Die Limburger Lehen der Strünkeder III.

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Leo Reiners widmete sich in den Jahren 1938/39 in einer Artikelserie den Limburger Lehen der Strünkede.

Herner Anzeiger
Samstag, den 26. November 1938
Nr. 277 (Drittes Blatt)
Die Limburger Lehen der Strünkeder

Das Gut Düngeln und der Zehnte aus Rille und Büchte in Holthausen. - Das verschwundene Gut Stamm. Woher die Ortsbezeichnung „Am Stamm“?
III. [1]


Nachdem wir den Ursprung der ersten Gruppe der Limburger Lehen an die Strünkeder - Hemmers Gut, Hof zu Berge und Zehnte zu Pöppinghausen - aufgehellt haben, bleibt noch die zweite Gruppe - Gut zu Düngeln und Zehnte aus Risse und Büchte in Holthausen - zu untersuchen. Das Gut zu Düngeln (= Düngelmann, heute städt. Fuhrpark) erscheint zuerst im Lehnsregister aus der Zeit um 1350. Damals war Gobelin genannt Schule „cum bonis dictis Dunghelen“ und einem Kamp bei Horsthausen belehnt. Im Jahre 1460 „up sunte Johans auent toe myd somer“ empfing Diederich Smelinck „dat guet Dugelen gelegen in den Kyspell van Horne ind in dem Gerichte van Boychem". vielleicht war er Burgmann auf Strünkede, wie es son „Johann van Hullen wonende to stronckede" feststeht, der im Jahre 1476 „op sent Matheus avent“ vom Junker Wilhelm von Limburg zu Styrum „dat guid to Dongelen“ und den Zehnten zu „Buyshuesen" empfing. Schon vier Jahre später, 1480 „des Saterdags na sent victoers Dage“, ging das Lehen „guet to Dongelen“ neben dem Zehnten zu „Bushuesen" an „Henrich Johans soen van Hyllen wonende to Stronckede“ über[2]. Diese Belehnung geschah auf dem Rathaus in Essen in Gegenwart des Herrn Johann van Schueren, Kanoniker zu Essen, Wessel Passchendael, Amtmann zu Strünkede, [3] und Johann van der Heyde aus Essen. Nun entsteht in der Ueberlieferung eine Lücke von über 100 Jahren. Die nächste Belehnung wird erst 1590 verzeichnet. In diesem Jahre wird Rutger Böckmann „ex nova gratia“(= aus neuer Huld, also erneut) von der Gräfin Maria von Hoja (sie war die Witwe des Grafen Hermann Georg von Limburg=Styrum) mit dem Gut zu Dungeln und Zehnten zu Holthausen belehnt. Weitere Belehnungen des Rutger Bockmann mit dem Gut zu Dungeln und dem Zehnten zu Holthausen folgen 1606 und 1616. Hier erscheint zum ersten Male der Zehnte zu Holthausen, bei dem es sich, wie später klar wird, um die Güter Risse und Büchte handelt. Dieser Zehnt spielt schon 1541 eine Rolle bei den v. Viermund auf Bladenhorst. Nach den Regesten des Archivs Bladenhorst (Staatsarchiv Münster, Urk. 47a) verkauft am 27. Januar 1541 Heinrich Stammes, Sohn des Dirich Stammes von Eickell und der Richse van Hillen, für 70 rheinische Goldgulden dem Johann von Virmund den Zehnten zu Holthausen, den seine Mutter, Begine zu Lütgendortmund, zur Leibzucht hat, nämlich 5 Malter Hartkorn aus den Gütern Risse und Büchte zu Holthausen (Zeugen: Dirich Baster von Aßbecke und Martin Wichart). Der hier genannte Dirich Stamm von Eickel und seine Gattin Richse (oder Rixe) von Hillen sind auch durch von Steinen überliefert. Rixe von Hillen war danach die Erbin des Hillenschen Burglehns zu Strünkede und 1534 mit Dirich Stam von Eickel verheiratet, der ebenfalls als Strünkeder Burgmann aufgeführt wird. Er hat auch das Gut Stamm in Sodingen besessen, von dem noch heute die Ortsbezeichnung „Am Stamm“ herrührt. In der Türkensteuerliste von 1542 wird ausdrücklich „Stam Von Ekell“ als Besitzer dieses Gutes genannt, während der Aufsitzer 1598 in einer anderen Türkensteuerliste „Stam im Velthauß" heißt. Nach dem ältesten Strünkeder Hypothekenbuch ist das Gut, das dem Hause Strünkede gehörte, um die Mitte des 18. Jahrhunderts verschwunden und aufgeteilt („parcelweise erblich verkauft") worden.

Zum Verständnis der Zusammenhänge zwischen Rutger Bockmann, Stamm, Velthaus, Risse usw. ist nun ein Brief sehr aufschlußreich, den im Jahre 1641 Henrich Risse zu Holthausen an den Grafen von Limburg geschrieben hat. In ihm verlangt er, als rechtmäßiger Lehnsträger angesehen und angenommen zu werden. Zum Beweise übergibt er „authenticam copiam deß letzten lehenbriefs uber daß quith zu Dungelen Im Kirspel von Herne unnd gericht von bochumb gelegen, wie Im gleichen uber den Zehenten zu Holthaußen, so meiner haußfrawen vatter seliger Rotger Boekman genant Stam Im velthauß auff seine persohn erhalten Dabey onderthanig anzeigendt, ob zwarn woll vorglter mein Schweger vatter Rotger Stam einen Ehelichen Sohn, Diederich Stam genant auff welchen dieß lehen rechtmeßigh deuoluirt (devolvieren = übertragen) wehre, Im leben hinderlaßen hat, so ist dannoch nicht ohne, nach dem derselbe sich Ins vest Recklinghaußen haußlich niedergesetzet, daß Er sein ius vnnd gerech tigkeit... mir saluo tamen iure Dui feudi (= das Recht des Lehnherrn vorbehalten) transportirt onnd obergelaßen hat, wie mir deßhalben ab anno 625 biß hero zur viellfaltig ahn geburenden orth onderthanigh angeben...“

Danach ergibt sich folgendes Bild: Das Gut zu Düngeln und der Zehnte zu „Buyshuesen" waren von 1476 ab im Lehnsbesitz der Strünkeder Burgmannenfamilie von Hillen. Durch die Erbtochter Rixa von Hillen kamen sie an Dirich Stamm von Eickel, dessen Sohn Heinrich den Zehnten zu Holthausen aus Risse und Büchte - dieser Zehnt machte 5 Malter Hartkorn aus - an Johann von Viermund verkaufte. Der Umstand, daß das Gut Düngeln stets entweder mit dem Zehnten zu „Buyshuesen" oder dem Zehnten zu Holthausen zusammen genannt wird, beweist, daß der zuerst 1476 erwähnte Zehnte zu „Buyshuesen" identisch ist mit dem Zehnten zu Holthausen („Buyshuesen"= Börsinghausen; die Höfe Risse und Büchte lagen am Holthauser Dorfrande nach Börsinghausen hin). Von den Bladenhorstern dürfte Rutger Bockmann den Zehnten zurückgekauft haben. Er wurde nämlich 1590, 1606 und 1616 mit diesem Zehnten und dem Gut zu Düngeln belehnt. Rotger Bockmann oder Boekman war auch der Nachfolger Dirich Stamms von Eickel auf dem Gut Stamm, denn er wird ausdrücklich Rotger Stam im Velthauß genannt. Seine Tochter heiratete Henrich Risse in Holthausen, während sein Sohn Dietrich Boekmann genannt Stamm ins Vest Recklinghausen verzog und seinem Nachfolger Henrich Risse den Lehnsanspruch auf das Gut zu Düngeln und den Zehnten zu Holthausen überließ.

Aber die Überlassung dieses Lehnsrechtes an Henrich Risse ist zweifelhaft, denn nach einer Notiz in den Styrumer Archivalien sind das Gut Düngeln und der Zehnte zu Holthausen schon 1626 an Conrad von Strünkede, den Sohn des „gelehrten“ Jobst, verkauft worden. Eigentümlicherweise führt jedoch Conrad von Strünkede 1631 in einem Lehnserneuerungsgesuch nur die Lehen der ersten Gruppe (Hof zu Berge, Zehnte zu Pöppinghausen, Hemmers Gut) auf. Dafür wird schon in einem Styrumer Schreiben vom Jahre 1604 an Henrica von Hatzfeld, die Witwe des „gelehrten" Jobst, ausgeführt, daß der Hof zu Berge, der Zeynte zu Pöppinghausen, das Gut Düngeln, der Zehnte zu „Bußhaußen“ und Hemmers Gut von Styrum zu Lehen gingen und „der Edell Erenuest Jobst von Strunkhede der Letzte Lehendrager in onseren Lehenbuche erfunden". Danach muß zwischen 1590 und 1606, wo Rotger Bockmann mit dem Zehnten zu Holthausen (=„Bußhaußen") und dem Gut Düngeln belehnt wurde, schon eine Belehnung des 1602 gestorbenen Jobst von Strünkede damit erfolgt sein. Warum sie dann wieder an Rotger Boekmann kamen, ist nicht ersichtlich, auch nicht, ob die Jahreszahl 1626 für einen Verkauf an Conrad von Strünkede stimmt. Auffallend ist jedenfalls, daß Henrich Risse in seinem oben erwähnten Schreiben von 1641, in dem er behauptet, der ins Vest Recklinghausen abgewanderte Sohn Dietrich des Rotger Bockmann habe sein Lehnsrecht auf ihn übertragen, den Grafen von Limburg bittet, ihm nicht nur die Lehen zu übertragen, sondern auch seinem vielfältigen Klagen über die gewalttätige Pachterhebung durch den von Strünkede abzuhelfen. Danach muß man vermuten, daß der Lehnsübergang auf Conrad von Strünkede nicht schon 1626, sondern erst zwischen 1631 und 1641 erfolgt ist. Bemerkenswerterweise wird eingangs des Schreibens von Henrich Risse auf eine am 8. April 1641 erlassene Edictalcitation hingewiesen, die ihn zu dem Schreiben veranlaßt hat. In einer solchen öffentlichen Bekanntmachung wurden diejenigen aufgefordert, sich zu melden, die an eine Sache Ansprüche zu stellen hatten.

Der Übergang des Gutes Düngeln und des Zehnten zu Holthausen an Conrad von Strünkede hatte also 1641 eine Edictal=Citation zur Folge, auf die sich Henrich Risse meldete, der schon vorher mehrfach der Pachterhebung der Strünkeder widersprochen hatte, aber er hatte keinen Erfolg, 1642 wurde Conrad von Strünkede mit dem Gut zu Düngeln und dem Zehnten zu Holthausen aus den Gütern Risse und Büchte belehnt, wobei ausdrücklich vermerkt wird, daß diese Lehen von „Diederich Beeckman sonst Stam genandt" auf ihn (Conrad von Strünkede) „transportiert“ seien. Danach hat ein Rechtsgeschäft zwischen Conrad von Strünkede und dem ins Vest Recklinghausen verzogenen Schwager des Henrich Risse, Diederich Boekmann genannt Stamm, stattgefunden, welches die von Henrich Risse behauptete Übertragung des Lehnsrechtes durch Diederich Boekmann auf ihn illusorisch machte. Übrigens gehörte zu den Lehen, mit denen Conrad von Strünkede am 22. Mai 1642 durch „Herman Otto, Graff zu Limburgh Und Bronckhorst, Herr zu Styrumb, wisch, Borckloh und Ghemen, Pfandtherren zu Liedtberg, Erbbandehrherr deß Fürstenthumbs Gelre Und Graffschaft Sutphen“ belehnt wurde und wozu der Strünkeder den Johann Vogelpoeth zur Eidesleistung nach Wesel geschickt hatte, auch der Hof zu Berge, der Zehnte zu Pöppinghausen und Hemmers Gut, „gleich wie selbige guether Und zehendt von S. wolEdl. Vorelterm Von Unserm hauße Styrumb zu.

Damit ist die älteste Lehnsgeschichte und die Erwerbung der Lehen, die die Strünkeder von den Grafen von Limburg zu Styrum hatten, geklärt. Im folgenden soll das weitere Schicksal der jetzt beim Hause Strünkede vereinigten Lehen dargestellt werden.


Zurück (Fortsetzung folgt.) Dr. L. Reiners.

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Quellen

  1. Online auf Zeitpunkt.nrw
  2. Anmerkung Reiners: Etwa 1488 war es, wo der Herzog von Cleve Strünkede belagerte und die „Vorburg nebst Johann Hillen“ Haus einnahm.
  3. Anmerkung Reiners: Dieser war 1478 nach der Einnahme Strünkedes durch den Herzog von Cleve zum Amtmann von Strünkede bestellt worden und ist es bis zur Aussöhnung im Jahre 1482 gehlieben.