Urkunde 1594 März 8: Unterschied zwischen den Versionen

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== Urkundentext ==
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[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rotger von Dungellen]] zu [[Haus Dahlhausen|Dalhausen]] und Jaspar von Rassfeldt, Eheleute, bekunden von ihrem Vetter und Schwager Joibst Wilhelm von Bodelschwingh zu Ickeren 3100 Reichstaler empfangen zu haben. <br />
[[Düngelen (Adelsgeschlecht)|Rotger von Dungellen]] zu [[Haus Dahlhausen|Dalhausen]] und Jaspar von Rassfeldt, Eheleute, bekunden von ihrem Vetter und Schwager Joibst Wilhelm von Bodelschwingh zu Ickeren 3100 Reichstaler empfangen zu haben. <br />
Sie versprechen diese Summe in verschiedenen Terminen zurückzuzahlen, und zwar 4 oder 500 Taler auf künftigen Ostern oder Juni, längstens auf Philippi und Jacobi, den Rest bis 1000 Taler zwischen Johannis und Jacobi, 1000 Taler auf Petri ad cathedram oder 8 Tage danach im Jahre 1595, die letzten 1000 Taler im Jahre 1596 am gleichen Tage. Zur Sicherheit des Gläubigers verpfänden sie ihre freien durchschlächtigen Güter zu Gerthe und Langendreier, welche der Schulte daselbst und Zensis zu Gerthe in Pachtung haben.<br />
Sie versprechen diese Summe in verschiedenen Terminen zurückzuzahlen, und zwar 4 oder 500 Taler auf künftigen Ostern oder Juni, längstens auf Philippi und Jacobi, den Rest bis 1000 Taler zwischen Johannis und Jacobi, 1000 Taler auf Petri ad cathedram oder 8 Tage danach im Jahre 1595, die letzten 1000 Taler im Jahre 1596 am gleichen Tage. Zur Sicherheit des Gläubigers verpfänden sie ihre freien durchschlächtigen Güter zu Gerthe und Langendreier, welche der Schulte daselbst und Zensis zu Gerthe in Pachtung haben.<br />
Auf ihre Bitten siegelt Dethmar von Dinsing, Amtsrichter zu Buchum, welcher mit den Eheleuten von Dungellen unterschreibt.<br />
Auf ihre Bitten siegelt Dethmar von Dinsing, Amtsrichter zu Buchum, welcher mit den Eheleuten von Dungellen unterschreibt.<br />
Das aufgedrückte Siegel ist abgefallen.
Das aufgedrückte Siegel ist abgefallen. <ref> [[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand</ref>
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== Quelle ==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
==Literatur==
==Literatur==
*[[Symann 1925]] S. 67 Nr. 121
*[[Symann 1925]] S. 67 Nr. 121
*[[Werbeck  1999]]
*[[Werbeck  1999]]
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Urkunde 1594 März 8 II]]<br />
*[[Urkunde 1594 März 8 II]]<br />
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== Quelle ==
== Anmerkungen ==
<references/>
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Aktuelle Version vom 21. April 2017, 12:56 Uhr


Urkundentext

8. März 1594
Rotger von Dungellen zu Dalhausen und Jaspar von Rassfeldt, Eheleute, bekunden von ihrem Vetter und Schwager Joibst Wilhelm von Bodelschwingh zu Ickeren 3100 Reichstaler empfangen zu haben.
Sie versprechen diese Summe in verschiedenen Terminen zurückzuzahlen, und zwar 4 oder 500 Taler auf künftigen Ostern oder Juni, längstens auf Philippi und Jacobi, den Rest bis 1000 Taler zwischen Johannis und Jacobi, 1000 Taler auf Petri ad cathedram oder 8 Tage danach im Jahre 1595, die letzten 1000 Taler im Jahre 1596 am gleichen Tage. Zur Sicherheit des Gläubigers verpfänden sie ihre freien durchschlächtigen Güter zu Gerthe und Langendreier, welche der Schulte daselbst und Zensis zu Gerthe in Pachtung haben.
Auf ihre Bitten siegelt Dethmar von Dinsing, Amtsrichter zu Buchum, welcher mit den Eheleuten von Dungellen unterschreibt.
Das aufgedrückte Siegel ist abgefallen. [1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand