Urkunde 1692 Dezember 16: Unterschied zwischen den Versionen

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Äbtissin Bernardine Sophie<ref>Bernhardine Sophia von Ostfriesland und Rietberg, (1654-1726, Äbtissin von 1691 an.)</ref> zu Essen befiehlt, dass dem Erbschenken [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Düngelen]] zu Dahlhausen die zum Schenkamt gehörigen Proven und Renten von Martini 1689 ab ausgefolgt werden, in deren ungestörten Besitz er bis zum gemelten Jahre 1689 gewesen sei. Seine für die frühere Zeit angemeldeten Ansprüche habe er beim Executorium der vorigen Fürstinnen anzumelden.<br />
Äbtissin Bernardine Sophie<ref>Bernhardine Sophia von Ostfriesland und Rietberg, (1654-1726, Äbtissin von 1691 an.)</ref> zu Essen befiehlt, dass dem Erbschenken [[Düngelen (Adelsgeschlecht)|von Düngelen]] zu Dahlhausen die zum Schenkamt gehörigen Proven und Renten von Martini 1689 ab ausgefolgt werden, in deren ungestörten Besitz er bis zum gemelten Jahre 1689 gewesen sei. Seine für die frühere Zeit angemeldeten Ansprüche habe er beim Executorium der vorigen Fürstinnen anzumelden.<br />
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== Anmerkungen ==
==Einzelnachweise==
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 22:23 Uhr


Urkundentext

16. Dezember 1692,
Äbtissin Bernardine Sophie[1] zu Essen befiehlt, dass dem Erbschenken von Düngelen zu Dahlhausen die zum Schenkamt gehörigen Proven und Renten von Martini 1689 ab ausgefolgt werden, in deren ungestörten Besitz er bis zum gemelten Jahre 1689 gewesen sei. Seine für die frühere Zeit angemeldeten Ansprüche habe er beim Executorium der vorigen Fürstinnen anzumelden.
Siegel und Unterschrift der Ausstellerin.
Original.
Nachrichten betr. hochfürstl. Essendische Erbschenkamt u. die damit an den Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen ergangenen Belehnungen. Fol. 21 u. 26.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Einzelnachweise

  1. Bernhardine Sophia von Ostfriesland und Rietberg, (1654-1726, Äbtissin von 1691 an.)