Urkunde 1619 Februar 9: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
(Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ <div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:…“)
 
Zeile 3: Zeile 3:
== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
<blockquote>
<blockquote>
[[9. Februar]] [[1619]] ]<br />
[[9. Februar]] [[1619]] <br />
Philipp Arnold von Viermund bekundet für sich und seine Hausfrau Anna, geb. von Westerholt, daß er laut eines ihm zedierenden Briefes von dem † Jobst von Aschebroick zu Mahlenburg und Lakenbroch, lautend auf den Zehnten in Frohlinde und Kirchlinde wegen 1.000 Rtlr. Kapital, der Alheit, Wwe. des Hermann Dennenborg, 200 Rtlr. Kapital schuldet, die er jährlich mit 10 Rtlr. verzinsen will, und ihr dafür sein Gut Luegsgut, Börsinghausen, verpfändet. <br />
Philipp Arnold von Viermund bekundet für sich und seine Hausfrau Anna, geb. von Westerholt, daß er laut eines ihm zedierenden Briefes von dem † Jobst von Aschebroick zu Mahlenburg und Lakenbroch, lautend auf den Zehnten in Frohlinde und Kirchlinde wegen 1.000 Rtlr. Kapital, der Alheit, Wwe. des Hermann Dennenborg, 200 Rtlr. Kapital schuldet, die er jährlich mit 10 Rtlr. verzinsen will, und ihr dafür sein Gut Luegsgut, Börsinghausen, verpfändet. <br />
Abschrift.  
Abschrift.


==Quelle==
==Quelle==

Version vom 19. September 2016, 19:48 Uhr

Urkundentext

9. Februar 1619
Philipp Arnold von Viermund bekundet für sich und seine Hausfrau Anna, geb. von Westerholt, daß er laut eines ihm zedierenden Briefes von dem † Jobst von Aschebroick zu Mahlenburg und Lakenbroch, lautend auf den Zehnten in Frohlinde und Kirchlinde wegen 1.000 Rtlr. Kapital, der Alheit, Wwe. des Hermann Dennenborg, 200 Rtlr. Kapital schuldet, die er jährlich mit 10 Rtlr. verzinsen will, und ihr dafür sein Gut Luegsgut, Börsinghausen, verpfändet.
Abschrift.

Quelle

Landesarchiv NRW Westfalen-Münster A 432 Haus Bladenhorst (Dep.) Urk. 124

Literatur

Siehe auch

Anmerkungen