Der Meineidsprozeß gegen die deutschen Bergarbeiter (Baukau 1895) II

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Nachfolgend befindet sich zwei Zeitungsartikel aus dem Jahre 1895, welcher zum Prozess über ein Meineid aufzeichnet, der infolge einer vorrangegangenen Gerichtssache erfolgte. Im ersten Teil konnten die Gerichtssache ansich nachgelesen werden. Beachten sie bitte, diesen Artikel im Kontext und mit dem Hintergrund der gesellschaftlichen Umschichtungen seiner Zeit zu betrachten. Die Rechtschreibung ist, mit einigen Veränderungen, Original.


Gerichts=Zeitung

Essen, 17. Aug. Am hiesigen Landgericht war ein besonderes Schwurgericht gebildet worden, um gegen den Bergarbeiterführer Schröder, den bekannten sog. „Kaiserdelegirten“ und sechs seiner Genossen, wegen Meineid zu verhandeln. Kürzlich fand eine Verhandlung gegen den Redakteur der Rhein.Westf. Arbeiter=Zeitung statt, welcher der Beleidigung des Gendarmen Münter angeklagt und schuldig befunden wurde. In dieser Verhandlung waren Schröder und Genossen als Zeugen vernommen worden und hatten eidlich bekundet, daß der Gendarm Münter den Schröder in einer Versammlung zweimal zur Erde geworfen habe. Andere Zeugen bekundeten das Gegenteil, weshalb die Erstgenannten im Gerichtssaal verhaftet wurden. Das zu deren Aburtheilung besonders gebildete Schwurgericht sprach die Angeklagten am Samstag nach mehrtägiger Verhandlungen schuldig, worauf folgendes Urtheil gefällt wurde: Der Angeklagte Schröder wird wegen wissentlichen Meineides in zwei Fällen zu einer Gesamtzuchthausstrafe von 2 Jahren 6 Monaten, die Angeklagten Meyer und Gräf mit Rücksicht darauf, daß sie an der Affaire des Schröder mit dem Gendarm Münter nicht beteiligt waren, zu einer schärferen Strafe und zwar zu 3 Jahren 6 Monaten Zuchthaus, die Angeklaten Imberger, Beckmann und Wilking jeder zu drei Jahren Zuchthaus und der Angeklagte Thiel wegen fahrlässigen meineides zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. Bei Schröder, Meyer, Gräf, Imberg, Beckmann und Wilking wird außerdem auf fünf Jahre Ehrverlust erkannt, auch wird denselben die dauernde Fähigkeit angesprochen, jemals als Zeuge eidlich vernommen zu werden. Thiel und Wilking, welche noch nicht verhaftet waren, wurden sofort verhaftet. Im Zuhörerraum brachen die Frauen der Angeklagten in lautes Wehklagen aus (Schröder ist Vater von zehn Kindern), hunderte von Menschen hatten sich auf der Straße angesammelt und hatte die große aufgebotene Polizeimacht Mühe, die zum Gefängniß führende Straße frei zu halten. Die weitere Folge des Urtheils wird jedenfalls die Verhaftung einer Anzahl Zeugen der am Samstag geschlossenen Schwurgerichtsverhandlung sein.[1]

Das es in Herne einen Widerstand gegenüber den Gendarmen Münter gab, ist aus folgender Notiz zu lesen:

„Redakteur Kartenberg der „Herner Ztg.“ Stand am Mittwoch vor der Strafkammer in Bochum wegen Beleidigung des Gendarmen Münter. Kartenberg hat dem Gendarmen Uebergriffe in verschiedenen Fällen vorgeworfen. Es wurden nicht weniger als suchsundzwanzig Zeugen vernommen. Die Staatsanwaltschaft beantragte 50 Mk. Geldstrafe, das Gericht sprach den Angeklagten frei. Die Verhandlung dauerte bis Abends 6 Uhr.“[2]

Im der selben Ausgabe wurde vermeldet:

„Wie aus Essen gemeldet wird, soll gegen das Erkenntniß des Schwurgerichts in Sachen Schröder und Genossen das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden. Außerdem will man alles versuchen, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens herbeizuführen.[3]

Es sollte aber noch Jahre dauern. Siehe hier:

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Quelle

  1. Quelle: Bürger-Zeitung für Düsseldorf und Umgebung Nr. 193 vom 20.08.1895
  2. Castroper Anzeiger Nr. 21 vom 24.08.1895
  3. Castroper Anzeiger Nr. 21 vom 24.08.1895