1677

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Was geschah 1677?

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Ereignisse

14. Juli

  • Friedr. Wilh. Krf. von Brandenburg belehnt den Geheimen Regierungsrat und Hofgerichtspräsidenten Conrad Philipp von dem Romberg nach dem Tode seiner Mutter Anna Theodora geb. von Viermundt mit dem Gut und Haus Ulenbroch und mit dem Gut zu Wipperfurt, "wie dieselbe in unserm Kirspel von Castrop gelegen u. von unser Graffschafft Marck zu Lehen rühren".
Am 30. September 1642 war schon Conr. Philipp mit diesen Stücken, aber zu Behuf seiner Mutter, belehnt worden (cf. das Regest vom 30. September 1642)[1]

25. Oktober

  • Conrad Philip v. Romberg, Herr zur Bladenhorst, Bruninghausen und Colvenburg, Kurbrandenburg. Clev.- und Märkischer Justiz- und Hofgerichts-Praesident, hatte zur Verstärkung der "Frechte" zwischen seinem Uhlenbrochs Kampe und der Gemeinde, gen. die Nierfoede, durch seine Leute einen alten Graben wieder auswerfen lassen, den der Herr von und zu Strunckede wieder hatte zuwerfen lassen; der letztere verweigert dieserhalb und wegen eines in der Dödingheide zugeworfenen "Flote"-Grabens den von Seiten Rombergs an ihn geschickten Henrich v. Vaerst und Mauritz Gosswin v. Düngelen Satisfaktion.[2]

28. Oktober

  • Das Gehalt des mit Zustimmung der eingepfarrten adeligen Häuser, des Pastors und der Kommunität des ganzen Kirchspiels vor Jahren angestellten Organisten Henrich Middeldorff (ein kirspels kindt u. kunsterfahren) der Pfarrkirche zu Eckel, welches laut eines Scheins vom 26. April 1676 infolge trübseliger Kriegeszeiten nicht mehr gezahlt war, wird dahin geregelt, dass Dorf und Bauerschaft Eckel, die Bauerschaften Hordel und Bickern je 3, und der Provisor 5 Rtlr. = 14 Rtlr. jährlich Martini von 1676 ab zahlen, die Häuser Dorneburg und Dahlhausen anstelle der 6 Rtlr. je 1 Malter und 1 Scheffel Roggen liefern.
Daferne er sich wie bishero geschehen, in diesem seinem ambt und beruf wohl und unsträfflich verhalten und den orgeldienst, wie sichs gebührt, fleissig versehen wirdt, soll er seines Amtes ad dies vitae suae in rechtbeständigter und bündigster massen versichert sein und bleiben, und ohne erhebliche Ursachen dessen nicht entsetzet werden.[3]


Gestorben

Quellen

  1. Urkunde 1677 Juli 14
  2. Urkunde 1677 Oktober 25
  3. Urkunde 1677 Oktober 28

Das Jahr 1677 wird in folgenden Artikeln erwähnt: