Dem Stift Herdecke pflichtige Bauerngüter in unserer Heimatgegend (Grasreiner 1925)

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel e. V.

Dem Stift Herdecke pflichtige Bauerngüter in unserer Heimatgegend

Darauf, daß Bauerngüter unserer Heimatgegend den Klöstern Werden, Essen, Sankt Pantaleon in Köln und Sankt Heribert in Deutz pflichtig waren, ist in unserer heimatlichen Presse hin und wieder einmal hingewiesen worden. Noch keinmal aber habe ich die Tatsache auch nur erwähnt gefunden, daß auch Höfe aus Wanne-Eickel und Umgegend dem Stift Herdecke zinspflichtig waren. Dieser Hinwies geschieht in der nachfolgenden Abhandlung zum ersten Mal. R. Gr.

Aus dem Jahre 1483 besagt eine Nachricht von einigen„Gewohnheiten, Gerechtigkeiten und Einkünften" des Stiftes Herdecke: [1]

121) Item zu Bochum ist gelegen eine Hove, die Cort von der Dorneburg hat empfangen von der Aebtissin Jutta, dar de Schoolmeister auf sitzet, und gevet X Scheffel gemahlenes Gerstenmalz, den einen Scheffel gedruchet und und den andern ungedruchet, eine Gans, XVIII Pfennig und einen Helling.

NB. In einer andern Nachricht steht, diese Hove habe empfangen Albert Koemsack, und tue nun nicht mehr denn XII Schilling. (Der genannte Hof des Konrad von der Dorneburg braucht nicht gerade in dem Ort Bochum oder in dessen Weichbild gelegen zu haben, sondern kann sich auch in Eickel befunden haben. Denn damals machte man dergleichen Angaben nach den Kirchspielen. Auch im „Kettenbuch“ des Klosters Essen sind Bauerngüter in Wanne=Eickel als im Kirchspiel Bochum liegend aufgeführt. Das Essener „Kettenbuch“, gewissermaßen eine „zweite Auflage“, eines älteren Verzeichnisses, stammt ungefähr aus dem Jahre 1425.) [2]

122) Item da man schrieb 1371, da wechselte unser lieber Herr Graf Engelbert (III.) von der Mark die Hove zu(N) Osthausen, wo nun zurzeit Johann Aschebrock darauf wohnt, und gab uns dagegen die Hove zu Bathey mit all ihren Zubehörungen, wo nun zurzeit Hannes der Bermann darauf wohnt, der gibt uns drei Malter Hafer und IIII Schilling und V Pfennig zu Vogtschoß und IIII Hühner. Auch gab er uns aus dem Gut, worauf zurzeit Gübel von Scheyde sitzet, VII Schilling.

123)...(das Gut, das Ludwig bewohnt, im Dorf Scheyde).

124) Item die Hove zu Hofstede(die Kamphove), die Rodenberg unterhat, X Scheffel gemahlenes Gerstenmalz, das eine gedrucht und das andere ungedrucht, eine Gaus, XVIII Pfennig und einen Helling.

NB. Das eine tut nun(=1483) soviel nicht.

125) Item die Hove, die gelegen ist achter der Dorneburg, Heitkamp geheißen, der sich Aschebrock unterwindet. Die Hove gibt XIII Scheffel gemahlenes Gerstenmalz, das eine gedrucht, das andere ungedrucht, eine Gans, XVIII Pfennig und einen Helling.

NB. Tut nun (=1483) nicht mehr denn XII Schilling.

Die vorgenannten vier Hoven gehören in den Fron¬hof zu Herdecke und sollen das gemahlene Malz ant¬werden (= abliefern) zu Herdecke in der Jungfrauen (=Stiftsjungfrauen, Stiftsdamen) Backhaus auf den Elstausend=Mägde=Tag (=21. Oktober) oder umbevangen (=spätestens) auf Sankt Severins Tag (=23. Oktober). Want(=denn) die Aebtissin auf diese Zeit dem Kon¬vent dienet (=liefert) dann mit Brot und mit Bier von dem Fronhofe, hyrumb (=deshalb) so geben diese vier Hoven das gemahlene Malz auf diese Zeit zu Bier, want (= dieweil) sie (= die vier Hoven) in den (Fron-Hof) gehören.

Diese Höfe genossen andern gegenüber immerhin ei¬nen großen Vorzug, denn schon Graf Engelbert III. von der Mark (1347 bis 1391) gab dem Stift Herdecke und dessen Leuten Befreiung von aller Schatzung durch folgenden Brief aus dem Jahre 1374: [3]

Wir Engelbert, Graf von der Mark, tun kund allen Leuten, daß Wir den in Gott Ehrwürdigen Aebtissinnen und dem ganzen Kapitel des Klosters zu Herdecke, die nun sind und hernachmals kommen mögen, die Gnade getan haben, daß weder Wir noch Unsere Erben und Nachkommen Grafen von der Mark weder sie noch ihre Leute jemals schatzen noch bitten sollen in irgend einer Weise fürderhin, es sei denn, daß sie uns brüchthaftig (= straffällig) werden mit Recht, damit sie das verbes¬sern zu Guaden(d. h. der Graf behält sich vor, Milde walten zu lassen), und Wir behalten Uns auch hierin Dienste und Fuhren vor; wie sie Uns bisber getau haben. Zu mehrerer Stetigkeit haben Wir Unser Siegel an diesen Brief gehangen zu einem Zeugnis der Wahrheit.
Datum (=besiegelt) im Jahre 1374 am dritten Tage nach Sankt Severin dem Bischof.
(Siegel des Grafen in grünem Wachs).

Einmal aber, unter dem schlimmen Schuldenmacher Johann II. (1481 bis 1521) von Kleve=Mark, mußte dann wohl oder übel auch das Stift Herdecke seinen Schatzungsbeitrag zahlen, d. h. das Stift ließ ihn von seinen Eigenhörigen bezahlen. Nach außen hin nahm die Zahlung freilich den Schein der „Freiwilligkeit“ an. In alten Zeiten konnte aber leicht eine „Gewohnheit", und sei die Gelegenheit dazu auch nur ein einziges Mal vorhanden gewesen, im Handumdrehen zum „Recht" werden. Und so versicherte, wohl auf mehr oder minder sachtes Antippen der Aebtissin hin, der Herzog=Graf Johann II. von Kleve=Mark, daß die an ihn vom Kloster Herdecke bewilligte Beisteuer dem Kloster und dessen Eigenleuten zu keinem Nachteil gereichen solle,
durch diesen Brief:[4]
Wir Johann, von Gottes Gnaden Herzog von Kleve und Graf von der Mark, tun kund allen Leuten:
Wenn schon das Kloster zu Herdecke, in Unserm Amt von Wetter gelegen, zugelassen hat, daß seine Eigenleute und Güter mit gegolten und gegeben haben zu Unserer Bede (=Abgabe, Steuer) unlängst in Unserem Lande von der Mark, gleichwie andere Klöster und Unserer Ritterschaft Leute und Güter Unseres Landes von der Mark getan haben,
so bekennen Wir für Uns, Unsere Erben und Nachkommen, daß dem vorgenannten Kloster zu Herdecke und seinen Nachfolgern solches an ihren Rechten und Privilegien nicht hinderlich sein soll, und alles sonder (= ohne) Arglist.
Zu Urkund Unser Siegel hieran gehangen. Gegeben in dem Jahre Unseres Herrn 1487 auf Sankt Pauli Bekehrungs=Abend (d. i. der 24. Januar, der Tag vor Sankt Pauli Bekehrung).

(Siegel des klevisch=märkischen Wappens in rotem Wachs).

„Das Stift Herdecke ist unstreitig eines der allerältesten, denn als Jahr der Gründung wird von einigen Geschichtsschreibern 819 angegeben; andere setzen den Ansang sogar auf 810. Von welcher Seite die Gründung dieser Benediktinerinnen=Genossenschaft aus. gegangen ist, kann mit Gewißheit nicht festgestellt werden, wenngleich die Ueberlieferung eine Frederung bezeichnet. Sie galt als eine Tochter der Schwester des Frankenkaisers Karl. Die Klosterkirche diente auch als Pfarrkirche für die Umwohner, ohne dem eigentlichen Dekanatverband von Wattenscheid zugezählt zu werden.“(Binterim& Mooren).

Reinhold Grasreiner

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Quellen

  1. Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen - D 107u / Stift Herdecke / Urkunden, Nr. 68
  2. [Steinen] IV, S. 118 ff.
  3. Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen - D 107u / Stift Herdecke / Urkunden, Nr. 28
  4. Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen - D 107u / Stift Herdecke / Urkunden, Nr. 71