Urkunde 1701 Dezember 2

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 19. Januar 2018, 22:54 Uhr von Thorsten Schmidt (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „== Anmerkungen == “ durch „ “)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


Urkundentext

2. Dezember 1701, Strünckede
Josina Elisabeth Freifräulein von Strünckede bekundet, von dem Richter Doktor Grolman zu Strünckede heute ein Darlehn von 100 Rtlr. erhalten zu haben. Sie verspricht, dieses bei Verpfändung ihrer Güter bis Pfingsten 1702 durch ihren Rentmeister Schlünder mit Zinsen aus ihren Kornvorräten zurückzuzahlen.
Die Ausstellerin siegelt und unterschreibt.
Kopie.
Loses Blatt.


Quelle

Literatur

Siehe auch