Siedlung Pantrings Hof

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel

Die Siedlung Pantringshof liegt im Herner Stadtteil Horsthausen und grenzt an die Städte Recklinghausen (Ortsteil König Ludwig) und Castrop-Rauxel (Ortsteil Pöppinghausen).

Plan der Wohnsiedlung Pantringshof von Herdolf Schneider im April 1960 [1]


Im Norden fließt die Emscher und im Süden liegt der Rhein-Herne-Kanal mit der Schleuse Herne-Ost. Auf dem Gelände des namensgebenden ehemaligen Hofes des Bauern Pantring baute in den 1950er Jahren die Zeche Friedrich der Große eine Bergarbeitersiedlung. Zuvor bestand der Ortsteil nur aus wenigen Wohnhäusern der Schleusenarbeiter und der am Kanal liegenden Staatswerft.

Geschichte

1734 wurde der namensgebende Hof Pantring erbaut.

In den 1970er Jahren wurde unter dem Namen „Siedlung Eichenforst“ ein Neubaugebiet zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und Pantrings Hof für den sozialen Wohnungsbau erschlossen.

Grundschule Pantrings Hof

Die Grundschule Pantrings Hof ist eine städtische Grundschule im äußersten Nordosten der Stadt Herne. Die Schule hat sechs Lehrer und etwa 100 Schüler.

Zum Schulgelände gehören das seit 1961 bestehende Schulgebäude, ein Pausenhof, eine Turnhalle, ein Lehrschwimmbecken und ein – von den Kindern erbautes – Naturgebiet mit Teich, Trockenmauer, Kräuterspirale und Sumpfgelände. Im selben Schulkomplex befindet sich auch die Erich-Kästner-Grundschule, eine Sonderschule für Sprachbehinderte.

Naturgebiet

Im Schuljahr 1994/1995 begann die Planung und der Bau des Naturgebietes. Dazu sollte die in etwa 1500 m² große Gymnastikwiese umgestaltet werden. Als Erstes wurden intensive Planungsmaßnahmen mit Computern und anderen Medien durchgeführt. Zunächst wurde die Trockenmauer auf einem Schotterfundament errichtet. Als Nächstes wurde eine Grube für den Teich ausgehoben, mit Teichfolie verlegt und mit Wasser befüllt. Später wurde dann ein Nutzgarten mit einer Kräuterspirale gebaut und die Möglichkeit zur Kompostierung errichtet. Im Juni 1999 begann der Bau eines Sumpfes. Im Juni 2000 wurde die Schule zu einer Umweltschule in Europa gekürt.[2] 2002 erhielt die Schule die Auszeichnung ein weiteres Mal.[3]

Das Projekt „Umweltschule in Europa“ wurde 2003 abgelöst von der Kampagne Agenda 21 in der Schule. Auch in diesem Rahmen wurde die Grundschule Pantrings Hof in den Jahren 2003 bis 2005 und 2006 bis 2008 vom Schulministerium ausgezeichnet.[4] [5]

Ein Horsthauser Junge mit vielseitigen Fähigkeiten
Diese Planung des Pantrigshofes stammt von Herdolf Schneider, der 1930 in Horsthausen, in der Scharnhorststraße 14 geboren wurde und dort bis zu seinem Schulalter aufgewachsen ist. Danach zog die Familie in die Wilhelm-Meyer-Straße.

In der Volksschule fiel er als hochbegabt auf und wurde von Rektor Kaufhold besonders gefördert. Rektor Kaufhold war ein ausgezeichneter und beliebter Pädagoge, von dem noch heute ehemalige Schüler schwärmen. Er sorgte dafür dass Herdolf Schneider vorzeitig die Schule abschließen konnte und in eine Lehrerbildungsanstalt versetzt wurde. Diese Ausbildung endete mit dem Kriegsende. Er wurde zunächst Zeichner auf der Zeche Friedrich der Große, konnte sein Abitur durch eine Prüfung nachholen und studierte Architektur.

1959/60 bekam Herdolf Schneider von dem damaligen Bergwerksdirektor Bergrat Cantz den Auftrag einen Plan für die Nutzung von Pantringshof zu entwerfen. Der Aufbau von Pantringshof wurde nach diesem Plan durchgeführt.

Herdolf Schneider war als angesehener Architekt in verschiedenen Orten und auch viele Jahre für den Krupp-Konzern tätig. Er verstarb im Jahre 2017 in Barßel/Ostfriesland.

Bei der Umsetzung der Zeichnungen in Teil 2 und Teil 3 änderten sich die Farbflächen der Zeichnungen ins bläuliche. Die Beschreibungen dazu wurden in der Schriftform so umgestellt, dass sie die gleiche Aussage wie in der Originalzeichnung haben.

Ich wurde 1929 auch in Horsthausen, in der Scharnhorststraße 14 (Bäcker Höltring) geboren, bin mit Herdolf Schneider gemeinsam aufgewachsen und kenne mich mit seiner Arbeitsweise aus. Ich habe mir die größte Mühe gegeben, die Arbeit von ihm in die andere Form umzusetzen.

Flensburg, den 25. Juni 2018
Heinrich Behrendt

Das Baugebiet und seine Einbindung in den städtischen Raum, Verkehrsbeziehungen

Detailausschnitt Teil 1 [1]
Erläuterungen zu den Einzeichnungen
Roter Kreis Baugelände Pantringshof
Blauer Kreis Das Stadtzentrum
Doppelkreis Die Arbeitsstätten
Roter Punkt Der Bahnhof Herne
Gelbe Punkte Die Endstelle Omnibusverkehrs
Gelbe Linie Omnibus-Linienverkehr
Rote Punktlinie Hauptdurchgangsverkehr

Örtliche Situation:

Für eine Bergwerksgesellschaft mit ca. 5.000 Belegschaftsmitgliedern ist ein Siedlungsprojekt nach folgenden Gesichtspunkten zu planen.

Der Wohnungsbedarf ist durch Überalterung der Belegschaftsangehörigen und den noch anstehenden Nachholbedarf der Kriegs- und Nachkriegsjahre in ein Stadium getreten, dass nur durch ein zufriedenstellendes großangelegtes Siedlungsprogramm bereinigt werden kann. Auf dem werkseigenen, nördlich des Rhein-Herne-Kanal gelgegenen Gelände, sollen Wohnungen für ca. 2.500 Menschen geschaffen werden.

Das Baugelände wird zurzeit landwirtschftlich genutzt. Es muss neu aufgeschlossen werden. Die Wahl des Grundstückes — bei zwei Möglichkeiten — wurde vor allem durch seine ruhige Lage und seine Stellung nördlich der Arbeitsstätten beeinflusst. Hierdurch wird die unmittelbare Belästigung durch Abgase — bei den hier häufigsten Windrichtungen (West-Ost) — soweit als möglich ausgeschlossen. Der Baugrund ist trockener sandiger Lehm, das Gelände eben. Die Entwässerung kann ohne Klärung direkt in die Emscher erfolgen.

Die Arbeitsstätten:

Die Bewohner der neuen Wohnsiedlung sezten sich ausschließlich aus Belegschaftsmitgliedern des Bergwerks zusammen, die als Arbeiter oder Angestellte auf einer der beiden Schachtanlagen beschäftig sind. Die Arbeitsplätze liegen maximal 1,5 km vom Zentrum des neuen Wohngebietes entfernt.

Der Verkehr:

Das Baugebiet ist durch eine bestehende Omnibuslinie an den städtischen Raum angeschlossen. Es ist gut möglich, durch größere Dichte der Busfolge im Pendelverkehr zwischen den Endstellen (Siedlung — Arbeitsplatz — Bahnhof) die Verkehrsspitzen abzufangen. Das Stadtzentrum mit Bahnhof, Stadtverwaltung und Einkaufszentrum liegt 3 km von der Siedlung entfernt. Es ist durch vorhandene öffentlich Verkehrsmittel gut zu erreichen. Ein Anschluß an den Großraumverkehr ist durch bestehende Verkehrswege gegeben: Nord-Süd-Verkehr auf der B51 (Saargebiet - Bremen), der Ost-West-Verkehr über die OW III (Duisburg - Dortmund), im Nahverkehr und über die Autobahn Köln-Hannover im Fernerkehr.

Erklärung Teil 1 [1]

Nachweis der Flächenanteile, Darstellung der Grünflächen und Gemeinschaftsanlagen

Detailausschnitt Teil 2 [1]
Erläuterung zur Zeichnung
Gelbe Punkte Sportanlage und Spielplätze
Grüne Punkte Schule, Kindergarten, Kirche
Rote Linie Straßenführung im Baugebiet
Dunkelblaue Flächen Handel, Gewerbe (Ladenzentrum)
Dunkelblaue Flächen Gemeinschaftsanlagen
Hellblaue Flächen Öffentliche Grünflächen
Sehr hellblaue Flächen Schutzstreifen

Nachweis der Flächenanteile:

Das Bezeichnete Wohngebiet hat eine Größe von ca. 22 ha. Dazu kommt ein 50 ha breiter Schutzstreifen südlich an der Emscher entlang laufend, der auf unbestimmte Zeit von der Emschergenossenschaft als Pachtland zur Verfügung gestellt wird. Dieses Gelände darf nicht bebaut werden, kann aber als öffentliches Grün genutzt werden.

Die vorhandene Bruttowohnfläche wird wie folgt genutzt:

Verkehrsfläche 22.500 m²
Ladenzentrum 2.800 m²
Marktplatz 1.000 m²
Grundschule 15.000 m²
Kindergarten 10.000 m²
Kirchen 6.500 m²
Gemeinschaftshaus 1.200 m²
Wohnwege 1.500 m²
Parkflächen 1.000 m²
Garten (zusätzlich) 8.000 m²
Großer Kinderspielplatz 3.000 m²
72.500 m² = 33 % Bruttobaufläche

Die Nettofläche ergibt sich zu 220.000 - 72.500 = 147.500 m². Die durchschnittliche Nettowohndichte bei 2.200 Einwohnern beträgt ca. 160 Einwohner / ha.

In den oben angegebenen Werten sind die Anteile des Schutzstreifens nicht enthalten, da sie nicht als bleibender Faktor vorhanden sind.

Es ist daran gedacht, das öffentliche Grün, da wo es als Straßenbegleitung oder Anlage auftritt, anzulegen und vom „Bauträger“ unterhalten zu lassen. Dort wo es innerhalb von Wohngemeinschaften vorhanden ist, soll die Pflege durch diese Gemeinschaften erfolgen.

Erklärung Teil 2 [1]

Darstellung der Nettowohndichte mit Angabe der Straßen und Sammelgaragen

Detailausschnitt Teil 3 [1]
Erläuterung zur Zeichnung
Blaue Punkte Sammelgaragen
Rote Linie Straßenführung im Baugebiet
Dunkelblaue Flächen Nettowohndichte ca. 280 E / ha
Mittelblaue Flächen 180 E / ha
Hellblaue Flächen 140 E / ha
Hellgraue Flächen 50 E / ha

Ermittlund der Wohndichte:

Es sind laut Aufgabe 2.200 Einwohner auf dem vorhandenen Gelände unterzubringen und zwar in folgender Zusammensetzung der Wohnung.

25 % Zweibettwohnungen
40 % Vierbettwohnungen
35 % Fünfbettwohnungen

Bei oben angegebener Zusammensetzung ergibt sich auf 100 Einwohner ein Bedarf an 26 Wohnungen bzw. in 100 Wohnungen werden 385 Einwohner untergebracht

2.200 : 385 = 5,7

Es sind also bei der obigen Zusammensetzung 570 Wohnungen erforderlich. Daraus ergibt sich wiederum ein Bedarf an

25 % = 143 Zweibettwohnungen 286 Einwohner
40 % = 227 Vierbettwohnungen 908 Einwohner
35 % = 200 Fünfbettwohnungen 1000 Einwohner
100 % = 570 Wohnungen mit 2.194 Einwohnern

Davon sind 30 Zweibettwohnungen für alte Leute vorgesehen (5 % von 570).

Die Bebauung von 40 : 60 mit Mehr- bzw. Einfamilienhäusern ergibt bei einem Nettobauland von ~ 14 ha 84.000 m² Flächenanteil Einfamilienhäuser und 56.000 m² für Mehrfamilienhäuser.

Einfamilienhäuser in eingeschossiger Bauweise vorhandene Grundstücksfläche 84.000 m², gewählte Grundstücksgröße 300 m². Es sind 280 Wohnungen möglich.

Stockwerkswohnungen vorhandene Grundstücksfläche 56.000 m², bei einem Grundstücksanteil von 190 m² / Wohnung sind 290 Wohnungen möglich.

Den einzelnen Wohnquartieren sind an Stellen, wo es sinnvoll erschien, Sammelgaragen zugeordnet. Im Übrigen erhalten die Häuser jeweils eine Reihengarage an der Straße. Geforderte Anzahl der Einstellplätze und Garagen = 200. Diese kann bei der gewählten Form der Bebauung leicht vergrößert werden.

Erklärung Teil 3 [1]

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Einzelnachweise