Kobrafund an der Bruchstraße in Herne (2019)
Ende August 2019 sorgte eine entwichene Monokelkobra (Naja kaouthia)[1] in Herne-Holthausen für einen größeren Einsatz von Feuerwehr, Polizei und Reptilienfachleuten. Nachdem das Tier am 25. August 2019 im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses an der Bruchstraße gesehen worden war, wurden vier über Kellerbereiche miteinander verbundene Häuser vorsorglich geräumt. Rund 30 Bewohner mussten ihre Wohnungen vorübergehend verlassen.
Die Einsatzkräfte suchten mehrere Tage nach der hochgiftigen Schlange. Unter anderem wurden mögliche Verstecke untersucht und Zugänge zu Keller- und Dachbodenbereichen gesichert. Am 30. August 2019 durften die Bewohner wieder in ihre Wohnungen zurück; der Zutritt zu Keller und Dachboden blieb zunächst untersagt.
Noch am selben Abend wurde die Kobra bei Mäharbeiten im Garten hinter einem der Häuser entdeckt. Ein Schlangenexperte fing das Tier lebend und brachte es in einer gesicherten Box ab. Bei dem Einsatz wurde niemand verletzt.
Vorgeschichte und rechtliche Folgen
Zum Zeitpunkt des Vorfalls gab es in Nordrhein-Westfalen noch kein allgemeines Verbot der privaten Haltung von Giftschlangen. Die Haltung war daher grundsätzlich zulässig; besondere Meldepflichten bestanden damals vor allem für artengeschützte Tiere.
Im betroffenen Haus hielt ein Bewohner zahlreiche Giftschlangen. Die Behörden vermuteten, dass die Monokelkobra aus diesem Bestand stammte. Der Mann bestritt dies jedoch. Ein eindeutiger Nachweis für die Haltereigenschaft gelang nicht. Die Stadt Herne prüfte zunächst, ihm die Kosten des Einsatzes in Rechnung zu stellen, verzichtete 2023 jedoch auf eine Klage, weil deren Erfolgsaussichten als gering bewertet wurden.
Der Fall verstärkte die politische Debatte über die private Haltung giftiger Tiere. Der nordrhein-westfälische Landtag beschloss 2020 das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren (Gifttiergesetz NRW), das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Es verbietet die Neuanschaffung bestimmter besonders giftiger Tiere, darunter Giftschlangen wie Kobras. Bereits vor Inkrafttreten gehaltene Tiere dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen weiter gehalten werden; dazu gehören die Anzeige bei der zuständigen Behörde, der Nachweis der Zuverlässigkeit und eine Haftpflichtversicherung.
Quellen
- WDR: Giftige Kobra in Herne nach fünf Tagen eingefangen
- halloherne: Glücklich und erleichtert
- inHerne: Schlange in Holthausen gefasst

