1266: Unterschied zwischen den Versionen

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* Im Jahre 1266 wird ein Zeuge „Walterus de Bornewic“ urkundlich erwähnt. Dieser Mann weist auf eine Siedlung an einer durch Niederbrennen freigemachten Waldstelle hin. Die Vorsilbe „borne“ (althochdeutsch = „boernane“) bedeutet brennen, die Endsilbe „wic“ ist vom lateinischen „vicus“ abgeleitet und bedeutet übersetzt Dorf. <ref>[[Börniger Straße]]</ref>
* Im Jahre 1266 wird ein Zeuge „Walterus de Bornewic“ urkundlich erwähnt. Dieser Mann weist auf eine Siedlung an einer durch Niederbrennen freigemachten Waldstelle hin. Die Vorsilbe „borne“ (althochdeutsch = „boernane“) bedeutet brennen, die Endsilbe „wic“ ist vom lateinischen „vicus“ abgeleitet und bedeutet übersetzt Dorf. <ref>[[Börniger Straße]]</ref>


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'''November'''
* Graf Dietrich VII. von Kleve beurkundet, dass die Brüder von Horst (Hurst), Rutger, Symon, Eberhard und Cesarius den schon durch ihren † Vater Dietrich getätigten Verkauf der Güter und der Zehnten zu '''[[Voßnacken]]''' an das Kloster<ref group="Anm.">Sterkrade</ref> vor seinem Gericht Castrop bestätigt haben, und zwar vor dem Richter Rutger Seulen. <ref>Urkunde 1266 November (Vosnacken)</ref>
 
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Version vom 18. Februar 2021, 19:00 Uhr

Was geschah 1266?

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Ereignisse

  • Im Jahre 1266 wird ein Zeuge „Walterus de Bornewic“ urkundlich erwähnt. Dieser Mann weist auf eine Siedlung an einer durch Niederbrennen freigemachten Waldstelle hin. Die Vorsilbe „borne“ (althochdeutsch = „boernane“) bedeutet brennen, die Endsilbe „wic“ ist vom lateinischen „vicus“ abgeleitet und bedeutet übersetzt Dorf. [1]

November

  • Graf Dietrich VII. von Kleve beurkundet, dass die Brüder von Horst (Hurst), Rutger, Symon, Eberhard und Cesarius den schon durch ihren † Vater Dietrich getätigten Verkauf der Güter und der Zehnten zu Voßnacken an das Kloster[Anm. 1] vor seinem Gericht Castrop bestätigt haben, und zwar vor dem Richter Rutger Seulen. [2]

Quellen

  1. Börniger Straße
  2. Urkunde 1266 November (Vosnacken)

Das Jahr 1266 wird in folgenden Artikeln erwähnt:


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