Die Limburger Lehen der Strünkeder II.
Leo Reiners widmete sich in den Jahren 1938/39 in einer Artikelserie den Limburger Lehen der Strünkede.
Herner Anzeiger
Samstag, den 19. November 1938
Nr. 271 (Drittes Blatt)
Die Limburger Lehen der Strünkeder
Das Gut Düngeln und der Zehnte aus Rille und Büchte in Holthausen. - Das verschwundene Gut Stamm. Woher die Ortsbezeichnung „Am Stamm“?
II. [1]
Wie der Hof Schulte=Langforth („Hemmers Gut") 1463 durch Kauf in den Lehnsbesitz der Strünkeder gekommen ist, haben wir gezeigt. Mit ihm zusammen wird 1548 das Lehen „Hof zu Berge mit dem Zehnten zu Pöppinghausen“ an die Strünkeder vergeben. Es ist aber schon früher in ihrem Lehnsbesitz gewesen. Nach Weskamp hat der Graf von Limburg 1272 die Güter in „Berige bei Buer“, die zuvor Gerlach von Strünkede besessen hatte, als Erblehen an Dietrich von Vlerike übertragen[2]
In Buer hat es in der Tat mehrere Höfe gegeben, die den Limburgern gehörten, aber der „Hof zu Berge“ ist nicht, wie Weskamp annimmt, das adlige Haus Berge, sondern ein später Beelengut genannter Bauernhof gewesen, von dem die Weskampsche Notiz nicht erkennen läßt, ob er zu den Gütern gehört, womit schon vor 1272 die Strünkeder belehnt waren. Nach den Styrumer Archivalien hat Graf Johann von Limburg im Jahre 1344 den Simon von der Horst mit dem Hof zu Berge belehnt, während um etwa die gleiche Zeit Grete von Rauxel den Zehnten in Pöppinghausen innehatte. Um 1350 ist Gerlach von Berge Lehnsträger des Hofes in Berge. Dieser verkaufte ihn um 1400 an Heinrich von Backem[3]. Im Jahre 1459, Dienstags nach Pauli Bekehrung, hat Wilhelm von Limburg den Dietrich von Bokum (= Backem) mit dem Hof zu Berge, gelegen im Vest Recklinghausen und Kirchspiel Buer, und dem Zehnten zu Pöppinghausen in der Herrschaft Strünkede in Gegenwart des Albert Sobbe, Henrich von der Houe, Johann in dem Hulse, Henrich Hembstele und Herman Burcharts auf dem Rathaus zu Essen belehnt. Hier sind zum ersten Male der Hof zu Berge und der Zehnte zu Pöppinghausen zusammen genannt, die von jetzt ab als ein Lehen vergeben werden. Auf Dienstag nach Palmen 1471 hat Diedrich von „Bockum“ mit Einwilligung des Lehnsherren das Gut zu Berge mit 10 Maltern Erbrente an Roggen dem Liebfrauenaltar in Buer verschrieben und sich zur Einlösung innerhalb fünfehn Jahren verpflichtet. Da Dietrich von Backem 1478 von dem Ritter von Sobbe zu Grimberg erschlagen wurde[4], ist es wohl sein gleichnamiger Sohn, von dem Kremers Lehnsregister berichten, daß im Jahre 1488 auf St. Johanns Tag ante portam latinam (6. Mai) Diederich van Backem mit dem Hof zu Berge und dem Zehnten zu Pöppinghausen, „soe dey belegen is in der Heerschopp van Strunckede", in Gegenwart des Diederich von der Horst, Ritters Adrian Sobbe vom Grimberg und Johann Stenhus auf dem Rathaus zu Essen belehnt worden sei. Als nächste Belehnung verzeichnen die Styrumer Archivalien aus dem Jahre 1524 daß auf Tag Innocentum (Unsch. Kinder, 28. Dez.) Georg von Boenen(der sich 1521 mit Hartelief von Backem verheiratet hatte) den Hof zu Berge und den Zehnten zu Pöppinghausen zu Lehen erhalten habe. Die nächste Nachricht stammt aus dem Jahre 1535. Auf Dienstag nach Ostern ist Christophel von Loe „zu Behuf der unmündigen (Söhne) Jobsten von Strückede" mit dem Hof zu Berge und dem Zehnten zu Pöppinghausen belehnt worden. Zwischen 1524 und 1535 muß also der Übergang dieses Doppellehens auf die Strünkeder vor sich gegangen sein. In diese Zeit fällt der Tod des Jobst von Strünkede (1529) und seines Vaters, des wilden Reiner (1535). Mit diesem zweiten Todesfall kann die Belehnung des Christoph von Loe zum Behuf der unmündigen Söhne des Jobst zusammenhängen. Doch gibt es in den Styrumer Archivalien noch einen von späterer Hand bemerkenswerterweise bei den Strünkeder Lehnssachen eingeordneten Brief mit dem Datum Donnerstag nach hl. Dreikönige 1535, in dem Gordt van Asbecke genannt Pynseqwaet an den Grafen Jorg von Limburg in Lehnssachen schreibt. Der Graf hatte sich mehrfach an ihn gewandt wegen eines Lehngutes, von dem Gordt von Asbeck nicht wußte, daß es ein Limburger Lehen war. Es war von Rotger up dem Berge an ihn gekommen, offenbar durch seine Frau, eine Anna up dem Berge. Er hat sich nun erkundigt, ob noch alte Lehnbriefe über dieses Lehngut vorhanden seien, und bittet daher den Grafen, die Sache so lange auszusetzen, bis er Bescheid habe. Dann wollen er und seine Tochter von Strünkede (Margarete von Asbeck, die Witwe des Jost von Strünkede) erscheinen und sich zusammen in das Gut „vertragen". Es ist möglich, daß es sich hier um den Hof zu Berge handelt. Er muß dann nach 1524, wo Georg von Boenen damit belehnt wurde, an Rotger up dem Berge und über dessen Schwiegersohn Gordt von Asbeck an die Söhne der
Unterschrift der Margarete von Asbeck,
der Witwe des „tollen" Jost von Strünkede.
Die hier wiedergegebene Unterschrift zu dem Briefe an den Grafen von Limburg aus dem Jahre 1541 lautet:
Marghrjta van Asbecke Wydffe
Josten van Sthrunkt sehl
Margarete von Asbeck, also an die Strünkeder gekommen sein. Jedenfalls paßt es zu dem Briefe des Gordt von Asbeck vom Januar 1535, daß Osterdienstag 1535 Christoph von Loe „zu Behuf der unmündigen (Söhne) Jobsten von Strünkede“ mit dem Hof zu Berge und dem Zehnten zu Pöppinghausen belehnt wurde.
Von Wichtigkeit ist nun noch ein weiterer Brief in den Styrumer Archivalien, den Margarete von Asbeck selbst auf Montag nach Palmtag 1541 an den Grafen Jorg von Limburg geschrieben hat. Aus ihm erfahren wir, daß der Graf sie aufgefordert hat, das Lehngut zu empfangen, das der sel. Gerhard Knypping anstelle ihrer unmündigen Söhne vom Grafen empfangen hat. Da sie nun lange Zeit von schwerer Krankheit befallen gewesen ist, so daß ihre Söhne nicht ausschicken konnte, hat sie ihren Neffen Heinrich Knyppink gebeten, das Lehen anstelle ihrer Söhne zu empfangen, doch nun bittet sie, da ihr Sohn in 2 Jahren mündig werde, die Belehnung so lange ruhen zu lassen. Wahrscheinlich handelt es sich hier wiederum um das Lehen Hof zu Berge mit dem Zehnten zu Pöppinghausen. Mit dem Schreiben von 1541 dürfte es nämlich zusammenhängen, daß im Jahre 1542 (auf unser 1. Fr. Himmelfahrt) Rutger Ovelacker vom Grafen Georg von Limburg mit dem Hof zu Berge und dem Zehnten zu Pöppinghausen belehnt wurde. Offenbar geschah dies für die beiden Söhne der Margarete von Asbeck aus ihrer Ehe mit Jost von Strünkede. Der älteste dieser beiden Söhne war der 1526 geborene Wilhelm, für den sich 1536 nach dem Tode des Großvaters Reiner Johann von Viermund auf Bladenhorst als Vormund mit Strünkede hatte belehnen lassen, und der 1544, da er in den deutschen Ritterorden eingetreten war, Haus, Hoheit und Herrlichkeit Strünkede an seinen jüngeren Bruder Goddert abtrat, der 1528 geboren war. Im Jahre 1548 wurde dieser Goddert vom Herzog von Cleve mit Strünkede und im gleichen Jahre vom Grafen von Limburg (außer mit Hemmers=Gut) mit dem Hof zu Berge und dem Zehnten zu Pöppinghausen belehnt. Goddert starb 1588; 1589 am 2. August erhielt sein Sohn Jobst (der„gelehrte") außer Hemmers=Gut den Hof zu Berge und den Zehnten zu Pöppinghausen.
Zurück (Fortsetzung folgt.) Dr. L. Reiners.
Verwandte Artikel
- Leo Reiners (← Links)
- Die Limburger Lehen der Strünkeder III. (← Links)
- Die Limburger Lehen der Strünkeder I. (← Links)
Quellen
- ↑ Online auf Zeitpunkt.nrw
- ↑ Anmerkungen Reiners: Prof. Dr. Albert Weskamp, Dorsten: „Die Familie von Boenen auf Haus Berge“ (Vest. Zeitschrift, 32. Bd. S. 124). Weskamp stützt sich in seinem Aufsatz auf Quellen der Archive Berge und Westerholt.
- ↑ Anmerkungen Reiners: Weskamp, a. a. O.
- ↑ Anmerkungen Reiners: Weskamp, a. a. O, S. 1 2 4. Die Mordstelle bezeichnet „ein roh behauenes Steinkreuz („Backems Krüz) an der Abzweigung des Berger Weges von der heutigen Bochumer Straße" (ebda) .