Urkunde 1687 Juni 2

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

2. Juni 1687:
Wenemar Diederich v. Aschenbroch und Moritz Gosswin v. Düngelen erklären auf Ersuchen des Praesidenten v. Romberg, dass die Freifrau v. Strunckede zu Strunckede sich nicht auf die von den Landständen beschlossene und durch den Kurfürsten bestätigte Beilegung der Streitigkeiten trotz schriftlicher und mündlicher Bemühungen habe einlassen wollen.

Material : Papier

Überlieferung : Original

Bemerkung : am Schlusse Bemerkung, weil kein gestempeltes Papier vorhanden gewesen sei, solle das Zeugnis in solches eingeschlagen werden, sonst sei es ungültig

Quelle

  • Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 462 I Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden Nr. 3016 [1]

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