Urkunde 1690 Dezember 20

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
Version vom 19. Januar 2018, 02:09 Uhr von Thorsten Schmidt (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „<div class="inhalt" style="background-color:#FAF9E3;border-style: ridge; margin-bottom:1em; padding:1.2em 6.8em 1.2em 6.8em;font-size:17px;max-width:650px;text-align:justify">“ durch „{{Urkunde}}“)


Urkundentext

20. Dezember 1690
Äbtissin Anna Salome[1] zu Essen bedeutet dem von Düngelen zu Dalhausen, Erbschenken des Stifts Essen, auf seine Erinnerung wegen Zahlung einiger Renten vom Back- und Brauhaus, dass er zunächst die Erneuerung des Erbschenklehns nachsuchen und seine sonstige Pflichten erfüllen solle.
Siegel und Unterschrift der Äbtissin.
Original.
Nachrichten betr. hochfürstl. Essendische Erbschenkamt und die damit an den Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen ergangenen Belehnungen. Fol. 20.

Quelle

Literatur

Siehe auch


Anmerkungen

  1. Von Manderscheid-Blankenheim (1628-1691), seit 1688 Äbtissin zu Essen.