Urkunde 1699 September 28: Unterschied zwischen den Versionen

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Witwe Anna Sibilla von Boenen, Frau zum Overhaus, Bermen und Balcken etc., geborene von der Leithe zu Laer etc., bekundet, dass sie an Heinrich Dickman zu Gerte und seine zukünftige Frau ihren leibeigenen '''Dickmanshof''' zu Gerte Kirchspiel Harpen und Amt Bochum mit allen Recht und Gerechtigkeiten, wie ihn dessen Eltern innegehabt, lebenslänglich verpachtet habe.<br />
Witwe Anna Sibilla von Boenen, Frau zum Overhaus, Bermen und Balcken etc., geborene von der Leithe zu Laer etc., bekundet, dass sie an Heinrich Dickman zu Gerte und seine zukünftige Frau ihren leibeigenen '''Dickmanshof''' zu Gerte Kirchspiel Harpen und Amt Bochum mit allen Recht und Gerechtigkeiten, wie ihn dessen Eltern innegehabt, lebenslänglich verpachtet habe.<br />

Version vom 19. Januar 2018, 22:47 Uhr


Urkundentext

28. September 1699,
Witwe Anna Sibilla von Boenen, Frau zum Overhaus, Bermen und Balcken etc., geborene von der Leithe zu Laer etc., bekundet, dass sie an Heinrich Dickman zu Gerte und seine zukünftige Frau ihren leibeigenen Dickmanshof zu Gerte Kirchspiel Harpen und Amt Bochum mit allen Recht und Gerechtigkeiten, wie ihn dessen Eltern innegehabt, lebenslänglich verpachtet habe.
An Jahrespacht sind Martini nach Overhaus, oder wohin es gefällig, zu liefern:

8 Malter Roggen, 8 Malter Gerste, 7 Malter Hafer reinen markgängigen Korns, 2 Schuldschweine, 1 feister Hammel = 1 Rtlr. 15 Stbr., 6 Hühner und Dienstgeld = 4 Rtlr. und

für 8 Karren- und Pflugdienste 4 Rtlr., außerdem ist jährlich ein Rind auszufüttern.
Der Vorgewinn ist bezahlt.
Siegel und Unterschrift der Ausstellerin.
Kopie.
Loses Blatt.


Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen