Urkunde 1719 November 28: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
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Die Eheleute Jobst Adam von Grüter und Sophia Amelia, geborene von Düngellen, bestätigen, daß sie von ihren Schwiegereltern und Eltern, [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Herrn und Frau von Düngellen]] zu Dahlhausen, die ihnen im Heiratsvertrag zunächst zugedachten 2000 Rtlr. mit Zinsen in barem Gelde erhalten haben.<br />
Die Eheleute Jobst Adam von Grüter und Sophia Amelia, geborene von Düngellen, bestätigen, daß sie von ihren Schwiegereltern und Eltern, [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Herrn und Frau von Düngellen]] zu Dahlhausen, die ihnen im Heiratsvertrag zunächst zugedachten 2000 Rtlr. mit Zinsen in barem Gelde erhalten haben.<br />
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== Anmerkungen ==
==Einzelnachweise==
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 04:16 Uhr


Urkundentext

28. November 1719, Dahlhausen
Die Eheleute Jobst Adam von Grüter und Sophia Amelia, geborene von Düngellen, bestätigen, daß sie von ihren Schwiegereltern und Eltern, Herrn und Frau von Düngellen zu Dahlhausen, die ihnen im Heiratsvertrag zunächst zugedachten 2000 Rtlr. mit Zinsen in barem Gelde erhalten haben.
Unterschrift der Aussteller.
Original.
Frhr. von Düngellen-Dahlhausen, Beklagter / Frhrn. von Grüter zu Altendorff, Kläger, in puncto cessionis in legitima. Fol. 9.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise