Urkunde 1692 Dezember 16
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
16. Dezember 1692,
Äbtissin Bernardine Sophie[1] zu Essen befiehlt, dass dem Erbschenken von Düngelen zu Dahlhausen die zum Schenkamt gehörigen Proven und Renten von Martini 1689 ab ausgefolgt werden, in deren ungestörten Besitz er bis zum gemelten Jahre 1689 gewesen sei. Seine für die frühere Zeit angemeldeten Ansprüche habe er beim Executorium der vorigen Fürstinnen anzumelden.
Siegel und Unterschrift der Ausstellerin.
Original.
Nachrichten betr. hochfürstl. Essendische Erbschenkamt u. die damit an den Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen ergangenen Belehnungen. Fol. 21 u. 26.
Quelle
- Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand
Literatur
- Symann 1929 S. 146 Nr. 355
- Werbeck 1999
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Bernhardine Sophia von Ostfriesland und Rietberg, (1654-1726, Äbtissin von 1691 an.)