Urkunde 1598 Mai 26
Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Urkundentext
26. Mai 1598 Otto von Galen reversiert als Bevollmächtigter des Dietrich von der Lohe zu Dorenborch dem Georg von Hambruch, Styrumscher Lehnstatthalter, wegen der von ihm Namens des Grafen Jobst von Limburg-Styrum-Bronkhorst für seinen Principal erhaltene Belehnung mit dem Hofe Holsterhausen im Kirchspiel Herne und dem Gute Beysam im Amte Bochum.
Zeugen: Wilhelm v. Hugenpott zum Gußwinkel und Jobst von Eickell zum Crange.
Geben Mülheim auf der Ruhr am seeß vnd zwandzigsten May Ao. etc. neuntzigh acht.
Mit der Unterschrift des Ausstellers; das Siegel ist ab. [1]
Siehe auch
Quelle
- ↑ Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Styrum, Akten AA 0619 - 110.30.00 Herrschaft Styrum Nr. 90 http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=185&verzguid=Vz_6e0a6c1b-8ffd-4f7e-b87b-8f6e7898119e