Urkunde 1669 Februar 1: Unterschied zwischen den Versionen
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Konrad Philipp von Romberg, Präsident der kurbrandenburgischen Justizkammer zu Kleve, bekundet, daß Abt Adolf ihn und anstelle der Elisabeth von Schaden, Witwe von Virmundt, seinen Sohn Otto Caspar von Romberg mit der anderen Hand an dem Pachtgut Hülsen oder [[Hof Büchte (Holthausen)|Büchtengut]] zu Castrop bei [[Holthausen]] behandigt hat, obwohl das Gut bereits wegen nicht entrichteter Jahrpachten caduc war. Die jährliche Pacht sind 4 Schilling Werdener Geldes. |
Konrad Philipp von Romberg, Präsident der kurbrandenburgischen Justizkammer zu Kleve, bekundet, daß Abt Adolf ihn und anstelle der Elisabeth von Schaden, Witwe von Virmundt, seinen Sohn Otto Caspar von Romberg mit der anderen Hand an dem Pachtgut Hülsen oder [[Hof Büchte (Holthausen)|Büchtengut]] zu Castrop bei [[Holthausen]] behandigt hat, obwohl das Gut bereits wegen nicht entrichteter Jahrpachten caduc war. Die jährliche Pacht sind 4 Schilling Werdener Geldes. |
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:Bestellsignatur [https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-Vz%209362e29a-1400-444b-a51b-ab9bb52fef81 ] |
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:Laufzeit Februar 1 |
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:Provenienz Diverse Registraturbildner |
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:Allgemeine Formalbeschreibung Überlieferungsart: Ausfertigung |
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:Vermerke: Unterschrift |
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:Material Papier |
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:Sonstige Erschlieẞungsangaben Werden |
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Digitalisat [ hier] |
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== Siehe auch == |
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Version vom 29. Mai 2026, 13:26 Uhr
Ausfertigung
1669Jahr
1. FebruarDatum
kein Siegel
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Aufbewahrungsort Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland Signatur: Werden, Urkunden AA 0544, Nr. 3298
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Original erhalten ✔ Original
Urkundentext
1. Februar 1669
Konrad Philipp von Romberg, Präsident der kurbrandenburgischen Justizkammer zu Kleve, bekundet, daß Abt Adolf ihn und anstelle der Elisabeth von Schaden, Witwe von Virmundt, seinen Sohn Otto Caspar von Romberg mit der anderen Hand an dem Pachtgut Hülsen oder Büchtengut zu Castrop bei Holthausen behandigt hat, obwohl das Gut bereits wegen nicht entrichteter Jahrpachten caduc war. Die jährliche Pacht sind 4 Schilling Werdener Geldes.
Siehe auch
