Urkunde 1722 August 21
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
21. August 1722, Hagen
Das Königlich Preußische Clev.-Moeurs- und Märckische Bergamt fordert den Konsistorialrat Diekershoff zu Stiepel auf, innerhalb 4 Wochen die Erlaubnis zum Betriebe einer Ziegelbrennerei im Gericht Eickel einzuholen und den rückständigen Kanon[1] zu zahlen, widrigenfalls der Kanon zwangsweise eingetrieben und der Betrieb der Ziegelei anderweitig vergeben werde.
Unterschriften der Beamten.
Kopie.
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen / Cleff zu Holsterhausen. Fol. 51.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 230, Nr. 490
- Werbeck 1999
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ = Steuer