Das südliche Herne von einst (Reiners 1935)
Im Artikel „Das südliche Herne von einst“ von Dr. Reiners im Herner Anzeiger im Herner Anzeiger vom 1. Juni 1935 und 8. Juni 1935 geht es um die alte Bauerschaft Altenhöfen.
Das südliche Herne von einst (Ausschnitt)
Von Leo Reiners
Der Hof Düngelmann, auf dem sich heute der Städtische Fuhrpark befindet, liegt in der Flur "Auf dem Siepen" (ssiepen = feuchte Niederung) an der nach dem Hof benannten Düngelstraße, die, wie die Karte zeigt, früher an derselben Stelle wie heute von der Altenhöfener Straße abzweigte. (Die Verlängerung bis zur Wiescherstraße zwischen den Höfen Breilmann und Koppenberg ist jüngeren Datums.) Das Wohnhaus des Hofes ist heute noch dasselbe wie bei der Anlegung der Katasterurkarte im Jahre 1823. Ueber sein genaues Alter unterrichtet die Inschrift auf dem Balken über dem jetzt zugemauerten Deelentor. Sie lautet [s.u. ...]. Der Stallanbau nach Norden und der im Jahre 1934 abgebrochenen Anbau an der südlichen Hausecke sind dagegen erst nach 1870 entstanden. Das besagt die Inschrift auf dem sichergestellten Balken des im die 1934 abgeborchenen Anbaus: [s.u. ...] Dieser Balken ist insofern noch besonders interessant, als auf seiner Rückseite nach dem Abbruch folgende Inschrift sichtnbar geworden ist: [s.u. ...] Die Ziffern der Jahrzahl 1774 sind in älterer Schrift, so daß die Worteüber dieser Zahl im Jahre 1880 eingeritzt worden sein müssen, als man den Anbau errichtete und dabei einen vorher schon am Hof Punge eingebaut gewesenen Eichenbalken verwandte. Zu dem Hofe gehörte auch nach Süden dicht an der Düngelstraße eine große Scheune, die 1870 noch dort stand, 1886 aber verschwunden war.
Die 'Familie Düngelmann' ist schon im Jahre 1486 durch das Märkische Schatzbuch nachgewiesen. Damals hatte ein Bernt Dungelmann 4 Goldgulden Steuer zu zahlen. Der Höchstsatz war 6 Goldgulden, so daß Düngelmann schon damals zu den wohlhabenderen Bauern gehört haben muß. In der Türkensteuerliste von 1542 steht ein Johann Dongelman aufgeführt, der 1 1/2 Goldgulden Steuer zu zahlen hatte, was ihn im Vergleich zu der Veranlagung der anderen Hofleute und Kötter an dieselbe Stelle einordnet, wie die 4 Gulden von 1485. Auch der Pächter Düngelmann, der in der Feuerstättenliste von 1664 verzeichnet ist, mußte nach der Matrikel von 1654 einen ansehnlichen Steuerbetrag aufbringen. Aus der Feuerstättenliste geht auch hervor, daß der Hof dem Herrn von Strünckede gehörte. Wir wir aus den alten Grundakten festgestellt haben, hat gegen Ende des 18.Jahrhunderts Carolina von Strünkede, die einen Frhr. v. Sudhausen geheiratete hatte, den Hof geerbt. Von dieser hat Joh. Heinrich Düngelmann im Jahre 1896 den Hof für 2000 Stück Französ. Cronentaler gekauft. Außer der Pacht= und Gewinnlast an die Strünkeder lagen auf dem Hofe folgende jährliche Lasten: 1 Scheffel Weizen, 1 1/2 Scheffel Roggen, 1 Scheffel Hafer alt Bochumer Maß, abwechselnd eine Gans und das andere Jahr ein Huhn sowie ein "Bothen" Flachs an die lutherische Pastorat zu Herne, 1 Brot an die lutherischen Armen zu Herne, 2 Brote und 2 Stiegen Roggengarben an den zeitlichen lutherischen Küster. Diese Abgaben sind erst 1873 mit 278 Thalern 8 Pfg., dem 25fachen Betrag des von der Generalkommission in Münster festgesetzten Normal=Ablösepreis, abgelöst worden.[1]
Der Joh. Heinrich Düngelmann, der den Hof von der Frau von Sudhausen kaufte, ist auch derjenige, der 1804 das Wohnhaus neu baute. Er war 1733 geboren und heiratetet 1767 in erster Ehe Anna Marg. Schulte am Esch (gest. bereits 1769), 1777 in zweiter Ehe Anna Clara Cremer, die auch auf dem Deelenbalken verewigt ist. Sein Sohn auf 2. Ehe Johann Georg, der 1809 eine Anna Clara Wiesmann geheiratet hatte, starb 1814, drei Monate nach dem Tode seines vaters, so daß die alte und die junge Frau Düngelmann als Witwen auf dem Hofe zurückblieben. Jeder Partie, der alten Frau und der jungen mit ihren 3 Kindern gehörte der Hof nun je zur Hälfte. Die junge Witwe heiratete einige Jahre später in 2. Ehe den Bruder ihres verstorbenen Mannes, Johann Heinrich Düngelmann. Zu jener Zeit wurde ein Vertrag geschlossen, wonach die alte Frau Düngelmann, die damals 70 Jahre zählte und 1830 gestorben ist, ihre Hälfte der jungen Frau gegen Leibzucht übertrug, ferner wurde zur Sicherung der Kinder aus erster Ehe im Jahre 1821 ein Auseinandersetzungs- und Einkindschaftsvertrag geschlossen, wonach die Eheleute Düngelmann, also Clara Wiesmann und ihr zweiter Mann, verpflichtet waren, den Düngelmannshof am 10.2.1845 einem der drei Kinder aus erster Ehe (Friedrich, Friederika und Dorothea) gegen eine alsdann zu bestimmende Leibzucht für das Quantum von 4000 Reichstaler zu übertragen. Im Jahre 1843 aber traf man eine andere Regelung. Der Sohn aus erster Ehe, Friedrich, der zuerst als Hoferbe ausersehen war, war längst gestorben. Die nächste Anwartschaft war nach dem Vertrage von 1821 auf seine ältere Schwester Friederike übergegangen, die einen Friedrich Asbeck geheiratete hatte. Aus der zweiten Ehe war aber ein Sohn vorhanden, Johann Heinrich Engelbert Düngelmann. Man kam daher zu folgender Regelung: Die Eheleute Düngelmann übertragen den Eheleuten Asbeck ihr gesamtes Vermögen, halten sich aber den Nießbrauch bis zum Tode eines von ihnen vor. Die Eheleute Asbeck acceptieren diese Vermögensübertragung und verpflichten sich zur Uebernahme sämtlicher Schulden und nach Erlöschen des Nießbrauchrechts zur Gewährung der (genau umschriebenen) Leibzucht an den Ueberlebenden. Die drei Kinder der übertragenden Eheleute (aus 2. Ehe) Christine, Lisette und Alwine erhalten eine abfindung von je 200 Talern und im Fall der heirat eine einfache Ausrüstung und eine milchgebende Kuh. Die Eheleute Asbeck übertragen ihrerseits das ihnen von den Eheleuten Düngelmann übertragende Vermögen dem Johann Heinrich (Engelbert) Düngelmann eigentümlich. Dieser acceptiert die Uebertragung und übernimmt sämtliche Leistungen, welche den Eheleuten Asbeck in diesem Vertrage auferlegt sind. Außerdem tritt er den Eheleuten Asbeck mehrere Grundstücke ab, deren Wert von den Kontrahenten auf 1800 Taler veranschlagt wird. Zu diesen Grundstücken gehört auch der Teil des Besitztums, der "durch die Chaussee (also die gerade vorher fertiggestellte Bochumer Straße) von den übrigen Gründen abgeschnitten und von Herne aus zur Rechten von der Chaussee belegen ist". Er räumt ferner den Eheleuten Asbeck das Recht ein, "die Erde aus dem links von der Chaussee von Herne aus, längs seinen Grundstücken fließenden Bache auszuwerfen, und zwar für die Strecke von der Berger Hecke an bis zu dem Garten des Friedrich Rembert. Die Eheleute Asbeck dürfen die ausgeworfene Erde auf dem Düngelmannschen Grund und Boden so lange liegen lassen, bis sie gehörig ausgetrocknet ist. Um dieselbe wegzubringen, wird ihnen eine Fuhrwegegerechtigkeit durch Düngelmanns Busch und so lange der dort existierende Weg liegen bleibt, eingeräumt. Endlich zahlt der junge Düngelmann dem friedrich Asbeck noch 200 Taler und verpflichtet sich, seiner anderen Halbschwester Dorothea, die mit Heinrich Schlenkhoff genannt Dux verheiratet war, als völlige Abfindung für den Nachlaß ihres Vaters und des gesamten Düngelmannschen Vermögens 1000 Taler Berl[iner] Courant auszuzahlen.
So übernahm denn Joh. Hrch. Engelbert Düngelmann den Hof. Er war mit Engel Marg. Cath. Sengenhoff verheiratet. Als diese 1860 starb, waren sechs minderjährige Kinder vorhanden, für die Heinrich Sengenhoff die Vormundschaft übernahm. Er wurde, wie es damals üblich war, ein Erbauseinandersetzungsvertrag abgeschlossen. wonach das Vermögen an beweglichem und unbeweglichem Eigentum auf 10 508 Taler beziffert wurde. Davon fiel auf die Kinder die Hälfte, die auf den Vater übertragen wurde mit der verpflichtung, jedem Kind bei der Entlassung aus der väterlichen Gewalt 875 Taler aus diesem mütterlichen Erbteil auszuzahlen. Als der Vater bereits 1863 starb, erhielt das zweite Kind, der 1845 geborene Heinrich Friedrich Düngelmann, den Hof und zahlte in den Jahren 1873 und 74 seinen Geschwistern, von denen ein Mädchen den Wilh. Masthoff, ein anderes einen Hufschmied Küppersbusch in Klein=Umstand bei Werden, ein drittes den Ackerwirt Kuhlendahl in Wamigrath bei Langenberg geheiratet hatte, die 875 Taler sowie eine weitere Abfindung vom väterlichen Vermögen aus. Von dem Sohne Heinrich Friedrich Düngelmanns erwarb die Stadt Herne den Hof im Jahre 1918." [2]
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