Hohenlimburger Lehen der Strünkedes. Hof Schlenkhof und die Kotten am Steinweg VI.

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Am 30. Dezember 1939 führte Leo Reiners im Herner Anzeiger seine umfangreichen Artikelserie über „die Hohenlimburger Lehen de Strünkede“ fort. [1]

Hohenlimburger Lehen der Strünkeder

Der Hof Schlenkhof und die Kotten am Steinweg

Von Dr. Leo Reiners (z. Zt. im Heeresdienst).

II

Der Stammbaum des Crudenburgers.

Die ersten Zeugnisse sind offenbar nicht beweiskräftig genug gewesen. So besorgt sich denn der Freiherr v. Str. zu Crudenburg weitere. Wahrscheinlich im Juli 1778 erhält er in Herne die oben bereits erwähnten Bescheinigungen des Predigers Voget und des Gerichtsschreibers Kipp über den Tod seines Vetters, und am 14. 8. lässt er sich in Kleve eine mit dem Siegel des dortigen Stifts Bedbur bekräftigte Bescheinigung darüber ausstellen, daß das Fräulein Mariane Florentina Aemelia Carolina Wilhelmina Baronesse von Strünkede zu Crudenburg am 17. 9. 1767 zum freiweltlich rittermäßigen Stift Bedbur mit den in einem anliegenden Stammbaum verzeichneten 8 rittermäßigen „Quartieren“ aufgeschworen worden sei.[2] Außerdem besorgt er sich am 24. 8. von Richter Pagenstecher in Wesel eine Bescheinigung, dass er der alleinige vollbürtige Bruder dieses 1767 aufgeschworenen Bedburer Stiftfräuleins sei. Mit dem Stammbaum seiner Schwester als einer anerkannten Urkunde will er also auf die einfachste Weise seine eigene Abkunft nachweisen. Diese sieht nach dem Stammbaum folgendermaßen aus:

a) Vorfahren väterlicherseits

Vater: Sigismund Freiherr von Strünkede zu Crudenburg, Großvater: Conrad Frh. von Strünkede zu Dorneburg, Großmutter: Elisabeth Gräfin von Schwerin, Urgroßeltern väterlicherseits: Conrad Frh. von und zu Strünkede, Johanna von Lützerade zu Mehrum, Urgroßeltern großmütterlicherseits: Otto Graf von Schwerin, Herr zu. Alten=Landsberg, Ermgard Maria von Quad zu Wickrad (nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Mutter seines verstorbenen Vetters);

b) Vorfahren mütterlicherseits

Mutter: Charlotte Wilhelmine Freiin von Heiden, Frau zu Crudenburg und Hünxe, Großvater: Friedrich Adolph Frh. Von Heiden, Herr zu Crudenburg und Rade, Großmutter: Charlotte Sophie von Eller zu Bustede, Urgroßeltern großväterlicherseit: Johann Sigismund Frh. Von Heiden, Herr zu Schade und Crudenburg, Anna Luise Freiin von Quad zu Löringhoff, Urgroßeltern großmütterlicherseits: Frh. Von Eller zu Bustede, Freiin von Ledebur zu Mühlenberg.

Noch nicht genug Nachweise.

Die nunmehr zusammengebrachten Beweisstücke sendet der Frh. von Strünkede zu Crudenburg am 23. 8. 1778 nach Limburg, wobei er bemerkt, mit den im Mai von dem Landrichter Goecke zu Altena eingereichten „attestatis“ hoffe er nunmehr hinlänglich seine Lehnsfolgerechte dargetan zu haben, und bitte daher abermals um Festsetzung eines Belehnungstermins. Daraufhin äußert sich die Lehnskammer berichterstattend zu der Frage, ob der Antragsteller nunmehr zur Belehnung zuzulassen sei. Nach einer kurzen Übersicht über die früheren Belehnungen der Strünkeder (Sorgfältig scheint man sich in die Archivalien nicht vertieft zu haben, denn die rückwärtsschreitende geschichtliche Untersuchung hört mit der Feststellung auf: „Johann Conrad wurde in anno 1696 belehnt, sein Vater hieße Gothofredus. Weiter findet sich keine Nachricht“. Auf die Herkunft von Haus Grimberg und das Grimberger Angebot von 1645 an die Strünkeder ist man offenbar gar nicht gestoßen) wird der Stammbaum In Verbindung mit dem Testament des Frh. Johann Conrad von Strünkede [3], das den Übergang auf die Dorneburger Linie begründete, ausgewertet und geschlussfolgert, dass Conrad von Strünkede zu Dorneburg, der Bruder des Johann Conrad von und zu Strünkede, die Söhne Karl, Ludwig und Sigismund gehabt habe. Der Sohn des zweiten sei der verstorbene Vasall, der Sohn des letzteren der Crudenburger Antragsteller. Da der Übergang der Lehen auf die Dorneburger Linie feststehe und der Crudenburger dieser Linie entstamme, so könne man ihn ohne Bedenken zum Lehen zulassen, wenn er noch nachweise, dass er der nächste Agnat des Verstorbenen und dass dieser seines Vaters Bruders Sohn gewesen sei.

In diesem Sinne wird dem Freiherrn von Strünkede zu Crudenburg am 2. 9. 1778 geantwortet, er müsse noch nachweisen, dass der verstorbene Vasall keine lehnsfähigen Erben hinterlassen habe und dass er dessen Vaters Bruders Sohn gewesen sei. == Syndicus Beurhaus mischt sich ein. ==

Bevor von seiten des Crudenburgers weiteres geschieht, mischt sich ein anderer ein. Der Syndicus Beurhaus[4] (in Dortmund) beantragt für die Erben König in Herbede, denen von Frh. Johann Conrad von Strünkede im Jahre 1708 für ein geliehenes Kapital der Schultenhof zu Ümmingen verpfändet worden war, den Consensus alienandi (= Genehmigung zur Veräußerung). Graf Moritz Casimir der Andere beauftragt nun am 1. 11. 1778 die Limburgische Kanzlei, einen umständlichen Bericht“ in dieser Sache zu erstatten. Dieser Bericht, der am 25. 11. von Limburg abgegangen ist, verweist auf die Bemühungen des Freiherrn von Strünkede zu Crudenburg um Anerkennung der Lehnsnachfolge, die eingehend dargestellt werden. Da der Verfasser zu dem Schluss kommt, dass die Belehnung nicht versagt werden könne, wenn der Crudenburger die zuletzt von ihm geforderten Nachweise liefere, rät er dem Grafen, den Erben König den Consens in der Versatz des Schultenhofes nicht zu erteilen und den Syndicus Beurhaus entsprechend zu bescheiden.

In der Folgezeit besorgt sich der Freiherr von Strünkede zu Crudenburg die von ihm geforderten Beweisstücke. Am 18. 12. 1778 bescheinigt ihm Gerichtsschreiber Kipp in Herne, daß der verstorbene Frh. Conrad Ludwig von und zu Strünkede ohne Leibeserben verstorben sei, und am 19. 1. 1779 teilt der Richter Pagenstecher in Crudenburg eine Bescheinigung aus, daß der verstorbene Frh. Conrad Ludwig von Str. und der noch lebende Frh. Sigismund v. Str. zu Crudenburg Brüderkinder und also vollbürtige Vettern seien.

Indes beeilt sich der Crudenburger mit der Einsendung der neuen Zeugnisse nach Limburg nicht, weshalb der lehnsfiskalische Anwalt dem Grafen vorstellt (vorgelegt in Limburg am 12. 3. 1779), der Frh. Sigismund von Str. zu Cr. habe auf die ihm am 2. 9. 1778 gemachten Auflagen noch nicht reagiert, er bitte deshalb, den Ungehorsamen entweder ganz ab oder doch sonst dahin anzuweisen, dass er den ihm auferlegten Forderungen nunmehr binnen kurzer Frist nachkomme, sonst werde er abgewiesen.

Die Feierlichkeiten der Neubelehnung.

Inzwischen hatte aber der Crudenburger schon gehandelt und einen Beauftragten für den Lehnsempfang bevollmächtigt. Die unter dem Datum „Herrlichkeit Crudenburg d. 3. Marty 1779“ ausgestellte, die Vorgeschichte noch einmal kurz zusammenfassende Vollmacht schließt:„. als urkunde und bekenne hiermit, daß ich Karl Ludwig Sigismund Freiherr von Strünkede zu Strünkede (So unterschreibt er auch) [5], Crudenburg, Hünxe, Castrop und Herne, den Herrn Johan Herman Hencke (aus Drevenack bei Wesel) zu meinen Bevollmächtigten bestellt habe“. Am 13. 3. 1779 ist Hencke in Limburg (wahrscheinlich ist er am 12. 3. eingetroffen und hat die verlangten letzten Zeugnisse mitgebracht) und empfängt die Lehen. Diese letzte Belehnung ist zugleich die erste und einzige, bei der Näheres über die Feierlichkeiten einer solchen Handlung protokolliert ist. Danach hat Hencke zunächst seine Vollmacht vorgezeigt und sich auf die eingereichten Qualifikationsdokumente seines Auftraggebers bezogen. Diese sind nachgesehen und geprüft worden, worauf man weiter kein Bedenken fand, der Bitte des Bevollmächtigten um Zulassung zum Lehnseid zu willfahren. So ist denn zur Abnahme des Lehnseides geschritten worden. Zu diesem Zwecke hat der „Herr Cantzeley Rath von Fuerstenwaerther sich mit dem Hut auffm Kopf und Degen an der seithe auff einen sessel stuhl dahin gesetzet und Mandatarius des Freyherrn von Strünckede vor denselben auff in dahin gelegtes Küssen niedergekniet". Dann hat der Bevollmächtigte „erectis digitis“ (= mit erhobenen Fingern) den Lehnseid geschworen, in dem er in das Gewissen und die Seele seines Prinzipalen gelobt, daß er dem „Hochgebohrnen Reichsgrafen und Herren, Herren Moritz Casimir dem anderen, regierenden Grafen zu Bentheim, Tecklenburg, Steinfurth und Limburg, Herren zu Linge Rheda Wevelinghoven Hoya Alpen und Helffenstein Erdvogten zu Collen, und dero hochgräfl Hause treu gehorsamb, gewärtig und hold seyn, dero Kanzleirat von bestes und frommen werden, schaden und nachtheil warnen, daß vor einigen Jahren der Herr von Str. zu Crudenburg als und dem durch keine mittel helffen Verkommen, auch das nächster Agnat des letzten Vasalls mit den Limburger Lehen Lehengut, das Erbe und gut zu Ümmingen, sambt der Capelle und Küsterey daselbst, wie auch den Schleddinghoff, nebst dieses Hofes ahlingen Zubehör, alter und neuer gerechtigkeit, so oft es sich gebühret, Vermannen, ohn Versplitiert beyeinander halten, all dasjenige thun solle und wolle, was einem treuen Lehn Mann vor solchen Lehngütern, seinem Lehn Herrn zu praestiren, von Recht und Gewohnheit schuldig ist".

An Heergeweide („Herrgewedde") zahlte Heucke „wegen jetzigen zweyfachen Falles (Wechsel des Lehnsherrn und des Vasallen) doppelt nebst übrigen dieser Renovation halber aufgegangenen Cantzeley gebühren“. 49 Rtlr 45 Stbr in Kronentalern, das Stück zu 1 Rttr 55 Stbr gerechnet. Nunmehr wurde der Lehnsbrief ausgestellt, Hencke bekam ihn aber nicht mit (die Fertigstellung erfolgte scheinbar noch nicht am gleichen Tage), vielmehr sandte er am 20. 3. 1779 von Drevenach aus das Reversale, in dem er unter Einfügung des Wortlautes des Lehnsbriefes (demnach scheint ihm das Reversale vorgeschrieben worden zu sein) bekannte und bestätigte, die Belehnung empfangen zu haben, nach Limburg, und bat, den Lehnsbrief nebst den beglaubigten Abschriften mit erster Rückpost zu übersenden. Am 10. 4. Ist dann auch der Lehnsbrief mit einigen aus den Akten entnommenen Abschriften an ihn abgegangen.

Der Schlenkhofsche Wald wird „verwüstet".

Damit war die letzte Belehnung der Strünkeder Erden mit den Hohenlimburger Lehen abgeschlossen. Schon bald aber meldeten sich die Gläubiger. Zuerst wieder der Syndicus Beurhaus. Dieser schreibt in einem am 12. 7. 1779 in Crudenburg und Hünxe, angekommenen Briefe, an den Regierungsrat Hoffmann, der Frh. von Strünkede zu Crudenburg stamme, wie ihm versichert werde, gar nicht von dem früheren Lehnsinhaber, dem Präsidenten Frh. Johann Conrad von Strünkede, und auch nicht von dem ersten Erwerber des Lehens her, die Crudenburger seien eine andere Familie von Strünkede. Wenn das, wie durch genaue Untersuchungen festzustellen sei, zutreffe, so wären die Lehen als Mannlehen dem Grafen anheimgefallen, denn von der Familie von Strünkede sei, zutreffe, so wären die Lehen als Mannlehen dem Grafen anheimgefallen, denn von der Familie von Strünkede sei kein männlicher Zweig mehr übrig, obgleich ein Fräulein von Strünkede, des letzten Vasalls Schwester, [6] sich das Lehen anmaßen wolle und unter anderem in der zum Hofe „Selinghof“ gehörigen Waldung [7] sehr vieles Holz abhauen und dieses „devastiren" (= verwüsten) lasse, wogegen von der Lehnskammer ein scharfes Inhibitorium (= Untersagungsbefehl) erlassen werden müsse.

Die Folge dieses Briefes ist, dass der Graf die Lehnskammer in Limburg auffordert „genaue Erkundigung einzuziehen wie auch gegen die Devastation des Lehngehölzes durch zu erlassende Verbote gehörige Verfügung zu treffen“. Die Lehnskammer antwortet am 27. 9. unter Beifügung der von dem Frh. von Strünkede zu Crudenburg eingereichten Bescheinigungen und legt genau dar, was sie alles getan hat, um Sicherheit über dessen Lehnsfolgerecht zu erlangen. Nach ihrer unmaßgeblichen untertänigen Meinung habe sich der Frh. Von Strünkede zu Crudenburg zur Lehnssuccession sattsam qualifiziert. Außerdem stehe aus dn Lehnsakten fest, dass des jetzt verstorbenen Vasalls Vater Ludwig von und zu Strünkede nicht erster Erwerber sei, woraus folge, dass des von Strünkede zu Crudenburg Vater als Bruder des Ludwig von Strünkede in der ersten Belehnung mit einbegriffen, also successionsfähig sei. Was schließlich die angebliche Devastation des Lehnsgehölzes betreffe, so werde gegen die Allodialerben (gemeint sind wohl die Erben des Hauses Strünkede) durch Unterlassungsbefehle der Lehnskammer nichts auszurichten sein, vielmehr müsse man dem jetzigen Vasallen aufgeben, dass er sich angelegen sein lasse, durch gehörige Mittel diesem Missstand vorzubeugen und die Devastation des Gehölzes abzustellen. In einem Schreiben aus Rheda vom 16. 10. 1779 an die Limburger Lehnskammer billigt der Graf die Auffassung der Lehnskammer über die Maßnahmen zur Abstellung der Devastation des Lehnsgehölzes und über die Qualifikation des neuen Vasallen, wenn es auch die Regel sei, dass die au Lehnsfolgeschaft Anspruch erhebenden Personen sich nicht durch gerichtliche Bescheinigungen, sondern durch beglaubigte Auszüge aus Tauf= und Sterbebüchern ihrer Pfarrei legitimieren müssten.

Wie man in der Limburger Lehnskanzlei den Schritt des Syndicus Beurhaus auffaßte, erhellt aus einem Begleitschreiben, das der Verfasser des Berichtes an den Grafen der Übersendung des Konzepts an einen anderen gräflichen Beamten, der es durchsehen soll, beifügt. Er habe, so schreibt der Verfasser des Berichtes, über die Vorgänge mit dem Herrn von Strünkede zu Crudenburg eine „ordentliche Relation“ erstattet, weil er aus der ganzen Methode, wie Beurhaus diese Sache angebracht habe, vermute, „daß er eine Probe von unserer vermeintlichen Regligence (= Nachlässigkeit) zu Rheda auf eine artige und verdeckte Weise an den Tag wolle".

Die Lehen sollen zwangsversteigert werden.

Nach diesen Ereignissen hört man in Limburg einige Jahre nichts nichts mehr von den Lehen, die man den Strünkedern verliehen hat. Dann meldet sich 1785 wieder der Freiherr von Plettenberg zu Heeren. Der Versuch, den er der 1756 unternommen hatte, um die Lehen zur Befriedigung der Strünkedischen Gläubiger zum Verkauf zu bringen, war mißlungen. Jetzt aber hält er, zumal ein neuer Graf in Rheda die Zügel ergriffen hat, die Zeit für gekommen. Er tut, als wäre sein damaliger Vorstoß gar nicht gewesen, und schreibt am 24. 4. 1785 von Heeren aus an Kanzleidirektor und Räte zu Limburg, zur Tilgung seiner wider den Freiherrn von Strünkede judicatmäßig (= durch Urteil) evincirten (= rechtlich erstrittenen) Forderung habe er die Distraction (= Veräußerung) verschiedener Strünkedischer Bauerngüter, u. a. auch des Schlenkhofes, in Vorschlag gebracht. Ihm sei aber aufgegeben worden, vorab den Consensus alienandi nachzusuchen, er bitte also, ihm diesen zu erteilen. Wegen des für die Lehnskurie mit der Erlangung eines neuen Vasallen verbundenen Nutzens hoffe er auf eine Zusage.

Die Antwort erteilt namens der Limburger Kanzlei Kanzleirat von Fürstenwaerther am 3. 5. 1785. Er teilt mit, dass vor einigen Jahren der Herr von Str. zu Crudenburg als Nächster Agnat des letzten Vasalls mit dem Limburger Lehen beliehen worden sei, es komme also darauf an, ob die Forderung, welche er, der Frh. v. Plettenberg, gegen die Erben von Strünkede „ausgewonnen“ habe, auch den neuen Vasallen angehe und dieser in die Veräußerung des Lehnsgutes eingewilligt habe. Ohne eine solche Einwilligung sei ein Consensus alienandi des dominus directus = Oberherrn) ohne Wirkung. Darüber möge also der Antragsteller nähere Nachricht geben, man werde dann dem Grafen den erforderlichen Bericht erstatten.

Trotz Protestes findet die Versteigerung statt.

Was in der Folgezeit geschieht, das ersieht man aus einem Bericht der Lehnskanzlei an den Grafen vom 9. 12. 1785. Danach ist im Sommer in den Duisburgischen Intelligenzblättern eine Bekanntmachung erschienen, dass auf Drängen des Herrn von Plettenberg zu Heeren wider die Erben von Strünkede zu Strünkede der „Schleddinghof“ nebst den vier (ebenfalls nach Limburg gehörigen) Kotten „Feldman, Jasper, Fliegenschmidt und Duchs“ auf Befehl der Regierung in Kleve an den Meistbietenden verkauft werden sollten. Darauf hat die Limburger Lehnskammer sofort durch ihren lehnsfiskalischen Anwalt (d.i., wie sich später ergibt, Richter und Bürgermeister Jacobi in Bochum) der zum Verkauf der Strünkedischen Grundstücke „Niedergesetzten“ Kommission eine rechtliche Protestation einreichen lassen. Man hatte in Limburg geglaubt, dass man diesen Protest beachten würde, stattdessen muss man jetzt erfahren, dass der genannte Hof nebst einigen Kotten dennoch distrahiert und der Ankäufer des Hofes angewiesen worden ist, die Belehnung bei der Limburger Lehnskammer nachzusuchen, während die vier Kotten allodial (= als freies Eigentum) verkauft sein sollen. Den Hof hat der Bauer Schlenkhof selbst für 2005 Reichstaler erstanden. Er ist auch in Limburg erschienen und hat ein Schreiben des mit der Durchführung der Distraction beauftragten Kommissars, des Justizrats von Essellen, nebst einer Entscheidung der Gesetzkommission in Berlin überbracht und um eine Allodification (Umwandlung des Lehens in freies Eigentum) nachgesucht. Wie aus dem folgenden hervorgeht, muss in der Entscheidung der Berliner Gesetzkommission, die auf eine Anfrage der Klever Regierung ergangen ist, dargelegt sein, das dominium directorum (Obereigentum) müsse im Hypothekenbuch eingetragen sein; wenn dies hier nicht der Fall sei, könne wegen der hypothekarisch eingetragenen Schulden zum Verkauf zugunsten der Gläubiger geschritten werden.

(Fortsetzung folgt.)


10) Dieses Schreiben ist nicht mehr [?]





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Quellen

  1. Vgl. Online Quelle auf Zeitpunkt.NRW
  2. 5) Bei der Aufschwörung haben Friedrich Reichsgraf Byland zu Halt und Died. Wilh. Joh. Frh. von Morrien zu Calbeck beschworen, daß die von der Baronesse von Strünkede zu Crudenburg dem Stift Bedbur übersandten 8 Wappen von Vaters und Mutters Seite „unentlehnet, unerbeuthet. recht nacheinander folgend und gesetzet, nicht von Bastardeyen, sondern von guther Art und rechtem rittermäßigen Adeldom herrühren“ seien.— Das hier genannte Stiftsfräulein hat später einen Hauptmann von Vaerst geheiratet und wurde, als sie am 8. 4. 1818 als 75jährige Witwe starb, auf dem heute noch vorhandenen kleinen Friedhofe der Strünkedischen Familie an der Forellstraße beerdigt.
  3. 6) Dieses Testament war „in dem besonderen hiebei gebundenen paquet... befindlich“, leider ist es nicht mehr vorhanden.
  4. Johann Christoph Beurhaus, gest. 1787
  5. 7) Erbe auf Strünkede wurde aber bald danach seine Schwester Sophie Charlotte Luise Henriette, die mit dem Kleve Freiherrn Adolph Karl von Pallandt-Osterveen verheiratet war, während er im Jahre 1804 als Sigismund Karl Ludwig von Strünkede zum Boskamp noch einmal auf Strünkede, und zwar als Taufpate in Erscheinung tritt.
  6. 8) Es handelt sich um die früher schon genannte Carolina von Strünkede, die Schwester des verstorbenen Conrad Ludwig, die später einen Kriegsrat von Sudhausen heiratete.
  7. 9) Dieses Gehölz war ein Hochwald, der sich in dem Gelände zwischen Bahnhofstraße und Goethestraße bis in den Bereich der heutigen Kaiser-Wilhelm-Straße erstreckte.