Urkunde 1669 Februar 1: Unterschied zwischen den Versionen
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| kurzinhalt = Aussteller: Conrad(t) Philipp von Romberg, Präsident der (kurbrandenburgischen) Justizkammer zu Kleve — eine gut dokumentierte Person (1620–1703). Empfänger/Grundherr: Abt Adolf (Borcken) von Werden und Helmstedt. Rechtsgeschäft: Ein Reversbrief über ein der Abtei zinspflichtiges (Behandigungs-/Lehn-)Gut — das Hülßen-/Düßen-Gut — mit einer jährlich auf Martini (11. November) fälligen Pflicht. Romberg verpflichtet sich, das Gut nicht zu verändern, zu verpfänden oder ohne Konsens des Abtes in andere Hände zu bringen, und es jeweils beim Tod eines Mitbelehnten neu zu „empfangen". Ort/Datum: Werden, 4. Februar 1669. Beglaubigung: eigenhändige Unterschrift + aufgedrücktes Petschaft (Siegel). |
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| kurzinhalt = 3seitige Urkunde. Es handelt sich um einen Reversbrief (Revers), ausgestellt von Conrad(t) Philipp von Romberg, Präsident der Justizkammer zu Kleve. Conrad Philipp von Romberg (1620–1703) ist gut belegt: Er wurde zum Präsidenten der Hofkammer Kleve und war zugleich Sprecher der märkischen Landstände; nach 1648 wurde er ein wichtiger Beamter am brandenburgisch-preußischen Hof. |
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| siegel = Rundes Siegel in schwarz |
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| ausstellungsort = Kleve |
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Version vom 29. Mai 2026, 18:37 Uhr
Reversbrief
1669Jahr
1. FebruarDatum
Rundes Siegel in schwarz
Aussteller: Conrad(t) Philipp von Romberg, Präsident der (kurbrandenburgischen) Justizkammer zu Kleve — eine gut dokumentierte Person (1620–1703). Empfänger/Grundherr: Abt Adolf (Borcken) von Werden und Helmstedt. Rechtsgeschäft: Ein Reversbrief über ein der Abtei zinspflichtiges (Behandigungs-/Lehn-)Gut — das Hülßen-/Düßen-Gut — mit einer jährlich auf Martini (11. November) fälligen Pflicht. Romberg verpflichtet sich, das Gut nicht zu verändern, zu verpfänden oder ohne Konsens des Abtes in andere Hände zu bringen, und es jeweils beim Tod eines Mitbelehnten neu zu „empfangen". Ort/Datum: Werden, 4. Februar 1669. Beglaubigung: eigenhändige Unterschrift + aufgedrücktes Petschaft (Siegel).
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Ausstellungsort Kleve
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Aussteller Konrad Philipp von Romberg
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Aufbewahrungsort Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland Signatur: Werden, Urkunden AA 0544, Nr. 3298
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Original erhalten ✔ Original
Urkundentext
1. Februar 1669
Konrad Philipp von Romberg, Präsident der kurbrandenburgischen Justizkammer zu Kleve, bekundet, daß Abt Adolf ihn und anstelle der Elisabeth von Schaden, Witwe von Virmundt, seinen Sohn Otto Caspar von Romberg mit der anderen Hand an dem Pachtgut Hülsen oder Büchtengut zu Castrop bei Holthausen behandigt hat, obwohl das Gut bereits wegen nicht entrichteter Jahrpachten caduc war. Die jährliche Pacht sind 4 Schilling Werdener Geldes.
Siehe auch
