Urkunde 1535 (Berge): Unterschied zwischen den Versionen
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Die willkürliche Entscheidung des Junkers könne den "Anfanck eyns unlustigen zanckhafftigen Handels geberen", an dem ihn keine Schuld träfe. Wegen eines anderen Zehnten, der im Schreiben des Junker erwähnt ist, werde er sich erkundigen. | Die willkürliche Entscheidung des Junkers könne den "Anfanck eyns unlustigen zanckhafftigen Handels geberen", an dem ihn keine Schuld träfe. Wegen eines anderen Zehnten, der im Schreiben des Junker erwähnt ist, werde er sich erkundigen. | ||
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Aktuelle Version vom 19. April 2017, 19:07 Uhr
Urkundentext
1535
Der unbekannte Aussteller bezieht sich auf ein Schreiben eines ungenannten Junkers - wohl des Grafen Georg von Limburg-Styrum. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass Christoffer van der Loe für die unmündigen Kinder von Strünkede den Hof zum Berge im Kirchspiel Buer sowie den Zehnten zu Poeppinckhusen [Pöppinghausen] zu Lehen erhalten habe (siehe die Urkunde vom 10. April 1535). Darüber spricht der Aussteller seine Verwunderung aus, denn im Kirchspiel Buer gebe es keine anderen Besitzungen dieses Namens als die seinen.
Mit dem Haus und dem Zehnten sei er, wie schon seine Vorfahren, die von Backum, belehnt.
Die willkürliche Entscheidung des Junkers könne den "Anfanck eyns unlustigen zanckhafftigen Handels geberen", an dem ihn keine Schuld träfe. Wegen eines anderen Zehnten, der im Schreiben des Junker erwähnt ist, werde er sich erkundigen.
Allgemeine Formalbeschreibung : Ausf. Papier, dt., undatiert. [1]
Siehe auch
Quelle
- ↑ Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Lim.Lim - Gräflich Limburg-Styrumsches Archiv, 106 http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=451&verzguid=00451Vz_89f83123-0f7b-4741-9953-5d023ef454dbACTAPRO