Der Tod eines großen Freiherren

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Der Tod eines großen Freiherren

Vor 275 Jahren starb Johann Conrad Freiherr von und zu Strünkede. Er machte sich vor allem im politischen Bereich verdient und erlangte zahlreiche Titel.[1]

Johann Conrad von und zu Strünkede stirbt zu Kleve

Es gab keinen bedeutenderen Strünkede als diesen! Kein Raubritter noch Gerichtsherr aus dem altadeligen Geschlecht erlangte diese Bedeutung – zumindest in der Staatsverwaltung!

Geboren wurde Johann Conrad Freiherr von und zu Strünkede am 9. Oktober 1670 auf dem gerade fertiggestellten Schloss Strünkede. Schon mit 11 Jahren erbte er die Herrschaft Strünkede mit Herne, Sodingen, Marnix (ein kleiner Ort im Département Jura, Franche-Comté) und Pöppinghausen.
Nach der Schule studierte er ab 1685 Rechtskunde und begab sich 1694 als geheimer Regierungsrat in die kurbrandenburgische Staatsverwaltung. Herne gehörte damals zur Grafschaft Mark, die allerdings in Union mit dem Herzogtum Kleve in dessen gleichnamige Residenzstadt mit verwaltet wurde. Dort lernte er seine spätere Ehefrau Sophia Wilhelmina von Hüchtenbrock (1681-1755) kennen. Durch diese Beziehung (Heirat am 26. Februar 1700) erwarb er ein bedeutendes Anwesen (Conradsburg, später Bellevue) in Kleve und machte ihm zum Niederrheinischen Ritterbürtigen – also eines eingesessenen Adeligen. Der Stammsitz Strünkede selbst wurde bis zu ihrem Tode durch seine Schwester Josina, anschließend durch Bedienstete verwaltet.

Maßgeblichen Einfluss erhielt er in der Justizreform Friedrich I. welche er in Kleve umsetzte und einer guten Beziehung zur späteren Regierung Friedrich Wilhelm I. Zunächst Oberheroldsrat wurde er 1713 höchster Richter im Kleve-Mark: Präsident der Kleve-Märkischen Amtskammer. Weiteren Zuwachs an Wirkung erhielt er durch die Anerkennung der Gerichthoheit über Castrop die sein Urgroßvater verloren hatte.

1715 wurde er allerdings unbeabsichtigt berühmt! Er beschwerte sich beim König in Preußen über den „neuadeligen“ von Pabst, der sich in die dem Adel vorbehaltenden Kirchenbank setzte. Der König antwortete sehr belustigt: „Dieses sein Thorheit, in Berlin ist kein Rang, in Kleve mus keiner sein, wen Pabst über mir sitzet in der Kirche so bleibe ich doch was ich bin“!

Friedrich Wilhelm I. kannte Strünkede und die anderen von Adel. Überliefert ist seine Meinung:
„Wahs Klewe grafchaft Marck ist sein die wassalle dume oxen aber Malicieus wie der deuffel auf ihre Privilegia sein sie sehr gesteuret […] die Nacion ist sehr intrigandt und fals dabey und sauffen wie die bester mehr wißen sie nichts.“[2]

In und aus Berlin erhielt er neue Stellungen und Titel. 1719 zunächst Generalfinanzministeriumsmitglied, dann Vizepräsident der Klevisch-Märkischen Kammer mit dem Rang eines Kanzlers. 1721 wirklicher Geheimer Rat und preußischer Minister. Krönender Abschluss wurde die Ernennung zum Klevischen-Märkischen Regierungspräsidenten, dem höchsten Amt der königlichen Verwaltung zwischen Maas und Sauerland. Heute würden wir Ministerpräsident dazu sagen! Ein weiterer Meilenstein seiner Karriere wurde 1725 die Beauftragung als königlicher Gouverneur die in Unruhe befindlichen Grafschaft Neuburg zu befrieden. Ja, Neuburg am Neuburger See, das heutige schweizerische Neuchâtel, es gehörte damals zum Königreich Preußen!

Dieses gelang ihm annähernd gut, so dass er 1728 wieder in die preußische Verwaltung Kleve-Marks zurückkehren konnte.

Seine alte Stellung nahm er wieder auf und wirkte sogar bei der Gründung des Auswärtigen Amtes des Königreiches Preußen mit.

Für Herne wurde sein1733 aufgesetztes Testament wichtig. Auch wenn er acht Kinder hatte, so überlebte keines von ihnen den Vater. Und so schuf er ein Hausgesetzt der Unteilbarkeit der Strünkedeschen Güter mit Erbberechtigung nur an reformiert Gläubigen adeligen Herkunft. Dieses Hausgesetz wird mittelfristig ebenso zum Ruin des Hauses Strünkede beitragen, wie die 1737 erfolgte neuere Justizreform, die sein Leben und das seiner Verwandten bei uns in Herne letztendlich in den Konkurs führte. Ein nach heutigen Maßstäben modernes Gesetz kappte alle Vorrechte des Adels und vor allem die überlebenswichtigen Einnahmen gingen verloren!

1735 wurde er zu allen Titel und Ämtern noch Kurator der damaligen Klever Landesuniversität Duisburg.

Nach der Thronbesteigung Friedrich I. nahm 1740 der damals hochbetagte 70jährige Johann Conrad von Strünkede für den König die Huldigung der Stände Kleve-Marks in Kleve ab und gut zwei Jahre später verschied er plötzlich, in der Klever reformierten Kirche, in einem Lehnstuhl sitzend.

Der eisige Winter – der Rhein war mehrere Wochen zugefroren - verzögerte das Überführen des Leichnams ins Erbbegräbnis nach Herne, so dass es erst am 31. Januar 1742 möglich war ihn beizusetzen.

50 große Wappenschilde wurden von Dienern getragen und begleiteten vier Kutschen die dem Leichnam vom Schloss Strünkede zur Dionysius Kirche folgten. Die anwesenden Erben aus dem Haus Dorneburg hatten nur Schulden geerbt und weitere Schulden machen müssen. Das stattliche Anwesen in Kleve wurde von der Witwe an ihre Familie verschenkt.

Rund 50 Jahre später waren die Freiherren von Strünkede in Herne Geschichte.


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Literatur

Einzelnachweise

  1. Westdeutsche Allgemeine Zeitung - Herne - 11. Januar 2017 (Titel und Untertitel: Tobias Bolsmann))
  2. Politisches Testament Friedrich Wilhelms I. In: http://germanhistorydocs.ghi-dc.org/docpage.cfm?docpage_id=3741
  3. Ein Artikel von Andreas Janik