Bössers, der schriftlichen Rechtfertigung gegenüber der Fuchsschen Äußerung verständlich, da Bösser durch Wortentziehung behandelt worden, sich sofort mündlich zu rechtfertigen. Jedoch habe Bösser sich in ungeheuren Beschimpfungen gegen den Stadtv. Fuchs ergangen, zu denen auch nicht die geringste Berechtigung vorgelegen. Der Schutz des § 198 des Str.=G.=B. sei Bösser nicht zugebilligt, weil er in der Deputation zuerst beleidigt habe. Das Gericht verwarf beiderseitige Berufungen. Es fand das Strafmaß für angemessen.[14]

Und wieder ging es vor Gericht:

"Herne, 26. Febr. [1913] (Stadtv. Bösser zum dritten Male freigesprochen.)
Vor dem hiesigen Schöffengericht fand gestern die in der Bürgerschaft von Herne und Umgegend mit großer Spannung erwartete Verhandlung gegen den Rentner und Stadtverordneten Ludwig Bösser wegen Beleidigung des Oberbürgermeisters a. D. Schäfer statt, dem er verschiedentlich die Verletzung der Eidespflicht in einem gegen ihn (Bösser) anhängig gemachten Strafverfahren vor der Strafkammer Dortmund vorgeworfen hatte. Das Urteil lautete: Das Gericht hält auf Grund der eidlich erhärteten Zeugenaussage des Oberbürgermeisters Schäfer sowie des Urteils der Dortmunder Strafkammer vom 2. Oktober 1902 den Angeklagten für überführt, dass er sich eine öffentliche Beleidigung hat zu Schulden kommen lassen, als er vor dem Kgl. Schöffengericht in Herne am 7. Febr. 1911 vom Oberbürgermeister Schäfer eine unwahre Tatsache behauptet hat. Danach liegt äußerlich schon ein Vergehen gegen den§ 186 vor. Der Angeklagte ist aber aus subjektivem Grunde freigesprochen. Auf Grund der übereinstimmenden Gutachten der drei Sachverständigen hat das Gericht die Überzeugung erlangt, dass der Angeklagte an einer querulatonlschen Form von Verfolgungswahnsinn leidet und dass er auch bei Begehung der strafbaren Handlung an dieser Krankheit gelitten hat. Es war die freie Willensentschließung als ausgeschlossen zu erachten. Für die Strafbarkeit seines Handelns fehlt außerdem das strafbare Moment, der Dolus. Es erübrigt sich darum die Frage, ob dem Angeklagten der § 193 zur Seite stand. Der Angeklagte ist aus dem § 51 des Str.=Pr.=O. freizusprechen. Die Kosten fallen der Staatskasse zur Last."[15]

Er war trotz aller "unstimmigkeiten" lange Jahre Mitglied des Presbyteriums, Vorsitzender des Evangelischen Arbeitervereins, im Vorstand des Haus- und Grundbesitzer-Vereins Herne und weiteren Vereinen tätig.

Er starb am 23. August 1914 an Asthma und wurde am 25. August in Herne beigesetzt. Dagegen ging er nicht in Revision!

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Quellen

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