Der Hof Bergelmann I. - Reiners 1936

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel e. V.

Herner Anzeiger - Samstag, den 18. April 1936 - Nr. 91(Drittes Blatt)[1]

Der Hof Bergelmann I.

Sein Verhältnis zum Reichshof Castrop.- Eine mindestens 1100jährige Geschichte.

Mitten im Behördenviertel liegt heute, ein einsamer Zeuge aus einem anderen Herne, der Hof Bergelmann. Keiner der in Herne aus der dörflichen Zeit erhalten gebliebenen Bauernhöfe ist so vom Verkehr des großstädtischen Lebens umbrandet wie er. Keiner wird daher auch so viel beachtet, zumal sein inschriftenverziertes Deelentor als ein ständiges Buchstabenrätsel die Aufmerksamkeit der Vorübergehenden auf sich lenkt.

Von diesem Hofe und der Geschichte seines Geschlechtes sei heute die Rede, da uns unsere topographisch geordnete Behandlung des alten Herne jetzt von der zuletzt besprochenen Bahnhofstraße mit ihren Nebenstraßen in das westliche Stadtgebiet führt.

Der Hof liegt auf der östlichen Höhe des Westbachtales, auf dessen Westufer der Hof Rensinghoff lag. Benachbart waren ihm die Höfe des kleinen und großen Overkamp, denen auf der westlichen Höhe des Westbachufers der Hof Sengenhoff entsprach. (Diese Lage auf den Höhen der Bachaue ist heute noch gut an der Shamrockstraße zu erkennen, die zwischen Kronprinzen[2]= und Courrieresstraße[3] eine tiefe Senke bildet, an deren tiefsten Stelle [[[Hermann-Göring-Straße|Hermann Göring= Straße]]] der Westbach (heute unterirdisch) fließt.) Die Lage des Bergelmannschen Hofes war auch insofern bemerkenswert, als dafür der Abhang des Emschertales ausgewählt war, der am besten in der Steigung der Bahnhofstraße von der Behrensstraße bis zur evgl. Kirche erkennbar ist. Auch auf dem Wege vom Adolf=Hitler=Platz, der erheblich angeschüttet ist (man entsinne sich nur des tief gelegenen Wiesengrundes. in dem heute Polizeiamt und Sparkasse stehen) durch die Kronprinzenstraße zur Shamrockstraße hin erkennt man den genannten Abhang, auf dessen Höhe die beiden Overkamp lagen. Der Bergelmannsche Hof ist also nach besonderer Überlegung an die jetzige über­sichtliche, wassergeschützte und wasserbenachbarte Stelle gesetzt worden. Das muss zu einer Zeit gewesen sein, wo solche Platzwahl noch möglich war und die angeführten Gesichtspunkte für eine Ansiedlung den Ausschlag gaben. In der Tat gehört der Bergelmannsche Hof zu den ganz alten Herner Höfen. Zum ersten Male ist er im Jahre 1486 im Märkischen Schatzbuch urkundlich genannt. Allerdings erscheint er dort in der Form „Berthelman". Dieser Berthelman hatte 5 Gulden Steuer zu zahlen. „Berthelmans soen“ saß damals „op des Kluseners guet“ und war zu 2 Gulden veranlagt. Dass es sich bei „Berthelman“ um unsern Bergelmann handelt, geht daraus hervor, daß „Berthelman“ und sein Sohn nicht unter Herne, sondern unter Gericht und Hof Castrop aufgeführt werden und zwar mit Overkamp und anderen zusammen als „Haefslude tot Herne". Der Hof „Berthelman“ gehörte also zum Hofesverband Castrop. Nur 34 Jahre später (1520) erscheint in einer Urkunde des Herzogs Johann von Cleve, in der die Gerechtigkeiten und Gewohnheiten des Hofes Castrop bestätigt werden, unter den „haves­luyde“ der Name „Bergelman“. Es handelt sich also bei beiden Namensformen um denselben Hof.

Die Tatsache, dass der Bergelmannsche Hof zum Reichshof Castrop gehörte, lässt den Rückschluss zu, dass er in die germanische Zeit zurückreicht. Um das zu begründen, bedarf es einer näheren Erläuterung. In der Zeit der bäuerlichen Selbständigkeit, als noch nicht die Adligen die Bauern in Abhängigkeit zu sich gebracht hatten, bestanden - in Auswirkung des germanischen Prinzips vom frei gewählten Führer und vom Volksgericht - als Zusammenschluss der freien Bauern die Hofesverbände mit einem Oberhof, auf dem der Hofesrichter saß, und einem Hofesgericht, vor dem die Hofesangelegenheiten der Mitglieder behandelt wurden. Einzelne Oberhöfe haben die Bezeichnung „Reichshof“ erhalten. Man führt das darauf zurück, dass Karl der Große bei der Eroberung des Sachsenlandes verdiente Franken in die strategisch als Verpflegungsstationen wichtigsten Oberhöfe setzte und mit ihrer Hilfe durch das Verwaltungsinstrument der Hofesverbände seine Herrschaft zu festigen suchte. Andere Forscher lassen die Reichshöfe und die damit verbundenen Hofesverbände erst um diese Zeit als Siedlungsstätten der zur Verteidigung wichtiger Befestigungen bestimmten Besatzungen, andere als Maßnahme der Sachsen bei der Eroberung des Bruktererlandes gegenüber den Unterworfenen entstehen. Doch dürften diejenigen Recht haben, die in den Reichshöfen und den zugehörigen Hofesverbänden eine urgermanische Einrichtung, einen Überrest des frühgermanischen Bodenrechts sehen, das Karl der Große nur zu seinen Zwecken angewandt habe.

Ist dies der Fall, so bestand der Hofesverband Castrop (urkundlich ist er mit 6 Höfen und 33 Unterhöfen zum ersten Male 1019 erwähnt, wo der Erzbischof von Köln und der Abt Folgert von Deutz den Herrenhof Castrop, einem Kleriker Azo und seiner Gattin Adzila zur bittweisen Benutzung überlassen) schon weit vor Karl dem Großen und der größte Teil seiner Höfe hatte sich schon zur Bruktererzeit, also vor dem Einfall der Sachsen im Jahre 694, zu dem Verband des Hofes Castrop zusammengeschlossen. Ist aber eine der anderen erwähnten Theorien richtig, so muss der Hof Bergelmann als einer der wenigen noch freien Hofesgüter, die 1520 in der Urkunde Herzog Johanns von Cleve und 1486 im Märkischen Schatzbuch als zum Hof Castrop gehörig ausgeführt werden, mindestens zu Karls des Großen Zeit (um 800) bestanden haben, denn sonst wäre er wohl kaum mit dem Reichshof Castrop vereinigt worden, der doch außerhalb Hernes und der später für Herne zuständigen Herrschaftsbezirke Bochum bzw. Strünkede lag. Der Hof Bergelmann hat also mindestens seine 1100 Jahre Geschichte hinter sich.

Wesentliches Kennzeichen der freien Hofesleute war, dass ihr Besitz von Erbteilung und Gewinngeld befreit war. Er erbte sich also unversplittert fort und bei den Besitzübertragungen war kein Gewinngeld, wie bei den von einem Grundherrn abhängigen Höfen, zu zahlen. Doch müssten die jungen Höfner auf den jährlich Dienstag nach Martini stattfindenden Hofestagen die Aufnahme in den Hofesverband nachsuchen, wobei sie für sich das Aufnahmegeld, für den verstorbenen „Hofesbeständer“ aber das Sterbegeld zu Entrichten hatten. Verließ ein Hofesangehöriger (Sohn oder Tochter) durch Heirat oder aus einem anderen Grunde den Hof, so musste er sich mit einem Viertel Wein lösen. Beim Tode einer „Mannsperson" waren als Abgabe 4 Dortmunder Schillinge und das beste Gewand des Verstorbenen zu geben. Scharf wurde darüber gewacht, dass der Bestand der Höfe nicht geschmälert, dass nichts versplittert, vertauscht oder mit Schulden belastet wurde.

Wie die Urkunde von 1019 erkennen lässt, war der Reichshof Castrop damals der Abtei Deuß zu Lehen gegeben, die einem Azo das Nutzungsrecht überließ. Im Jahre 1266 nennt Graf Dietrich von Cleve den Hof Castrop „seinen Hof“, im Jahre 1314 versetzen die Clever Grafen ihn für 600 Mark Brabandischer Pfennige an die Herren von Strünkede, denen er in der Folgezeit mehrfach genommen und wiedergegeben wird, 1495 erhält ihn Neveling Stael in Pfandschaft, 1516 der Herr von Viermund auf Bladenhorst, 1555 nimmt ihn der Herzog von Cleve wieder an sich, 1645 kommt er an Kurbrandenburg und durch den Großen Kurfürsten an Strünkede zurück.

Diese Lehns= und Pfandherrschaften waren natürlich auf die Hofesleute nicht ohne Einfluss, denn hauptsächlich kam es ja darauf an, aus dem Herrschaftsrecht finanziellen Nutzen zu ziehen. So geht aus einem Bladenhorster „Register der Hofesbeden und des Wiesengeldes des Reichshofes Castrop“ von 1553 hervor, dass der Hof Bergelmann 2 Hämmel aufzubringen hatte. Wahrscheinlich kamen noch 3 Gulden Hofesbeden[4] und zwar je 1 Gulden „Meybede“, „Herfsbede“ und „Mertynsbede“ hinzu. Als die Franzosenherrschaft 1809 den Hofesgerichten ein Ende machte und man nach den Befreiungskriegen daran ging, klare Verhältnisse zu schaffen, da erinnerte sich der preußische Staat, dass er der Lehnsherr der alten Reichshöfe war, und daher ließ die Königliche Rentei in Bochum auf den Hof Bergelmann eine jährliche Abgabe von 8 Talern 55 Stübern hypothekarisch eintragen, die auf Martini fällig waren. Auf Grund einer Verordnung vom Jahre 1834 konnte später dieser „Canon“ kapitalisiert und durch eine bestimmte Summe, die bei Bergelmann auf 222 Taler 27 Sgr. 6 Pfg. veranschlagt war, abgelöst werden. Dies ist denn auch 1842 durch den damaligen Herrn des Hofes geschehen.

(Fortsetzung folgt.) Dr. L. Reiners.

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Anmerkungen

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Quelle

  1. https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/21232194
  2. Anmerkung der Redaktion 2026: Heute Berliner Platz
  3. Anmerkung der Redaktion 2026: Diese Straße ist heute dem öffentlichen Verkehr entzogen und befindet sich auf dem ehemaligen Shamrock Gelände.
  4. Anmerkung der Redaktion 2026: Eine Hofsbede (auch Hofesbede) ist eine Abgabe bzw. Steuer, die auf einem Hof lastete.
    Der Begriff kommt vor allem in historischen Quellen aus Westfalen und dem nordwestdeutschen Raum vor. Dabei bezeichnete die Hofesbede eine regelmäßig zu entrichtende Abgabe des Hofes an den jeweiligen Grund- oder Landesherrn bzw. an eine grundherrliche Institution.