Urkunde 1733 Januar 30

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

30. Januar 1733, Kleve
Friederich Wilhelm, König in Preußen etc., belehnt den Johan Moritz Winold von Düngelen zu Dalhausen durch dessen Bevollmächtigten, Hofgerichtsprokuratoren Friederich Wilhelm Römer, mit den ihm zugehörigen Allodialgründen Thomashof zu Uckendorff und Krusenhof zu Hordel, beide im Amt Bochum, welche nach der von den Richtern zu Camen und Bochum gemachten Taxe 30 Rtlr. im Werte mehr angeschlagen worden als das Richtringsgut zu Wassercourl, das Weltzingsgut von Camen und Ebbinghove samt dazu gehörigen 20 Morgen Land und 38 Schaaren Holz in der Bergcamener Mark, mit denen er zwar am 11. Mai 1726 zuletzt belehnt worden, deren Belehnung auch von ihm und seinen Vorfahren jederzeit richtig beansprucht (erhoben), aber vor undencklicher Zeit schon ohne sein Wissen, wie, wann und welcher gestalt es geschehen sein möge, teils verdunckelt und ad manus tertias verkommen wären.
Der Bevollmächtigte leistet Huldung und Eid.
Zeugen: Wirklicher Geheimer Staatsminister und Regierungspräsident Johan Conrad Freiherr von Strünckede, Clevesch-Märkischer Geheimer Regierungs-Justiz- und Hofgerichtsrat Georg von Hymmen als Lehenmänner.
Unterschriften: I. A.
Johan Conrad Freiherr von Strünckede, von Diest.
Original, Pergament, Siegel ab. [1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand