Urkunde 1719 Mai 11: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
==Urkundentext==
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Magister Peter Stute, gebürtig aus Soest, wird zum Adjunkt und Nachfolger des [[Johanneskirche (Eickel)|Pastors Johannes Voss]] mit der Bestimmung berufen, daß er <br />
Magister Peter Stute, gebürtig aus Soest, wird zum Adjunkt und Nachfolger des [[Johanneskirche (Eickel)|Pastors Johannes Voss]] mit der Bestimmung berufen, daß er <br />
#solange der senior und emeritus pastor Voll lebt, adjunetus, jedoch Ordinarius pastor sei: <br />
#solange der senior und emeritus pastor Voll lebt, adjunetus, jedoch Ordinarius pastor sei: <br />
#die evangelische Lehre "''nach der göttlichen Schrift alten und neuen Testaments, wie sie darauß in den 3 Hauptsymbolis oder Bekändtnußen, also deß Apostolischen, Nicenischen und Athanasianischen in Augsburgischer Confession, so anno 1530 dem Römischen Kayser Carolo dem 5. übergeben, deren apologia, Schmalkaldischen Articulen auch beiden catechismis Lutheri verfaßet, rein und lauter nach Anweisung der Clev-Märckischen evangelisch-lutherischen, vom Churfürsten Friedrich Wilhelm 1687, den 6. August zu Potsdam confirmirten Kirchenordnung predige und die heiligen Sacramenta administrire, im gleichen mit fleißiger Catechisation, Hauß- und Krankenvisitationen, alß auch exemplarischem, gottseeligem und erbaulichem Wandel, Aufsicht auf Kirchen, Schulen und Armen und dero Renthen obgemelter Kirchenordnung gemeeß sich verhalten, und in allem obgemeltem Amtswerke, alß einem treuen und Gott herzlich fürchtenden evangelisch-lutherischen Prediger geziemet, sich bezeige, damit er sich und seine anvertraute Heerde seelig mache''". <br />
#die evangelische Lehre "''nach der göttlichen Schrift alten und neuen Testaments, wie sie darauß in den 3 Hauptsymbolis oder Bekändtnußen, also deß Apostolischen, Nicenischen und Athanasianischen in Augsburgischer Confession, so anno 1530 dem Römischen Kayser Carolo dem 5. übergeben, deren apologia, Schmalkaldischen Articulen auch beiden catechismis Lutheri verfaßet, rein und lauter nach Anweisung der Clev-Märckischen evangelisch-lutherischen, vom Churfürsten Friedrich Wilhelm 1687, den 6. August zu Potsdam confirmirten Kirchenordnung predige und die heiligen Sacramenta administrire, im gleichen mit fleißiger Catechisation, Hauß- und Krankenvisitationen, alß auch exemplarischem, gottseeligem und erbaulichem Wandel, Aufsicht auf Kirchen, Schulen und Armen und dero Renthen obgemelter Kirchenordnung gemeeß sich verhalten, und in allem obgemeltem Amtswerke, alß einem treuen und Gott herzlich fürchtenden evangelisch-lutherischen Prediger geziemet, sich bezeige, damit er sich und seine anvertraute Heerde seelig mache''". <br />
#Dagegen werden ihm alle Substantial- und Accidentalrenten der Pastorat eingeräumt. Dem Pastor Voss verbleiben zu seinem völlien Unterhalt die stehende Rente, die Accidentia aber kommen dem jetzt Berufenen allein zu.<br />
#Dagegen werden ihm alle Substantial- und Accidentalrenten der Pastorat eingeräumt. Dem Pastor Voss verbleiben zu seinem völlien Unterhalt die stehende Rente, die Accidentia aber kommen dem jetzt Berufenen allein zu.<br />


Die Gemeinde versichert, ihm während dieser Zeit (adjunction), nach Vermögen jährlich einen Beitrag zu leisten.<br />
Die Gemeinde versichert, ihm während dieser Zeit (adjunction), nach Vermögen jährlich einen Beitrag zu leisten.<br />
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Nachrichten, betr. die bei der Evangelischen-Lutherischen Gemeine zu Eickel vorgewesenen Predigerwahlen. Fol. 27—28.</small>
Nachrichten, betr. die bei der Evangelischen-Lutherischen Gemeine zu Eickel vorgewesenen Predigerwahlen. Fol. 27—28.</small>
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==Quelle==
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== Anmerkungen ==
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[[Kategorie:Urkunde]]
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[[Kategorie:Urkunden Stadtarchiv Herne]]
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[[Kategorie:1700-1749]]
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2018, 02:56 Uhr


Urkundentext

11. Mai 1718, Eickel
Magister Peter Stute, gebürtig aus Soest, wird zum Adjunkt und Nachfolger des Pastors Johannes Voss mit der Bestimmung berufen, daß er

  1. solange der senior und emeritus pastor Voll lebt, adjunetus, jedoch Ordinarius pastor sei:
  2. die evangelische Lehre "nach der göttlichen Schrift alten und neuen Testaments, wie sie darauß in den 3 Hauptsymbolis oder Bekändtnußen, also deß Apostolischen, Nicenischen und Athanasianischen in Augsburgischer Confession, so anno 1530 dem Römischen Kayser Carolo dem 5. übergeben, deren apologia, Schmalkaldischen Articulen auch beiden catechismis Lutheri verfaßet, rein und lauter nach Anweisung der Clev-Märckischen evangelisch-lutherischen, vom Churfürsten Friedrich Wilhelm 1687, den 6. August zu Potsdam confirmirten Kirchenordnung predige und die heiligen Sacramenta administrire, im gleichen mit fleißiger Catechisation, Hauß- und Krankenvisitationen, alß auch exemplarischem, gottseeligem und erbaulichem Wandel, Aufsicht auf Kirchen, Schulen und Armen und dero Renthen obgemelter Kirchenordnung gemeeß sich verhalten, und in allem obgemeltem Amtswerke, alß einem treuen und Gott herzlich fürchtenden evangelisch-lutherischen Prediger geziemet, sich bezeige, damit er sich und seine anvertraute Heerde seelig mache".
  3. Dagegen werden ihm alle Substantial- und Accidentalrenten der Pastorat eingeräumt. Dem Pastor Voss verbleiben zu seinem völlien Unterhalt die stehende Rente, die Accidentia aber kommen dem jetzt Berufenen allein zu.

Die Gemeinde versichert, ihm während dieser Zeit (adjunction), nach Vermögen jährlich einen Beitrag zu leisten.
Die adeligen Eingepfarrten, zeitlichen Kirchenräte, Provisoren und "fürnembsten" Glieder namens der ganzen evangelischen-lutherischen Gemeinde, sowie die beiden Prediger unterschreiben.
Unterschrift: Moritz Gosswin von Düngelen zu Daelhausen, Bernhard Ludwig Hauseman, evangel.-luther. Pastor in Bochum et hoc tempore classis subdelegatus ut testis. Caspar Hütteman, Pastor in Herne, ut testis.
Original.
Nachrichten, betr. die bei der Evangelischen-Lutherischen Gemeine zu Eickel vorgewesenen Predigerwahlen. Fol. 27—28.

Quelle

Literatur

Siehe auch