Altenhöfener Straße 18
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Das Haus Altenhöfener Straße 18 steht unter Denkmalschutz.
Das 3 ½-geschossige Wohnhaus mit Mansarddach wurde 1909 für den Herner Architekten L[eonhard]. Schömann innerhalb einer geschlossenen Bebauung errichtet.
Die Fassade ist mit unterschiedlich ausgeführten Putzflächen und einigen Stuckelementen in Formgebung des Neuklassizismus gestaltet. Eine weitere Gliederung erfährt das Gebäude durch das Dachgesims und ein Sohlbankgesims im zweiten Obergeschoss. Unterhalb des Sohlbankgesimses im zweiten Obergeschoss wird die horizontale Gliederung zusätzlich durch einen breiten Putzfries mit Blattmotiven betont. Die Obergeschosse weisen mittig einen zweigeschossigen Erker auf. In diesem Bereich ist das Drillingsfenster mit versetztem Kämpfer und Segmentbogen bedeutend. Der Abschluss des Erkers wird durch ein Gesimsband betont. Über dem Erker setzt sich im Dachgeschoss ein mächtiges Dachhaus fort. Charakteristisches Merkmal der straßenseitigen Fassade sind die gleichmäßig angeordneten noch historischen Holzfenster, insbesondere das Erkerfenster mit versetztem Kämpfer im ersten Obergeschoss. Der Eingangsbereich mit Rundbogen ist mit einer schlichten Hauseingangstür aus Holz mit Oberlicht ausgestattet.
Im Inneren sind die Wohnungsabschlusstüren, das Holztreppenhaus mit Antrittspfosten sowie der historische Fliesenbelag im Hausflur des Erdgeschosses noch im Original erhalten. Denkmalwert ist das Wohnhaus im Inneren und Äußeren.
Begründung des Denkmalwertes
Das Gebäude ist bedeutend für die Stadt Herne, weil es die Entwicklung auch im Hinblick auf Wohnverhältnisse in der Zeit um 1900 dokumentiert und veranschaulicht. Die Zeit um 1900 ist die Zeit des größten wirtschaftlichen Aufschwungs und der Stadtwerdung Hernes.
Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der Städtebaugeschichte nicht nur Hernes, sondern auch des Ruhrgebietes vor, weil Herne wie kaum eine andere Stadt im Ruhrgebiet während des Zweiten Weltkrieges weitgehend unbeschädigt geblieben ist. Das einzelne Haus Altenhöfener Straße 18 ist geeignet, diesen Umstand im Detail zu erforschen und darzustellen.
Für einen Denkmalwert sprechen auch städtebauliche Gründe, weil das Gebäude als Bestandteil der historistischen Bebauung an der Altenhöfener Straße und dem Umfeld der katholischen Kirche das Bild und den Charakter dieses Viertels erheblich prägt.[1]
Die Eintragung des Gebäudes Altenhöfener Straße 18 in die Denkmalliste der Stadt Herne erfolgte am 10. Januar 20055 (Denkmal Nr. 680-63/DL-05).