Urkunde 1566 Februar 22: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
__NOTOC__
__NOTOC__
<div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:650px;text-align:justify">
{{Urkunde}}
== Urkundentext ==
== Urkundentext ==
<blockquote>
[[22. Februar]] [[1566]] <br />
[[22. Februar]] [[1566]] <br />
Wessell von der <''Heimbach''>, Richter zu Boickem, bekundet, daß vor ihm [[Von Loe (Adelsgeschlecht)|Johan von Lohe]] zu [[Haus Overdyck (Bochum)|Overdiekh]] und Lutgarde, Eheleute, bekannten, eine jährliche Erbrente von 54 Goldgulden, welche auf Martini aus ihrem Erbgut Vitinghoff zu Westenfelde, im Amt und Kirchspiel van Bockum und Kirchspiel von Wattenscheidt gelegen, ferner aus ihren anderen Gütern zu entrichten ist, an Johan Amts genannt Gordelmacher, Bürger zu Essen, und Magarethe, Eheleute mit der Bestimmung verkauft haben, diese binnen der Stadt Essen zu Schultrecht zu bezahlen.<br />
Wessell von der <''Heimbach''>, Richter zu Boickem, bekundet, daß vor ihm [[Von Loe (Adelsgeschlecht)|Johan von Lohe]] zu [[Haus Overdyck (Bochum)|Overdiekh]] und Lutgarde, Eheleute, bekannten, eine jährliche Erbrente von 54 Goldgulden, welche auf Martini aus ihrem Erbgut Vitinghoff zu Westenfelde, im Amt und Kirchspiel van Bockum und Kirchspiel von Wattenscheidt gelegen, ferner aus ihren anderen Gütern zu entrichten ist, an Johan Amts genannt Gordelmacher, Bürger zu Essen, und Magarethe, Eheleute mit der Bestimmung verkauft haben, diese binnen der Stadt Essen zu Schultrecht zu bezahlen.<br />
Zeile 10: Zeile 9:
Der Richter siegelt,- Johan von Lohe siegelt mit seinem eigenem angeborenen Siegel für sich und seine Frau und unterschreibt. Auf seine Bitte siegelt gleichfalls Johan von der Brüggeney genannt Hasenkamp zu Weithmar als ihr lieber Schwager und Bruder.<br />
Der Richter siegelt,- Johan von Lohe siegelt mit seinem eigenem angeborenen Siegel für sich und seine Frau und unterschreibt. Auf seine Bitte siegelt gleichfalls Johan von der Brüggeney genannt Hasenkamp zu Weithmar als ihr lieber Schwager und Bruder.<br />
Unterschrift: Johan von Lohe zu Overdickh etc.<br />
Unterschrift: Johan von Lohe zu Overdickh etc.<br />
Beglaubigte Kopie des Notars Johan Everhard Havestat und 1 einfache Kopie.
Beglaubigte Kopie des Notars Johan Everhard Havestat und 1 einfache Kopie. <ref>[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand</ref>
</blockquote>
</div>
 
== Quelle ==
*[[Stadtarchiv Herne]]  - Urkundenbestand
==Literatur==
==Literatur==
*[[Symann 1925]] S. 47-48 Nr. 87
*[[Symann 1925]] S. 47-48 Nr. 87
*[[Werbeck  1999]]
*[[Werbeck  1999]]
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}|Limit:500|namespace=0}}
{{Spezial:Linkliste/{{PAGENAME}}|Limit:500|namespace=0}}
 
== Quelle ==
== Anmerkungen ==
<references/>
<references/>



Aktuelle Version vom 21. April 2017, 09:21 Uhr


Urkundentext

22. Februar 1566
Wessell von der <Heimbach>, Richter zu Boickem, bekundet, daß vor ihm Johan von Lohe zu Overdiekh und Lutgarde, Eheleute, bekannten, eine jährliche Erbrente von 54 Goldgulden, welche auf Martini aus ihrem Erbgut Vitinghoff zu Westenfelde, im Amt und Kirchspiel van Bockum und Kirchspiel von Wattenscheidt gelegen, ferner aus ihren anderen Gütern zu entrichten ist, an Johan Amts genannt Gordelmacher, Bürger zu Essen, und Magarethe, Eheleute mit der Bestimmung verkauft haben, diese binnen der Stadt Essen zu Schultrecht zu bezahlen.
Die Käufer dürfen sich, falls die Zahlung nicht erfolgt, aus dem vorbenannten Vitinghoff und dem übrigen Besitz schadlos halten.
Die Verkäufer können die Rente jedes Jahr auf Petri ad cathedram oder 8 Tage vorher oder darnach nach vorheriger halbjähriger Kündigung, mit 900 rheinischen Goldgulden wieder einlösen nach Zahlung aller fälligen Renten. Die Käufer dagegen sollen 1 Jahr vorher kündigen.
Zeugen: Christoffer Putman und Henrich Honsched, gehuldete Fronen.
Der Richter siegelt,- Johan von Lohe siegelt mit seinem eigenem angeborenen Siegel für sich und seine Frau und unterschreibt. Auf seine Bitte siegelt gleichfalls Johan von der Brüggeney genannt Hasenkamp zu Weithmar als ihr lieber Schwager und Bruder.
Unterschrift: Johan von Lohe zu Overdickh etc.
Beglaubigte Kopie des Notars Johan Everhard Havestat und 1 einfache Kopie. [1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand