Urkunde 1569 Mai 1

Aus Hist. Verein Herne / Wanne-Eickel
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Urkundentext

1. Mai 1569
Wolter vom Loe zur Knippenborgh und Rorich van der Knippenborgh, Eheleute, verkaufen ohne zugebilligte Wiederlöse ihren Anteil, die halbe Grueme in der Grume, welche er <Wolter vam Loe> in der brüderlichen Erbteilung empfangen hat, an Melchior vom Loe zur Dornenburgh und Ida van der Recke für eine Summe Geldes, die sie erhalten haben.
Dieses frei durchschlächtige Gut ist unbeschwert mit irgendwelchen Dienstbarkeiten und Renten, abgesehen von dem. was dem Gasthaus zu Bochum und den von Ekel als Kirchen- und Bauerrecht zusteht.
Dazu gehören Herman Gruiemer und Margaretha, Eheleute, ihre Kinder als Leibeigene <liffegen luede>, die vor Datum dieses Briefes frei verkauft oder umgetauscht sind.
Das Gut liegt in der Bauerschaft Heiltorpe und Kirchspiel Herne und Gericht Bochum und geht mit allen Rechten, auch mit der Markengerechtigkeit, samt allen Briefen, Registern, Rollen und allen daraufsprechenden Dokumenten an die Käufer über.
Der Aussteller siegelt.
Zeugen: Jorgen Boemken und Joest van Strünkede.
Unterschriften: Wolter vam Loe und Roerich van der Knippenborch genant Loe.
Dorneburger Kopiar von 1567 ff. [1]

Literatur

Siehe auch

Quelle

  1. Stadtarchiv Herne - Urkundenbestand