Das Bauernhaus und sein Hausrat (Hartmann 1921) Geographisch/Historisch

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Bauernhaus und sein Hausrat (Hartmann 1921)
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Geographische und geschichtliche Uebersicht

Im ältesten Werdener Heberegister wird um 900 n.Chr. Haranni d.i. Herne, zuerst urkundlich genannt. Die damalige Bauerschaft lag an der Kreuzung der alten Heerstrasse, Helwege, Xanten-Dorsten-Castrop-Dortmund und Wiesdorf - Haltern. Der nunmehrige Stadtkreis Herne ist aus dem früheren Dorfe Herne nebst Altenhöfen, sowie einem Teile von Sodingen und den ehemaligen Bauerschaften Baukau und Horsthausen hervorgegangen. Ausserdem ist hier noch die Rede von den im Umkreise sich erstreckenden Gemarkungen Holsterhausen in Westen, Riemke im Süden, Eichel und Hofstede in Südwesten, Hiltrop im Südosten, Börnig, Börsinghausen, Holthausen, Obercastrop, Oestrich, Bodelschwing im Osten und Hochlarmark, Hochlar und Pöppinghausen im Norden.

Der Bodendeschaffenheit nach zerfällt unser Gelände in 2 Teile, den nördlich gelegenen fast ebenen Teil, der allmählich nach der am Nordrande vorbeifliessenden Emscher zu abfällt, und den südlichen Teil mit dem waldigen Höhenzug der Herner Mark, den letzten Ausläufer des sauerländischen Gebirges, welcher zu einer wellenförmigen Hochebene ansteigt, in der die Bauerschaft Hiltrop liegt.

Um Christi Geburt wohnten hier, zwischen Lippe und Ruhr, die Marsen, nördlich der Lippe, die Brukterer, südlich der Ruhr die Sugambrer, die sich in den Lichtungen des mit Urwäldern und Mooren bedeckten Geländes niedergelassen hatten. Um das Jahr 11 v. Chr. fiel Drusus auf seinem Zuge zur Weser in das Sigambrer-Land ein. Im folgenden Jahre schloss sich ein Teil der Chatten, den die Römer zur Auswanderung gedrängt, den Sigambrern an. Nachdem Tiberius die Macht der Sigambrer gebrochen hatte, verpflanzte er 40000 von ihnen nach Gallien, die Stammväter der später die Römer besiegenden Franken. Mit den zurückgebliebenen Sigambrern mischten sich alsdann Marsen. Das Vordringen der Römer in das innere Deutschland war namentlich insofern von Bedeutung, als es die Anlage der ersten Heerwege und damit der späteren grossen Handelsstrassen, auch in unserer Gegend, veranlasste. Als in späterer Zeit die Kleinbrukterer in das Land zwischen Lippe und Ruhr eingedrungen waren, wies das Gebiet noch sigambrische Elemente auf.

In den Kriegen zwischen Sachsen und Franken im 6. und 7. Jahrhundert schob sich das Sachsenvolk, das schliesslich die erwähnten kleineren Stämme zusammen fasste, weiter gegen Süden vor, wodurch die Bevölkerung stark mit westfälisch-sächsischen Elementen durchsetzt wurde und schliesslich in der Volksgemeinschaft der Sieger aufging. Für die Hausbaugeschichte war dieses insofern von Wichtigkeit, als das im Lande übliche Bauverfahren hierdurch sein Gepräge erhielt.

Das Land zwischen Lippe und Ruhr hiess um 700 n.Chr. der Borochtragau, erst im 11. Jahrhundert spricht man vom Westfalengau. Was die Siedlungsform anbetrifft, so weicht diese von der im gebirgigen Süderland, dem heutigen Sauerland und ebenso von jener im Münsterland herrschenden Art, wo vorwiegend der Einzelhof anzutreffen ist, ab. Nähert man sich von der Lippe oder der Ruhr aus der Hochebene des zwischen diesen beiden Flüssen liegenden und ehemals zur Grafschaft Mark gehörenden Hellweges, der also im Gegensatz zum südlichen gebirgigen Teile der Mark, dem Sauerland, in seiner Flächehausdehnung eben ist, so begegnen uns vielfach kleine dorfmäßige Ortschaften, deren Felder und Länderei bis auf unsere Zeit die Gemengelage der deutschen Volksdörfer erkennen lassen. Arrondierter Grundbesitz ist wenig oder garnicht vorhanden. Das Verkoppelungsverfahren, wie es in nord- und mitteldeutschen Gebieten zu Hause ist, konnte bei uns wegen der damit verbundenen wirtschaftlichen Störung nirgendwo durchgeführt werden. Wohl sind im östlichen Randgebiet, so in Frohlinde und Merklinde, wo die Industriealisierung noch nicht so weit vorgeschritten ist, vor wenigen Jahren Grundstücke zusammengelegt und freie Zufahrten zu den einzelnen Feldabteilungen geschaffen worden.

Die Dorfanlagen sind wenig planvoll gestaltet. Sie bestehen aus zusammengedrängten Einzelgehöften, die gegenseitig willkürlich orientiert sind. Der Grund der Abweichung in der Siedlungsweise gegenüber jener im Münsterlande nördlich der Lippe und im Sauerlande herkömmlichen scheint in den Bodenverhältnissen zu liegen. Der furchtbare, zum Teil der ersten Bonitierungsklasse angehöroge tiefgründige Kleiboden, welcher seinens hohen Feuchtigkeitsgehaltes wegen schwer zu bearbeiten war, setzte der Kultur grössere Schwierigkeiten entgegen, als der durchweg leichtere Sandboden des Münsterlandes.

Bei den kümmerlichen Werkzeugen und Gerätschaften einer primitiven Kultur war es daher erforderlich, die wirtschaftlichen Kräfte aufs äusserste zu konzentrieren und im wechselseitigen Austausch mit ihnen hauszuhalten, wollte man einen ertragreichen Anbau erzielen. So bildeten sich hier genossenschaftliche Dorfanlagen. Den Gemeindegrund bezeichnete man allgemein mit dem Namen Voede. Die Benutzung der Voeden stand nur den berechtigten eingesessenen der Dorf- oder Bauerschaften zu. So war bei uns früher das Gelände westwärts von Castrop bis nach Börnig und Sodingen Gemeinheitsgrund, der erst im Jahre 1826 zur Aufteilung kam, nachdem zuvor bereits in den Jahren 1773, 1777 und 1818 erfolglose Verhandlungen dieserhalb stattgefunden hatten. Die Gesamtgrösse dieser Voede betrug 1093 Morgen. In Altherne waren die Verhältnisse ähnliche. Die Bezeichnung Herner Vöde und Herner Mark deuten darauf hin.

Endlich fand sich in den Urkunden des Amtes Sodingen noch ein Plan über die Aufteilung der Oestricher Gemeinheit bei der es um 103 Morgen 73 □R[1] handelte:

angefertigt und pflichtschuldigst auseinander gemessen, Menhis Juny 1801 von Joh. Peter Hobrack, allergnäst. admit. gem. ....." (unleserlich)

In späteren Zeiten hat wohl in dem uns interessierenden Gebiet hauptsächlich die Nähe der festen Plätze Strünckede und des mit diesem vereinigten Sodingen, unter deren Schutz die Landleute vor räuberischen Einfällen sicher waren, dazu beigetragen, dass sich mehrere Gehöfte enger aneinander schlossen und ein Dorf oder eine Bauerschaft bildeten. Es sind aber auch zerstreut liegende Einzelhöfe anzutreffen. Eine scharfe Scheidung der Gebiete der Einzelhöfe und Dorfanlagen lässt sich jedoch nicht durchführen.

Im weiteren Verlauf der Geschichte wurde der zähe Widerstand der Sachsen von Karl dem Grossen überwunden. Der Franke und das Christentum hatten gesiegt. Es beginnt für ganz Sachsen nun eine neue Zeit, also auch für den Boroktra- oder den Emscherbruchgau. Grafen des Königs führten in den Gauen die Herrschaft und übten die Gerichtsbarkeit. An wichtigen Punkten der Heerstrassen wurden Burgen errichtet, deren Befestigungen auch die Kirchen einschlossen. Die neuerrichteten Kirchen wurden zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse mit je einem Hofe und zwei Unterhöfen ausgestattet.

Für die Gestaltung der kirchlichen Verhältnisse war das im Jahre 802 auf fränkischem Boden gestiftete Benediktinerkloster Werden von hoher Bedeutung, ebenso das in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts auf sächsischem Boden errichtete Essener Frauenkloster. Es lag nahe, dass der Besitz jener Klöster sich auch bald über unsere Gelände ausdehnte. So war das Kloster zu Werden in Herne und in Sodingen begütert, das Frauenkloster in Essen in Herne, Bladenhorst, Pöppinghausen, Hiltrop und Castrop. Nach einer Urkunde vom 8. März 1019 hatte auch die Abtei Deutz in Castrop einen Herrenhof, den sie als Precarium übereignete, wofür sie an anderer Stelle 6 Hufen und 20 Morgen als Gegenleistung erhielt.

Derartige Tauschverträge scheinen in jener Zeit recht oft vollzogen worden zu sein. So existiert nach Lacomblets Urkundenbuch des Niederrheins I Nr. 48 noch eine lateinische Urkunde aus dem Jahre 834, nach der zwischen dem Bischof Gerfridus von Münster (809-839) als dem Verwalter der Abtei Werden und einem gewissen Frithuard ein Austausch von Grundstücken vorgenommen wurde. Danach schenkt Frithuard dem Bischof Gerfridus in der Villa Heisingen, im Ufergrau an der Ruhr, eine halbe Hufe, d.h. ein halbes Erbe, mit Wiesen, Weiden und Gewässern, dagegen gibt der Bischof Gerfridus dem obengenannten Frithuard eine halbe Hufe in der Villa Castrop. Den Gau und Mittelpunkt für die Zeit von 900-1100 bildete das Dorf Bochum, wo, wie aus einer Urkunde aus dem Jahre 1041 hervorgeht, ein königlicher Meierhof sich befand.

Die nunmehr folgende Geschichte von Herne und seiner Umgebung ist eng verknüpft mit dem in der Gemeinde liegenden ehemaligen Rittergut Strünckede, dessen Jurisdiktion fast alle Einwohner und zeitweise auch jene von Castrop unterstanden. Das Schloss Strünckede war bis 1263 eine den Herren von Strünckede zuständige unmittelbare Reichsherrschaft. Von 1263 ab kam es in ein Abhängigkeitsverhältnis zum Grafen von Cleve und später zur Grafschaft Mark.

Das 11.-14. Jahrhundert war bewegt von kleinen Kriegen und Fehden. Die Grafen von der Mark, die Herzöge von Cleve und die Erzbischöfe von Köln lebten fortwährend auf gespanntem Fusse und unternahmen von Zeit zu Zeit bei irgend einem Anlasse, oder auch wohl ohne einen solchen, Raubzüge in die Gebiete ihrer Nachbarn. Ebenso machten es die kleinen Herren, Ritter und Grafen, von denen damals noch wimmelte, untereinander, sodass ein fortwährender Kriegszustand herrschte. Hierbei sind viele Häuser verbrannt und reiche Habe ist geraubt worden. Besonders hat das Gebiet des Gerichtes Strünckede, in dessen Bereich Herne lag, viel gelitten, da die Grafen von der Mark und die Herzöge von Cleve immer in Streit lagen und Strünckede, obgleich in der Mark gelegen, ein Lehen der Herzöge von Cleve war.

Besser wurde es in dieser Beziehung, als im Jahre 1461 die Grafschaft dauernd mit dem inzwischen gross und mächtig gewordenen Clever Land vereinigt wurde. Schwere Heimsuchungen brachte der Gegend der 30jährige Krieg. Zügellose Kriegshorden, unter diesen besonders die Spanier, brandscheiteten das Gebiet. Im Jahre 1647 kam Strünckede mit dem Herzogtum Cleve und der Grafschaft Mark an Kur-Brandenburg und damit unter preußische Herrschaft.

Im 7jährigen Kriege haben französische Kriegsvölker die Gegend heimgesucht. Die einflussreiche Stellung, die damals die Herren von Strünckede noch einnahmen, scheinen aber die Lasten für den Bereich ihrer Jurisdiktion in etwa gemildert zu haben, wenigstens deutet ein noch vorhandener, in französischer Sprache vom Marschall Contades ausgestellter Schutzbrief darauf hin. Nach diesem waren alle Requisitionen, Verwüstungen und Gewalttätigkeiten im Gebiete der Herrschaft Strünckede bei Strafe verboten. Dem Umstande ist es wohl zu verdanken, dass in der damaligen Zeit viele jener heute noch vorhandenen Bauernhäuser, die wir in unsere Untersuchung einbezogen, erbaut werden konnten. Ihre schlichte Ausführung dürfte wohl aus den ärmlichen Verhältnissen jener Zeit erklärt werden. Im Gegensatz dazu zeigt der aus derselben Zeit herrührende Hausrath[2] (teilweise reichen Schmuck).

Im Anfang des 19. Jahrhunderts traten wieder kriegerische Verwickelungen ein, die zu einem Rückschlage im wirtschaftlichen Leben führten. So kam Herne im Jahre 1806 unter französische Herrschaft. Im Oktober dieses Jahres wurde die Mark von den Franzosen besetzt, und im Frieden zu Tilsit, am 9. Juli 1807, mit der ganzen linkselbischen Hälfte Preussens an Frankreich abgetreten. Durch ein Dekret Napoleons wurde die Grafschaft mit den Herzogtümern Cleve und Berg und einigen anderen Teilen Westfalens zu einem Staate unter dem Namen Großherzogtum Berg, vereinigt. Hierbei wurde das Herzogtum in drei Bezirke eingeteilt. Herne gehörte als Mairie zum Ruhrdepartement. Elend und Not kamen über die Gegend.

Immerhin hatte jene schwere Zeit trotz der Gebietsverluste und sonstiger Schläge für Preussen ihr gutes, nämlich die Stein- und Hardenbergische Verordnung über die Aufhebung der Gutsumtertänigkeit, die sich an Stelle der von Friedrich II. im Allgemeinen Landrecht "beseitigten Leibeigenschaft" herausgebildet hatte.

Wohl war der bäuerliche Grundbesitz damals nur in wenigen Fällen freies unbeschränktes Eigentum. Meistens gehörte er zu den damals noch zahlreichen, grösseren Rittergütern, und die jeweiligen Inhaber hatten ihn nur in Pacht, zum grössten Teil freilich in Erbpacht, sodass sie ihn bei einer jährlichen Abgabe von Naturalien und, beim Wechsel des Pächters, gegen Zahlung eines bestimmten Gewinngeldes, an ihre Nachkommen vererben konnten. Einen der Stein-Hardenbergischen Verordnung ähnlichen Erlass hatte Friedrich der Grosse bereits an die kurmärkische Kammer gerichtet, der indes keinen durchgreifenden Erfolg zeitigte, wohl aber einen Anstoß zum Bessern gab, was daraus hervorgeht, dass manche Rittergutsbesitzer und freie Bauern sich zu einer Veräusserung oder Parzellierung oder zu dem Umtausch von Grundstücken bequemten.

So wurden u.a. im Jahre 1787 vom Gute Strünckede allein 29 Höfe und Kotten zu 21534 Reichstalern verkauft.

Nachdem die Fremdherrschaft in den Freiheitskriegen beseitigt war, kam die Mark wieder an das Königreich Preussen. Es folgte nun eine Zeit des wirtschaftlichen Aufschwunges. Die Bautätigkeit, die seit langem geruht hatte, setzte wieder ein, was aus den Jahreszahlen verschiedener in dieser Zeit errichteter Bauernhäuser hervorgeht. Wichtige Verkehrsbänder wurden im Herner Bezirk geschaffen, so in den Jahren 1839/41 die Strasse von Herne nach Bochum und Recklinghausen und weiterhin im Jahre 1847 die Strecke der Köln-Mindener Eisenbahn mit der Station Herne. Im Jahre 1856 wurde von einer englischen Gesellschaft die erste Kohlenzeche angelegt, die den Namen "Shamrock" erhielt. Es folgten 1868 und 1869 die Zechen v.d. Heydt und Julia in Baukau und 1870 die Zeche "Friedrich der Grosse". Von den Zechen in Herne und weiterer Umgebung kommen dann noch für uns in Frage: im Osten die Zechen Erin, Graf Schwerin, Mont-Cenis und Teutoburgia, im Südosten die Zechen Constantin der Grosse und Lothringen, im Süden die Zeche Constantin der Grosse, im Südwesten die Zeche Hannibal, im Norden die Zechen Recklinghausen I & II, Schlägel & Eisen und General Blumenthal.

Wenn man berücksichtigt, dass diese Tiefbauzechen heute eine Belegschaft von insgesamt 45000 Arbeitern haben, so lässt sich denken, welche Umwälzung auf allen Gebieten das Anwachsen der Industrie hervor bringen musste und noch weiterhin hervor bringen wird. Die früher in diesen Gegenden so ertragreiche Landwirtschaft hat der industriellen Entwickelung und dem fortschreitenden Bergbau überall Platz machen müssen und gehört in den dem Kohlenbergbau erschlossenen Bezirken zum grossen Teil der Vergangenheit an. Wo früher der Bauer säte, erntete und sein Vieh weidete, da dehnen sich heute aufgegeilte Baukomplexe mit modernen Strassenzügen, die von Eisenbahnlinien durchkreuzt und von einem eisernen Gürtel umspannt werden. Wo früher klare Bäche munter dahinflossen, da wälzt sich heute müde und langsam eine schlammige, schmutzige Masse einher, in ihrem Laufe immer neu ihr zugeführte Abwässer in der Nähe gelegener industrieller Anlagen mit sich nehmend. Die mit schwefliger Säure geschwängerte Luft endlich richtet die Landwirtschaft vollends zu Grunde.


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Quelle

  1. Quadratrute
  2. S. Anlage. Blatt LIX - XCII