Hohenlimburger Lehen der Strünkedes. Hof Schlenkhof und die Kotten am Steinweg V.

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Am 23. Dezember 1939 führte Leo Reiners im Herner Anzeiger seine umfangreichen Artikelserie über „die Hohenlimburger Lehen de Strünkede“ fort. [1]

Hohenlimburger Lehen der Strünkeder

Der Hof Schlenkhof und die Kotten am Steinweg

Von Dr. Leo Reiners (z. Zt. im Heeresdienst).

Nachdem die Artikelserie über die Hohenlimburger Lehen der Strünkeder (siehe die Samstag=Ausgaben des H. A. vom 27. 5. bis 5.8. 39) durch die Ereignisse, die dem Kriegsausbruch vorangingen und durch den Krieg selbst unterbrochen wurde, wird sie jetzt, soweit es dem Verfasser während des Wehrdienstes möglich ist und die Platzverhältnisse es gestatten, zu Ende geführt werden. Die Redaktion.

In den bisherigen Darlegungen war gezeigt worden, wie außer dem Schultenhofe in Ümmingen mit Pastorat, Küsterei und Patronatsrecht auch der Hof Schlenkhof in Herne, auf dessen Grund an Steinweg und Goethestraße die Kotten Fleigenschmidt, Feldmann, Dux, Weselbeck, Jasper und Biermann entstanden waren bzw. entstanden, in den Lehnsbesitz der Strünkeder gelangt war. Er war von den Limburger Grafen dem Hause Grimberg zu Lehen gegeben und von den Grimbergschen Erden 1645 dem Frh. Conrad von Strünkede für eine Schuldforderung an Zahlungs Statt angeboten worden. Daraufhin war Strünkede damit belehnt worden, aber 1681 schränkte man seinen Lehnsanteil auf ein Viertel ein, während man dem Ffrh. von Nessolrode als Erben von Haus Grimberg drei Viertel des Hofes zu Lehen gab. Nach einem über 20 Jahre währenden Prozeß einigte sich Frh. Johann Conrad von Strünkede 1703 mit seinem Lehnskonkurrenten, der gegen eine Summe Geldes seine Ansprüche aufgab. Von Johann Conrad von Strünkede, der Präsident der Clev=Märkischen Regierung war und 1742 starb, ging das Lehen durch Testament auf seinen Vetter, den Frh. Ludwig von Strünkede zu Dorneburg, über, wogegen dessen älterer Bruder Karl vergeblich längere Zeit hindurch Sturm lief. Im Jahre 1751 übertrug man es Ludwigs noch minderjährigem Sohne Conrad Ludwig von Strünkede. Indes war der Strünkeder Besitz seit Johann Conrads Zeiten schwer verschuldet, weshalb die Gläubiger, an ihrer Spitze der Freiherr von Plettenberg zu Heeren, auf Zwangsversteigerung drängten. Dieser Zwangsversteigerung sollten 1756 auch der Hof Schlenkhof und die Kotten Fleigenschmidt, Feldmann, Dux, Weselbeck, Jasper und Biermann unterworfen werden, doch hatte der Freiherr von Plettenberg mit seinen Bemühungen, dazu die Zustimmung der Limburger Lehnskammer zu erlangen, trotz der Hilfe der Klever Regierung vorerst keinen Erfolg.

Ein Limburger Bote erscheint auf Strünkede.

20 Jahre später erscheint auf Strünkede der Kanzlei= und Lehnbote Wiemann aus Limburg mit einer Aufforderung zur Lehnserneuerung. Bereits am 2. 6. 1768 war der Graf Moritz Casimir von Bentheim, Tecklenburg, Steinfurt und Limburg gestorben, aber erst jetzt ergeht an den Frh. Conrad Ludwig von Strünkede die schriftliche Aufforderung, am Montag, dem 12. August, vormittags 10 Uhr persönlich ober durch einen Bevollmächtigten auf dem Schlosse in Limburg zur Erneuerung der Lehen Ümmingen und Schlenkhof mit dem letzten Lehnsbrief und einer Aufstellung der Lehnspertinenzien zu erscheinen. Die Citation, die das Datum vom 19. 7. 1776 trägt, nahm eine Bedienstete (offenbar die Tochter einer bekannten Baukauer Bauernfamilie) in Empfang, die darüber folgende Empfangsbestätigung ausfertigte: „Das der Lehen Botte vom grafen zu Limburg eine Verschlossene insienuwassion (= Insinuation, Einhändigung) Aufm Hause strünckede abgelieffert d 24ten July 1776 escheinigen wir Maria gertrutd grütter“. Am 6. 8. 1776 erwidert der Freiherr von Strünkede auf das Schreiben, er sehe sich zur Befolgung der Citation nicht imstande, da er den verlangten letzterhaltenen Lehnsbrief vom 9. 12. 1751 nicht zur Hand habe. Er habe ihn in einer Prozeßsache bei der Regierung in Kleve im Original vorlegen müssen und werde ihn vor dem Schlusse des Prozesses nicht zurückerhalten können. Sobald er den Brief zurück habe, werde er sich zur Lehnserneuerung anmelden.

Am gleichen Tage, an dem dieses Schreiben in Limburg einging, antwortete die Lehnskanzlei, da man auf die Vorlegung des Lehnsbriefes nicht bestehen wolle, könne man die Entschuldigung für das Nichterscheinen nicht als ausreichend ansehen und setze einen neuen Termin auf Dienstag, den 17. Dezember, fest. Der Vasall werde hierzu unter Strafe des Heimfalls „verabladet". Außerdem habe man aus dem Schreiben ersehen, daß der im Jahre 1751 belehnte Vasall Conrad Ludwig von und zu Strünkede nicht mehr am Leben sei. Der Nachfolger möge also dessen Tod glaubhaft bescheinigen und sich zur Lehnsnachfolgerin qualifizieren. Da nun aber in der Person des Lehnsherrn wie des Vasalls eine Aenderung vor sich gegangen sei, müßten die doppelten Lehnsgebühren entrichtet werden. Auch dies sei durch den Lehnboten Wiemann auf dem Hause Strünkede durch Insinuation bekannt zu machen.

Der Bote erscheint zum zweiten Male.

Wieder hat aber Wiemann den Frh. von Strünkede nicht angetroffen, denn die Empfangsbestätigung trägt folgenden Wortlaut: „Ich unter schriebener Bescheinige hiermit, daß in Abwesenheit des Baron von und zu Strünckede Ein großer Brief worauf Lehn Sachen geschrieben Steht an daß Hauß Strünckede durch den Lehen Botten Weimann abgegeben ist. Datum Strünckede d 27ten Noffember 1776 J: G: Baron von Düngellen.“

Wo sich zu dieser Zeit der Frh. von Strünkede befand, schreibt er selbst in einem am 10. 12. 1776 aus Kleve datierten Briefe. Das Dekret, so legt er darin dar, sei auf Strünkede eingetroffen, als er bereits nach dem „hiesigen“ Landtage abgereist gewesen sei. Es sei ihm daher erst in Kleve zu Händen gekommen. Hier habe er aber keine Lehnsnachrichten zur Anfertigung der von ihm verlangten Spezifikation der Lehnspertinenzien bei sich, außerdem dürfe er sich bis zur Beendigung der Land= und Deputationstage, welche bis ins künftige Neujahr anhalten dürften, nicht wegbegeben. Er bitte daher um Entschuldigung, daß er weder selbst noch durch einen Bevollmächtigen sich am 17. Dez. einfinden könne, und füge weiter die Bitte an, den Termin auf 3 Monate auszusetzen. Im Übrigen sei es ein Irrtum, daß der 1751 belehnte Vasall Conrad Ludwig von Strünkede gestorben sei, er selbst sei derjenige, der damals die Belehnung erhielt.[2])

Der dritte Besuch des Limburger Boten.

Wie eine um ein Jahr verzögerte Antwort mutet das nächste Schreiben vom 8. 1.1778 an, in dem es heißt: Da der Freiherr von Strünkede in Kleve weile und nicht erscheinen könne, werde zur Lehnserneuerung anderweitiger Termin auf Dienstag, den 17. Februar, angesetzt. Dazu werde der Freiherr „verabladet“ mit dem Bemerken, daß ein weiterer Verzug nicht mehr „nachgesehen“ werden könne. Dies solle der Lehnbote Wiemann durch Insinuation auf dem Hause Strünkede bekannt machen. Eine zweite Ausfertigung dieser Antwort trägt die Bemerkung „Das Original hiervon habe ich auf dem Hause Strünkede verschlossen überliefert und abgegeben. d 17. 1. 1778 welches referiere. Wiemann.“ Wiemann ist am 10. 1. 1778 auf Strünkede gewesen, von wo er folgende Empfangsbestätigung mitgebracht hat: „Weilen des Seeligen H: Seine Schwester Vor drey wochen Verreiset ist und wegen daß anhaltende Wetter nicht hatt retorniren können, und ob die als Erbin Sich erklären will, ist mir unbewust, man wird daß überbrachte Schreiben nach Schicken, daß Solches presentiret ist habe hiedurch Quitiren wollen. Datum Strünckede d 10. 1. 1778. J: G: Baron von Düngel­en.“

Der Tod des letzten Strünkeders.

Aus dieser Quittung geht hervor, daß der Empfänger des Brieses, der Freiherr Conrad Ludwig von Strünkede, gar nicht mehr am Leben und seine Schwester (Carolina) verreist war. In der Tat war der Freiherr Conrad Ludwig von Strünkede bereits am 3. September 1777, also mehr als 4 Monate vor der Absendung des Briefes, gestorben. Auch über seinen Tod finden wir unter den Rhedaer Archivalien neue Einzelheiten. In einem wahrscheinlich aus dem Juli 1778 stammenden Zeugnis bescheinigt nämlich Albert Voget, ref. Prediger zu Strünkede und Herne, der aus Mangel eines Kirchensiegels [3] seine eigene Petschaft anwendet, daß „der Freiherr Conrad Ludwig Henrich von Strünkede, Herne, Castrop, Sodingen am 3. 9. 1777 mittags zwischen 3 und 4 Uhr im 34. Jahre seines Alters zu Wickerad, nachdem er von Cleve vom Landtag seine Frau Mutter [4] besucht, an einer zweitägigen Brustkrankheit daselbst gestorben sei Ihm (dem Prediger) sei der Trauerbrief nach Strünkede zugeschickt und der Tote dann in Herne und Castrop einige Tage beläutet worden. Darauf bin ich nach Wickerad geritten, woselbst er in der Kirche zu Wickeradberg im Gewölbe vor der Kanzel, so mir der Herr Prediger Backofen gewiesen, beigesetzt“ ist. Unter schrieben ist das Zeugnis noch von J. R. Eck, Aeltester, und C. Schlünder. In einer Bekundung des Strünkeder Gerichtsschreibers Kipp vom 13. 7. 1778 wird bescheinigt, daß der tote Frei= und Gerichtsherr nach der Observanz zwei Wochen lang beläutet worden sei.

Erbanspruch des Frh. von Strünkede zu Crudenburg.

Mit dem Tode des Freiherrn Conrad Ludwig von Strünkede war auch die Dorneburger Linie auf Haus Strünkede erloschen. Nunmehr trat mit dem Erbanspruch der Freiherr Sigismund von Strünkede zu Crudenburg (bei Wesel) auf. An ihn war auch von der Schwester des Verstorbenen die Aufforderung zur Lehnserneuerung weitergesandt worden. So schreibt er denn am 17. 2. 1778 von Crudenburg aus (angekommen in Limburg am 19. 2.), er habe das zur Lehnserneuerung am 17. 2. vorladende Citationsschreiben von dem Freifräulein von Strünkede erst am 17. 2. erhalten, er sehe sich also genötigt, dem Grafen vorzustellen, daß sein Vetter „auf Wickrade im Holländischen“ verstorben, er aber der nächste Agnat und einzige männliche Stamm der von Strünkedischen Familie sei. Er habe, gleich nachdem er von dem Absterben vernommen habe, dem Hoffiscal Starman zu Herbede Vollmacht gegeben, alles Notwendige in dieser Lehnssache wahrzunehmen. Er bitte also, ihm einen anderweitigen Termin zur Lehnserneuerung zu setzen. Am 24. 2. 1778 langt in Limburg auch ein „gehorsamstes Memoriale und Bitte des Hoffiscals Starman zu Herbede“ an, in dem dieser erklärt, er sei bereits unterm 24. 10. 1777 von dem Freiherrn von Strünkede zu Crudenburg zum Empfang der Lehen und Ausschwörung des Lehneides bevollmächtigt worden, trotzdem habe er nichts von dem auf den 17. 2. festgesetzten Termin vernommen. Nachdem ihm nun von dem Freiherrn von Strünkede zu Crudenburg Nachricht zugegangen sei, bitte er um Mitteilung des neuen Termins.

Er soll Beweisurkunden beibringen.

In Limburg war man indes vorsichtig und gab dem Crudenburger auf, zuerst den Tod seines Vetters zu bescheinigen und dann sich selbst als Lehnsnachfolger zu qualifizieren. So bescheinigen denn am 27. 4. 1778 Landrichter und Assessor des Kgl. Landgerichts zu Xanten [5], daß ihres Wissens kein einziger männlichen Geschlechts von der hochadligen Familie von Strünkede mehr am Leben sei, außer dem Freiherrn Sigismund Friedrich Ludwig Carl von Strünkede zu Crudenburg, und am 13. 5. 1778 stellt der Richter Pagenstecher in Wesel eine Bescheinigung aus, daß der Freiherr von Strünkede zu Crudenburg der einzige eheliche Sohn des verstorbenen Freiherrn Sigismund von Strünkede zu Crudenburg sei. Am folgenden Tage besiegelt der Pastor Schindler in Crudenburg eine Abschrift der Taufeintragung aus dem Kirchenbuch, wonach Ludovicus. Fridericus, Sigismundes, Carolus aus dem freiherrlichen Hause Crudenburg am 7. 5. 1748 geboren und am 20. 5. getauft ist: Es werden dann elf vornehme adlige Gevattern und Gevatterinnen ausgeführt, darunter der Graf von Gronsfeld=Diepenbruch, Geheimer Rat des Prinzen von Oranien, und Graf von Gronsfeld=Diepenbruch, holländischer Gesandter am Berlinischen Hofe.

Diese Zeugnisse sind nach einer späteren Äußerung des Crudenburgers im Mai durch den Landrichter Goecke zu Altena in Limburg eingereicht worden, doch hat Limburg darauf offenbar nicht reagiert. So wird denn am 6. 6. 1778 durch den Hoffiscal und Advocaten Starman in Herbede ein neuer Vorstoß bei der Lehnskammer in Limburg unternommen, um die Belehnung mit dem (hierbei allein genannten) Schul­tenhofe zu Ümmingen für den Freiherrn von Strünkede zu Crudenburg, dessen „Vatters seel. vollbürtiger Bruders Sohn“ der verstorbene Freiherr Conrad Ludwig von Str. gewesen sei, zu erlangen. Am 16. 6. beschließt die Lehnskammer zu Limburg (gez. L. Freudenberg, M. von Fürstenwaerther), dem Freiherrn von Strünkede zu Crudenburg, der die Belehnung mit dem Gute Ümmingen und dem „Schleddinghoff nebst dieses Hofes Zubehör alter und neuer Gerechtigkeit" beantragt habe, durch seinen Beauftragten Starman mitteilen zu lassen, wenn er eine glaubhafte Bescheinigung über den Tod des bisherigen Lehnsinhabers beibringe und seine eigenen Lehnsfolgerechte als nächster Agnat nachweise, wolle man über die nachgesuchte Belehnung näheren Beschluß fassen. Das Original dieses Schreibens ist, wie eine Notiz am 22. 6. besagt, „dem Johann Diederich Hageman, welcher selbiges namens des tit. Herrn Starman abgefordert, anheute verabfolget".

(Fortsetzung folgt.)

Der Kotten am Steinweg


Von den hier Feldmannsche nach der Katasterkarte von 1823 gezeichneten Gebäuden stehn nur noch das Wohnhaus von Dux; das Haus (es war nicht mehr das von 1823) wurde kürzlich abgebrochen, auch das Haus Biermann ist nicht mehr das alte.

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Quellen

  1. Vgl. Online Quelle auf Zeitpunkt.NRW
  2. 1) Auch dieser Brief steckte, entgegen dem bis dahin geübten Brauch, den Briefbogen zusammenzufalten und zu versiegeln, in einem Briefumschlag, der die Aufschrift trägt: 1) „An die hochgräflich Bentheim=Tecklenburg=Limburgische Lehnkammer zu Limburg. Franco Hagen per Lünen et Dortmund (statt Dortmund stand zuerst Iserlohn). Abgegangen d 10 Xbris 76.“ Der Brief ging also mit der von Kleve über Lünen nach Berlin gehenden Post bis Lünen, dann über Dortmund nach Hagen, bis wohin das Porto bezahlt war. Von Hagen aus wurde er offenbar durch einen Landboten in Limburg zugestellt.
  3. 2) Die reformierte Gemeinde hat im Gegensatz zur lutherischen, die das ihre aus der vorreformatorischen Zeit übernommen hatte, kein Kirchensiegel geführt.
  4. 3) Seine Mutter war Irmgard Maria geb. Freifrau von Quad und Wickrath.
  5. 4) Unterschrieben ist die Bescheinigung von Notz. Dieser Notz hatte 1770 als Assessor des Landgerichts Xanten und Richter zu Winnenthal und Borth in der Kirche zu Strünkede die Witwe des französischen Grafen Pierre Augustin Vincant Marie de Beauchesne, Freiherrn von Pontavice, eine geborene Conradine Charlotte von Strünkede zu Dorneburg, geheiratet.