Urkunde 1712 Januar 21

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 28. März 2017, 08:23 Uhr von Thorsten Schmidt (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


Urkundentext

21. Januar 1712, Dahlhausen
Diedrich Stratman zu Rölinghausen tauscht mit Stoffer Kruse zu Hordel letzterer mit Einwilligung seines Erbherrn Freiherrn von Düngellen zu Daelhausen — ein Stück Land, bisher zu Krusen Hof gehörig und in Strathmans Kirchwegs Kamp gelegen = 207 Ruten gegen ein Stück Land in Gödenhoves Kamp, die Stinkende Mär genannt, = 92 Ruten 11 Fuß und ein Ende in Strathmanns Busch mit der Kuhle.
Beide Parteien sind verpflichtet, von den eingetauschten Stücken Steuern und andere gemeine Lasten zu tragen. Sie verzichten auf alle Rechte, ausgenommen den Weg über Stratmans Kirchweges Kamp zu der Stinkenden Mähr und zum Krusen Busch.
Unterschriften: Moritz Goswin von Düngellen, DiedStraman zu Rölinghausen.
Original und 1. Kopie.
Treibweg, welchen das Grusen Gut zu Hordel nach dem sogenannten Crusen Busche über Stratmanns Land hat. Fol. 2 u. 3.

Literatur

Siehe auch

Quelle