Urkunde 1524 Juli 7

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

7. Juli 1524:
Die Klevischen Räte scheiden die Vettern und Brüder Hinrich, Dierich und Hinrich von Eickell einer- und Joh. von Viermonde als Erbfolger des Hauses Blaederenhorst anderseits wegen derer von Dungelen:

  1. betrifft Quittung vom verstorbenen Berndt Dungelen über seinen Anteil an einer Verschreibung von 2 Malter Korn und 1 Fuder Holz; Anteil an der Storcks wysche bei Blaederenhorst, Rente von 1 1/2 Scheffel Gerste und 1 Huhn aus dem Eueskamp, ein Teil an 2 Heuplätzen in Bornycker brocke;
  2. betrifft das Gehölz, genannt dat Schiltken, 7 Scheffel Snatland mit den 3 Kotten an den Ducker verpfändet;
  3. betrifft Heyermans Gut zu Bosinckhuysen;
  4. betrifft Jahresrente aus dem Hof zu Berninckhuysen;
  5. betrifft das Land to Oesterich den Duyckeren verpfändet;
  6. betrifft das Gut zu Holthuysen, worauf Risch zu wohnen pflegte;
  7. betrifft 2 Güter zu Roxsell, 2 Güter zu Bernynckhuysen, worauf Herm. Hecker wohnt, Lodichs Gut zu Boedinckhuysen, welche an die von Dungelen verkauft oder verpfändet waren;
  8. betrifft seinen Kotten zu Holthuysen und den Zehnten zu Holthuysen, Bernynckhuysen usw.;
  9. betrifft dat Herentrey;
  10. betrifft den Zehnten über das Feld zu Luydinckhuysen;
  11. betrifft einen Zaun zwischen beiden Parteien Höfen zu Oesterich.

Nachschrift: betrifft die Wulffes Strate und Stinne Valscheidt.

Material : Papier

Überlieferung : Original

Quelle

  • Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 462 I Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 1113[1]

Siehe auch

Anmerkungen