Urkunde 1677 Oktober 28: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Gehalt des mit Zustimmung der eingepfarrten adeligen Häuser, des Pastors und der Kommunität des ganzen Kirchspiels vor Jahren angestellten Organisten Henrich Middeldorff (ein kirspels kindt u. kunsterfahren) der [[Johanneskirche (Eickel)|Pfarrkirche zu Eckel]], welches laut eines Scheins vom 26. April 1676 infolge trübseliger Kriegeszeiten nicht mehr gezahlt war, wird dahin geregelt, dass Dorf und Bauerschaft
Das Gehalt des mit Zustimmung der eingepfarrten adeligen Häuser, des Pastors und der Kommunität des ganzen Kirchspiels vor Jahren angestellten Organisten Henrich Middeldorff (ein kirspels kindt u. kunsterfahren) der [[Johanneskirche (Eickel)|Pfarrkirche zu Eckel]], welches laut eines Scheins vom 26. April 1676 infolge trübseliger Kriegeszeiten nicht mehr gezahlt war, wird dahin geregelt, dass Dorf und Bauerschaft
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<small>Beglaubigte Kopie des Pastors 3 Sindern.<br />
<small>Beglaubigte Kopie des Pastors 3 Sindern.<br />
Das der evangel. Iuth. Gemeine Eickel schuldige Kapital, wovon sie Zinsen (für die Orgel) an den zeitigen Schulmeister gezahlt werden. Fol. 1—2.</small>
Das der evangel. Iuth. Gemeine Eickel schuldige Kapital, wovon sie Zinsen (für die Orgel) an den zeitigen Schulmeister gezahlt werden. Fol. 1—2.</small>
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==Literatur==
==Literatur==
*[[Symann 1929]] S. 108f. Nr. 283
*[[Symann 1929]] S. 108f. Nr. 283

Aktuelle Version vom 19. Januar 2018, 12:54 Uhr


Urkundentext

28. Oktober 1677, Eckel
Das Gehalt des mit Zustimmung der eingepfarrten adeligen Häuser, des Pastors und der Kommunität des ganzen Kirchspiels vor Jahren angestellten Organisten Henrich Middeldorff (ein kirspels kindt u. kunsterfahren) der Pfarrkirche zu Eckel, welches laut eines Scheins vom 26. April 1676 infolge trübseliger Kriegeszeiten nicht mehr gezahlt war, wird dahin geregelt, dass Dorf und Bauerschaft Eckel, die Bauerschaften Hordel und Bickern je 3, und der Provisor 5 Rtlr. = 14 Rtlr. jährlich Martini von 1676 ab zahlen, die Häuser Dorneburg und Dahlhausen anstelle der 6 Rtlr. je 1 Malter und 1 Scheffel Roggen liefern.
Daferne er sich wie bishero geschehen, in diesem seinem ambt und beruf wohl und unsträfflich verhalten und den orgeldienst, wie sichs gebührt, fleissig versehen wirdt, soll er seines Amtes ad dies vitae suae in rechtbeständigter und bündigster massen versichert sein und bleiben, und ohne erhebliche Ursachen dessen nicht entsetzet werden.
Unterschriften: v. Strünckede, Mauritz Gosswin von Düngeln,. Johannes Voss, Pastor in Eckel, Engelbert zu Bickern, Kirchrath, Johan Weustenbuß, meines Vatters Mitkirchrath, Jörgen Plaßman Provisor,Johan zu Bickern, Wilhelm Schulte zu Eckel für mich, Johan Strattman und Henrich Erdelman und Aheman zu Hordel, Evert Schulte in der Wanne.
Beglaubigte Kopie des Pastors 3 Sindern.
Das der evangel. Iuth. Gemeine Eickel schuldige Kapital, wovon sie Zinsen (für die Orgel) an den zeitigen Schulmeister gezahlt werden. Fol. 1—2.

Literatur

Siehe auch

Quelle