Das Werdener „Kusen- oder Hülßgut“ zu Bergen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Am 15. März 1935 wurde im Herner Anzeiger ein Artikel von Leo Reiners über das Bergener Höfe veröffentlicht. [1]

Das Werdener „Kusen- oder Hülßgut“ zu Bergen

Der Hof Diedrichs zu Bergen an der Herner Südgrenze - Über 1000 Jahre alt? - Die Bedeutung der Lößhöhen

Wenn man in der Verlängerung der Bergstraße die Vödestraße hinaufgeht, die auf Bochumer Gebiet den Namen Schultenstraße annimmt, so kommt man 100 Meter hinter der Herner Grenze an eine Wegkreuzung, die tief in die umliegende Höhe eingeschnitten ist. Nach links geht die Bergener Str. ab, nach rechts ein Feldweg, der ebenso heißt, gerade­aus führt die Schultenstraße in das jenseitige Tal hinab und zu dem majestätisch daliegenden alten Hofe von Schulte zu Bergen. Zur Linken, an der Bergener Straße, liegt der Hof Grüter zu Bergen (heute Becker), während halbrechts, hinter der Bergkuppe versteckt— nur die Baumwipfel grü­ßen herüber— der Hof Diedrichs zu Bergen sich befindet. Diese drei Bergener Höfe liegen hier schon seit vielen Jahrhun­derten. „Schult van Bergen", „Gruyter“ und „Derick to Bergen“ werden schon 1486 im Mär­kischen Schatzbuch gemeinsam genannt. Sie lassen sich aber noch erheblich weiter zurückverfolgen.

Von ihnen interessiert uns heute der Hof Diedrichs, denn er ist das Kusen=, Hulß= oder Hülsengut zu Berge im Kirchspiel Herne, das dem Kloster Werden gehörte. Nur rd. 200 Meter liegt es von der Herner Grenze entfernt, aber am höchsten Punkte des südlichen Herner Randgebietes, von wo aus man über die ganze Stadt bis zur Haard einen weiten Überblick hat. Hier ist der Boden fruchtbarer Löß, im Emschertal dagegen Sand. Auch die alten Werdener Güter in Holthausen (Tappe und Eckmann), die möglicherweise schon 890 Klosterbesitz waren, liegen auf der lößreichen Höhe der „Holthauser Schweiz“, woraus hervorgeht, dass offenbar die Ansiedlun­gen in der ersten Zeit nach der Völker­wanderung auf dem hochgelegenen Lößboden, nicht im Emschertal erfolg­en. Bergen und Holthausen erweisen sich demnach ebenso wie das Gysenberg=Ostbachtal=Gebiet, wo ger­manische und fränkische Siedlungsreste (von den bronzezeitlichen Erdhügelgräbern im Gysenberger Wald ganz zu schweigen) gefunden wurden, als ganz besonders alte und bedeutende Herner Siedlungsstätten.

Daß der Hof Diedrichs der als Kusengut bezeich­nete Werdener Abteibesitz ist, haben wir bereits frü­her nachgewiesen. 1474/77, zur Zeit der Werdenschen Klosterreform, wird nämlich in Schades Register der Pacht= und Rentengüter gesagt, dass Heydenreich von Düngelen mit dem „gut toe Berge prope Strunkede nu gnant Kusen guet in parochia Hennen“ behandet sei. (Daß Hennen ein Fehler ist und Herne heißen muß, haben wir auch schon gezeigt.) Einige Jahre später, 1490/91 heißt es im Register des Rent­meisters Gortfrid Carthuis unter Herne: Item Dirick to Berghe van Hoeffkens gude 6 alb. 2 pu(llos). Der­selbe Dirick to Berghe erscheint auch im Märkischen Schätzbuch von 1486 neben Gruyter und Schulte zu Berge. Da es immer nur die drei Berger Höfe gab, sind das Kusen= oder Hoeffkens Gut und Dirick to Berghe dasselbe wie das Hulß= oder Hülsen­gut und Diedrichs zu Bergen, wie später die Bezeichnungen heißen. Wie wir noch sehen werden oder schon aus den Tappeschen Papieren sahen, wurde der Hof auch Bergmanns Gut genannt, während die Familie durch Jahrhunderte als Rötger gt. Die­derichs figurierte.

Noch weiter zurück als die zitierten Stellen geht eine Originalurkunde, die sich im Archiv der Familie von Romberg=Brüninghausen (unter Nr. 198) befin­det und das Datum vom 29. November 1414 (op S. Andreas avende des h. Appostels) trägt. Darin heißt es, dass Johan v. Graschap, Kellner des Mün­sters zu Werden, mit Zustimmung von Abt, Probst und Kapitel den Johan v. Wintershole und seine Frau Drudke mit dem Gut zu Berge mit allem Zubehör, gelegen im Kirchspiel von Herne und zum Memorienamt des Stiftes gehörig, gegen eine jähr­liche Abgabe von 2 Schillingen Werdener Münze und 2 schult horne (= 2 Schulthühner), fällig auf St. Mar­tini in Werden, belehnt. Die Werdener Urbare nen­nen aber schon in der Zeit von 1250—1300 im Heberegister der kleineren Klosterämter (dazu gehörte das Memorienamt) „Berge iuxta Strunkede", wo 2 Schillinge und 2 Hühner Ab­gabe zu erheben waren. Die Abgabe ist also die gleiche wie später, und es ist kein Zweifel, das auch hier der Hof Diedrichs gemeint ist. Reicht so der Nachweis schon rd. 650 Jahre zurück, so ist, wie wir schon schrieben, die Mutmaßung nicht von der Hand zu weisen, daß auch von den unter Herne im Jahre 1160 im Großen Privilegienbuche genannten Abgabepflichtigen Gerbert und Gevehard der eine auf dem Hof Diedrichs saß und daß schließlich sogar der unter Haranni 890 aufge­führte erste namentlich bekannte Her­ner Berahtwini den Hof Diedrichs be­wohnte, was noch verstärkt wird durch die Tat­sache, daß er 20—30 Jahre später unter Dungilon (Düngeln) aufgeführt wird. Das vor der Bergener Höhe gelegene Gelände ist aber das Düngelbruch und die Flur „Im Düngelorte" und „Am Düngelbruche“ und die Berger Höfe werden in alten Papieren oft mit Weusthoff am Düngelbruche zusammen ge­nannt, als wenn sie eine gewisse Einheit bildeten.

Haben wir so die Bedeutung des Hofes Diedrichs nach rückwärts bis in die älteste Herner Geschichte ver­folgt, so sagen uns die Werdener Archivalien für die näher gelegene Zeit, daß 1589/90 (Pacht= und Ren­tenbuch Abt Dudens)„Validus Jodocus van Strunckte mit noch eyner unbenompter handt“ behandet war mit „Kusen off dat Hulßgude thu Bergen“ und zu Martini 2 Schillinge Werdener Münze und 2 Hühner zu zahlen hatte. Indessen scheint im weiteren Ver­lauf der behandete Gutsherr erheblich gewechselt zu haben. Im Feuerstättenverzeichnis von 1664 wird von Loe zur Dornebuurg als Grundherr ge­nannt. Seine Tochter Clara heiratete 1669 Conrad von Strünkede, der, als sie bald darauf starb, General­erbe wurde und die Dorneburger Linie der Strünke­der begründet. Dadurch kam auch der Hof Diedrichs wieder an die Strünkeder. Aber es waren offenbar auch andere Erbberechtigte da. Jedenfalls hat der Strünkeder den Hof Diedrichs an H. v. L. Frau von Boenen zu Overhaus (es handelt sich hierbei offenbar um Anna Sibilla von Loe, Frau van Boenen zu Overhuis, deren im Jahre 1691 in einem Testament ihrer Tante Gertrud Elisabeth v. Ommeren gedacht wird) übertragen. Das geht aus dem Testa­mentsnachtrag (Kopie im Archiv Wanne Nr. 362) vom 20. Juli 1694 hervor, in dem sie bestimmt, daß, wenn ihr Mann ohne Hinterlassung männlicher Leibeserben sterbe, ihre beiden Höfe Jörgen zu Gerte und Röt­ger zu Berge, die ihr vom Herrn von Strünkede zu Dorneburg übertragen worden seien, erblich dem Besitzer des Hauses Dahlhausen zufallen sollten, mit der Bstimung, dass sie zu ihrem Gedächtnisse immer und ungeteilt beim Hause verbleiben sollten. Diese Testamentsbestimmung scheint aber nicht erfüllt wor­den zu sein, im Jahre 1708 bescheinigen nämlich die Eheleute Georg Arnold Henrich von Wenge, Herr zu Sevinghausen, und Johanna Hedwig v. Cronenberg (Archiv Wanne Nr. 428), zur Ausrüstung ihrer Kin­der in Kriegsdiensten und zur Erneuerung der Be­lehnung mit dem Lehen Bergen durch den Prälaten zu Werden von dem Gräflichen Kapitel in Essen ein Darlehen von 100 Rtlr. erhalten zu haben.

Wie es kommt, daß im Jahre 1723 der Freiherr von Strünkede wieder mit dem Gut zu Berge behandet ist, ist noch unklar. Jedenfalls berichten die Tappeschen Papiere, daß der Abt von Werden dem Herrn v. Strünkede unter dem 7. September 1723 mitteilt, daß er „das von Ew. Hochwohlgeb. Vorfahren alhier zu Behandts= und Erbpfandsrechten Recognos­cirtes Kusen= oder Hülsengueth, zufolg der darüber ohnlengst getaner abrede undt Erinnerung annoch nicht wiedergewunnen, undt wegen rückständi­gen Canonis keine abtragt gemachet, undt also desto­mehr Uns undt alhiesigen Unserem Stift alß eadem Verwürckt, Verfallen seye". Der Abt gibt ihm noch einmal die Möglichkeit, das „Krusen= oder Hülsengueth nach abgeführten Vieljährigen rückständigen canonis undt sonstigen abtragt der schüldigkeit nach zu recog­nosciren“, aber aus einem weiteren Brief des Abtes unter Tappes Papieren vom 8. Oktober 1727 wissen wir, daß der Strünkeder sich so trotzig benommen hat, daß ihm der Abt die Güter, mit denen er behandet ist, abspricht, darunter auch das „Behandts= und Erbpfacht gut Hülsen Guth zu Bergen Kierßpiels Herne, Item daß Kußen dem Verlaut nach jetzo Bergman ge­nandt.“

An wen ist dieses nun gekommen? Im Gegensatz zu den Höfen Tappe und Eckmann hat der Strünkeder das Kusen= oder Hülsengut nämlich nicht wieder­gewonnen. Das Hausarchiv der Düngelen zu Dahl­hausen (jetzt Archiv Wanne) berichtet uns nämlich (Nr. 869 ff.) weiteres von ihm bzw. dem Hof Berg­man, wie der Name jetzt lautet. Danach müssen nach 1727 wieder die von Wenge zu Sevinghau­sen die Gutsherrnrechte gehabt haben. Wegen eines Darlehens, das Frh. Franz Diedrich Wilh. von der Wenge, Herr zu Sevinghausen, und Maria Anna Christina von Rohde d’Elmpt von dem Hauptmann Goswin Albert von Düngelen 1725 (s. Archiv Wanne Nr. 573) erhalten und womit sie eine Schuld bei Herrn von Rump bezahlt haben, kommt es nämlich später zu einem Prozeß des Frhr. von Düngelen zu Dahl­hausen gegen die verwitwete Freifrau von Wenge zu Sevinghausen. Im Verlaufe dieses Prozesses erreicht der Frhr. v. Düngelen, daß neben dem Winkelmanns Hof und dem Hof Große Middendorff zu Westenfeldt der Bergmans Hof gerichtlich zwangs­versteigert wird. Zunächst werden Wilhelm Koop und Jan Engelbertz Gruthoff vom Landgericht Bochum beauftragt, die drei Höfe nach dem jährlichen Ertrag zu taxieren. Die Aufstellung für den Berg­mans Hof lautet:

Bergmans Hof gibt jährlich an Roggen 10 Malter, je­des Mltr. 3 Rtlr.— 30 Rtlr.; an Gerste 10 Mltr., jedes zu 2 Rtlr. 30 Stbr.= 25 Rtlr.; Hafer 10 Mltr., jedes zu 1 Rtlr. 30 Stbr.= 15 Rtlr.; 4 Schultschweine — 8 Rtlr.; wöchentlich 2 Pferdedienste= 5 Rtlr.: 8 Hühner— 30 Stbr.; 10 Pfd. Flachs= 1 Rtlr. 15 Stbr.: 6 Pfd Zucker= 1 Rtlr. 30 Stbr.; 1 Pfd Jungber — 20 Stbr.; jährlich an Leibgewinn 4 Rtlr.: Summa 90 Rtlr. 25 Stbr. zu 4% = 2262 Rtlr. 30 Stbr. Kapital.

Auf diesen Wert von 2262 Rtlr. 30 Stbr. wurde also der Hof taxiert. Am 18. Mai 1756 lud das Land­gericht Bochum die Ankäufer zum Termin für den 26. August, 24. November und 23. Februar ein und forderte alle Hypothekengläubiger auf, ihre Ansprüche in diesen Terminen geltend zu machen. Die gericht­liche Ladung wurde außer im „Duisburgischen Addresse= und Intelligentz=Zettel“ in der lutherischen Kirche in Bochum— Bescheinigung von E. Bordelius —. in Gelsenkirchen— Bescheinigung von Schuma­cher— und in.... (Ort ist nicht angegeben, wahr­scheinlich Herne)— Bescheinigung von E. T. Weg­mann — bekanntgemacht. Am 24. November 1756 heißt es dann unter Bochum:

Auf Antrag des Hoffiskals Vethacke werden in der Prozeßsache Frh. v. Düngelen zu Dahlhausen / Freifrau von Wenge zu Sevinghausen vor dem Landgericht die Höfe Bergmann für 2300 Rklr., Winkelmann für 1200 Rtlr. und Große Middendorf für 750 Nklr. zwangs­weise versteigert und dem Sekretär Caovel als dem Höchstbietenden zugeschlagen. Unterschriften: Landtmann, Bölling, Natorp.

Dass es sich bei diesem Hof Bergman tatsächlich um den Hof Diedrichs gehandelt hat, geht aus einer Ur­kunde vom 22. Dezember 1757 hervor, die besagt:

Die zum Landgericht Bochum verordneten Landrichter und Assessoren bekunden, daß in der Prozeßsache des Freiherrn v. Düngelen zu Dahlhausen/ die verwittwete Freifrau von Wenge zu Sevinghausen der Hof Berg­mann oder vielmehr Gut Berge genannt gerichtlich verkauft und von dem hiesigen Stadtsekretär Cappel als Meistbietender mit dazu gehörigen Holzun­gen und sonstigem Zubehör, wie es der Pächter besessen und in Gewinn gehabt hat, in dem letzten Verkaufs­termin am 23. Februar l. Is. für 2300 Ntlr. erworben worden ist. Da dieses Gut Berge oder Bergmanns Hof ein Lehen des Reichsabtes zu Werden und Helmstedt ist, so hat der Sekretär Cappel, da in den Kaufverhandlungen bestimmt war, daß vom Kaufpreis quarta feudalis — 575 Rtlr. abgezogen wer­den sollte, den Rest — 1725 Rklr. mit den Verzugszi­nsen gezahlt. Dem Ankäufer wird hiermit die Zah­ung gerichtlich bescheinigt, dieser Kaufbrief ausgefertigt und jeglicher Schutz gegen etwaige Besitzstörung bei Strafandrohung von 50 Nklr. zugesichert.

Siegel des Landgerichts. Unterschriften: Landmann, Bölling, Natorp.

Aus den Düngeler Urkunden geht auch hervor, was mit dem Kaufgelde geschehen ist. Es wurde dazu be­nutzt, um Schulden der von Düngelen zu Dahlhausen zu bezahlen. J. A. Huyssen (es sind die Huyssens in Essen, bei denen die Düngelen zu Dahlhausen öfter wegen gelieferter „Winkelwaren“ oder geliehenen Geldes in Schulden saßen) bekundet z. B., daß er am 8. Juli 1767 275 Rtlr.(wegen Rensinghoff) und am 29. Dezember 1757 110 Rtlr.(auf Abschlag einer Forderung an den Frhr. von Düngelen) aus den hin­terlegten Kaufgeldern des Hofes Bergmann vom Landgericht zu Bochum erhalten habe. Am 17. Oktober 1757 bestätigt ein Lehman Abraham, daß ihm der Se­kretär Cappel für den Hoffiskal Vethacke und auf des­sen Verlangen einen Betrag von 50 Rtlr., der „von Bergmann zu Eiberg hinterlegt" war, ausgezahlt habe. Diese Quittung befindet sich ebenfalls unter den Prozeßpapieren. Wer aber „Bergmann zu Eiberg“ ist und ob er etwas mit dem Bergmanns Hof zu tun hat, bleibt vorläufig ungeklärt. Auf dem Hof saß jedenfalls immer noch als Pächter die Familie Diedrichs, die 1486 als Dirick to Berge und 1664 (im Feuerstättenbuch) als Diederich zu Berge erschienen war. Durch Jahrhunderte heißt der Pächter auch Rötger oder Rötger genannt Diedrichs (wobei von Interesse ist, daß der ursprüngliche Name der Fa­milie Schulte=Hiltrop ebenfalls Rötger war).

Der Sekretär Cappel scheint, wie das damals üb­lich war, den Hof als Beauftragter des Erbpächters angekauft zu haben. Über eine Übertragung haben wir keine Urkunden gefunden, wohl geht aus einem Testamentsnachtrag vom 22. 6. 1787 der Eheleute Rötger zu Berge und Frau Anna Elisabeth Borgmann zu Westhoven hervor, daß sie seit der Testaments­schließung im Jahre 1779 (zu solch wichtigen juristi­schen Akten erschien jedesmal der Pastor von Herne auf dem Diedrichshof und unterschrieb als Zeuge) schon mit 1000 Rtlr. „einen Teil der Hofespächte belegt“ haben und eine Urkunde vom 28. 6. 1790 bezeugt, daß die Witwe des Rötger zu Berge, die genannte Anna Elisabeth Borgmann zu Westhoven, und ihr ältester Sohn Johan Rötger von der Witwe Schulten zu Frolinde „zu Bezalung der Kaufgelder unseres unterhabenden Hofes“ 300 Rtlr. geliehen haben, die sie am 8. 4. 1796 zurückzahlen. Damals ist also der Hof in ihren vollen Besitz ge­kommen.

Recht interessant ist auch noch dte Ablösung von Jahresabgaben (Praestanda), die im Jahre 1844 vor­genommen wurde. Diese Praestanda waren

  • 1)
    • a) 8 Scheffel Hafer an den 1. lutherischen Prediger,
    • b) 2 Brote an den Armenfonds,
    • c) 2 Brote und 2 Stiegen Roggengarbe an die lutherischen Küster in Herne,
  • 2) ein Canon von 2 Scheffel Roggen und 2 Scheffel Gerste an den reformierten Schullehrer zu Bo­chum,
  • 3) ein Canon von 1 Malter Roggen und 1 Malter Gerste an den reformierten Prediger zu Essen.

Diese Praestanda wurden damals durch schriftliche Vereinbarung mit den Empfangsberechtigten durch Geld abgelöst.

Die Familie Rötger gt. Diedrichs ist heute nicht mehr auf dem „ose. Das ist so gekom­men: Johann Diedrich (geb. 1796, gest. 1862) hatte mit Anna Cath. Erlemann 5 Kinder. Davon heiratete die 1838 geborene Gertrud Fried. den Heinrich Lud­wig Schulte Sodingen, weshalb die Grabdenk­mäler beider Familien heute noch auf dem Parkfried­hof an der Kirchhofstraße nebeneinander auf einer gemeinsamen Gruft stehen. Eine andere Tochter Kath. Elis. Dorothea (geb. 1834. gest. 1899) heiratete 1858 Georg Diedrich Heinrich Schulte zu Berge (geb. 1835, gest. 1881), während auf dem Hofe der älteste Sohn Heinrich Diedrich Wilh. blieb, der nicht heiratete und 1913 starb. Er war aber nicht imstande, den Hof selbst zu bewirtschaften. Deshalb verpachtete er ihn im Jahre 1866 an Carl Grube aus Weckarde bei Unna, der ihn an die 25 Jahre bewohnt hat (der Sohn dieses Carl Grube lebt heute als Kreistierarzt in Kre­feld). Im Anschluß an dieses Pachtverhältnis wurde der Hof durch „Ohm Diedrichs“ Neffen, den 1860 ge­borenen Heinrich Schulte zu Berge (Sohn der ge­nannten Georg Diedrich Hrch. Schulte zu Berge und der Kath. Elis. Dorothea Diedrichs) vom Schultenhof aus bewirtschaftet. Heute wohnt dieser Heinrich Schulte zu Berge selbst auf dem Diedrichs: Hof, während sein Sohn Ge­org (die beiden anderen Söhne sind im Kriege ge­fallen) den Schultenhof innehat. Noch aber rauscht die Geschichte von vielen Jahrhunderten — wenn auch die Gebäude erst aus dem vorigen Jahr­hundert stammen — durch die Baumwipfel, die den alten Diedrichs=Hof beschirmen und nach Herne hin­übergrüßen, jenem Haranni, mit dem der Hof aufs engste verknüpft ist. Dr. L. R.

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Quellen