Urkunde 1722 August 21: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Bergamt Herne|Königlich Preußische Clev.-Moeurs- und Märckische Bergamt]] fordert den Konsistorialrat Diekershoff zu Stiepel auf, innerhalb 4 Wochen die Erlaubnis zum Betriebe einer Ziegelbrennerei im Gericht Eickel einzuholen und den rückständigen Kanon<ref>= Steuer</ref> zu zahlen, widrigenfalls der Kanon zwangsweise eingetrieben und der Betrieb der Ziegelei anderweitig vergeben werde.<br />

Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 05:10 Uhr


Urkundentext

21. August 1722, Hagen
Das Königlich Preußische Clev.-Moeurs- und Märckische Bergamt fordert den Konsistorialrat Diekershoff zu Stiepel auf, innerhalb 4 Wochen die Erlaubnis zum Betriebe einer Ziegelbrennerei im Gericht Eickel einzuholen und den rückständigen Kanon[1] zu zahlen, widrigenfalls der Kanon zwangsweise eingetrieben und der Betrieb der Ziegelei anderweitig vergeben werde.
Unterschriften der Beamten.
Kopie.
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen / Cleff zu Holsterhausen. Fol. 51.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise

  1. = Steuer