Urkunde 1722 August 21: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Frhr. [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Düngellen]] zu Dahlhausen / Cleff zu Holsterhausen. Fol. 51.
Frhr. [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Düngellen]] zu Dahlhausen / Cleff zu Holsterhausen. Fol. 51.
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==Quelle==
==Quelle==

Version vom 18. Januar 2018, 23:22 Uhr

Urkundentext

21. August 1722, Hagen
Das Königlich Preußische Clev.-Moeurs- und Märckische Bergamt fordert den Konsistorialrat Diekershoff zu Stiepel auf, innerhalb 4 Wochen die Erlaubnis zum Betriebe einer Ziegelbrennerei im Gericht Eickel einzuholen und den rückständigen Kanon[1] zu zahlen, widrigenfalls der Kanon zwangsweise eingetrieben und der Betrieb der Ziegelei anderweitig vergeben werde.
Unterschriften der Beamten.
Kopie.
Frhr. von Düngellen zu Dahlhausen / Cleff zu Holsterhausen. Fol. 51.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen

  1. = Steuer