Urkunde 1566 Februar 22

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel


Urkundentext

22. Februar 1566
Wessell von der <Heimbach>, Richter zu Boickem, bekundet, daß vor ihm Johan von Lohe zu Overdiekh und Lutgarde, Eheleute, bekannten, eine jährliche Erbrente von 54 Goldgulden, welche auf Martini aus ihrem Erbgut Vitinghoff zu Westenfelde, im Amt und Kirchspiel van Bockum und Kirchspiel von Wattenscheidt gelegen, ferner aus ihren anderen Gütern zu entrichten ist, an Johan Amts genannt Gordelmacher, Bürger zu Essen, und Magarethe, Eheleute mit der Bestimmung verkauft haben, diese binnen der Stadt Essen zu Schultrecht zu bezahlen.
Die Käufer dürfen sich, falls die Zahlung nicht erfolgt, aus dem vorbenannten Vitinghoff und dem übrigen Besitz schadlos halten.
Die Verkäufer können die Rente jedes Jahr auf Petri ad cathedram oder 8 Tage vorher oder darnach nach vorheriger halbjähriger Kündigung, mit 900 rheinischen Goldgulden wieder einlösen nach Zahlung aller fälligen Renten. Die Käufer dagegen sollen 1 Jahr vorher kündigen.
Zeugen: Christoffer Putman und Henrich Honsched, gehuldete Fronen.
Der Richter siegelt,- Johan von Lohe siegelt mit seinem eigenem angeborenen Siegel für sich und seine Frau und unterschreibt. Auf seine Bitte siegelt gleichfalls Johan von der Brüggeney genannt Hasenkamp zu Weithmar als ihr lieber Schwager und Bruder.
Unterschrift: Johan von Lohe zu Overdickh etc.
Beglaubigte Kopie des Notars Johan Everhard Havestat und 1 einfache Kopie. [1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand